Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Frau Sonja Schneider wird mit Wirkung ab 01.01.2015 zur Kreisamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12 LBesG) befördert. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat der Beförderung in seiner Sitzung am 06.05.2014 bereits zugestimmt. Da die Leiterin des Geschäftsbereichs Geschäftsstelle Kreistag eine Leitende Beamtin i. S. v. § 4 Abs. 2 Ziff. 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist, ist eine förmliche Beschlussfassung durch den Kreistag erforderlich. Sachverhalt/Begründung
Frau Sonja Schneider nimmt seit 10.09.2012 die Leitung der Geschäftsstelle des Kreistags wahr. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 12 LBesG bewertet.
Frau Schneider erfüllt die Aufgabe als Leiterin der Geschäftsstelle des Kreistags mit hoher fachlicher Kompetenz und großem Engagement.
Die Beförderung zur Kreisamtsrätin ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 12 LBesG liegen vor.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Frau Schneider zur Kreisamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat 2015 abgewickelt.
Anlagen
Persönliche Daten von Frau Schneider
Sichtvermerke
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