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Bürgerinformationssystem
1. Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis
2. Die Verwaltung wird beauftragt eine Machbarkeitsstudie zu erstellen.
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.
Der Antrag der Verwaltung wird bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen.