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Vorlage - 066-1/2014  

 
 
Betreff: Beförderung von Frau Kreisamtfrau Sonja Schneider, Leiterin des Geschäftsbereichs Geschäftsstelle Kreistag beim Ostalbkreis, zur Kreisamtsrätin
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
Kreistag Entscheidung
24.06.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Frau Sonja Schneider wird mit Wirkung ab 01.01.2015 zur Kreisamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12 LBesG) befördert. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat der Beförderung in seiner Sitzung am 06.05.2014 bereits zugestimmt. Da die Leiterin des Geschäftsbereichs Geschäftsstelle Kreistag eine Leitende Beamtin i. S. v. § 4 Abs. 2 Ziff. 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist, ist eine förmliche Beschlussfassung durch den Kreistag erforderlich.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Frau Sonja Schneider nimmt seit 10.09.2012 die Leitung der Geschäftsstelle des Kreistags wahr. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 12 LBesG bewertet.

 

Frau Schneider erfüllt die Aufgabe als Leiterin der Geschäftsstelle des Kreistags mit hoher fachlicher Kompetenz und großem Engagement.

 

Die Beförderung zur Kreisamtsrätin ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 12 LBesG liegen vor.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die mit der Ernennung von Frau Schneider zur Kreisamtsrätin (Besoldungsgruppe

A 12 LBesG) verbundenen Mehrausgaben werden über den Personaletat  2015 abgewickelt.

 

 


Anlagen

 

Persönliche Daten von Frau Schneider

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

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Erhardt

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel