Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis
2. Die Verwaltung wird beauftragt eine Machbarkeitsstudie zu erstellen.
Sachverhalt/Begründung
Allgemeines
Der Wirtschaftsraum Ostalbkreis ist aufgrund der östlichen Randlage in Baden-Württemberg und an der Landesgrenze zu Bayern als Anlieger und Knotenpunkt wichtigster West-Ost- und Nord-Süd-Verbindungen in besonderem Maße auf eine ideale und damit vor allem leistungsfähige Einbindung in das Bundesstraßen- und Autobahnnetz angewiesen. Die Verbindung und Kooperation mit der Europäischen Metropolregion Stuttgart, anderen umgebenden Großräumen und bayerischen Nachbargebieten, u. a. mit dem Wirtschaftsraum München-Augsburg-Ingolstadt sowie dem Donau-Ries-Kreis erfordern unter verkehrlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Aspekten den dringenden Ausbau der Bundesstraße 29. Der Ostalbkreis ist moderner Industrie-, Produktions-, Forschungs- und Dienstleistungsstandort. Die heimische Industrie sowie national und international agierende Dienstleister sind deshalb auf die Leistungsfähigkeit dieser Verkehrsachse zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung angewiesen.
Die Bundesstraße 29 ist die wichtigste Verkehrsachse des Ostalbkreises und der Ausbau von Schwäbisch Gmünd bis zur bayerischen Landesgrenze ist von grundlegender Bedeutung für das Prosperieren der produktionsstarken und exportorientierten Wirtschaft des Ostalbkreises. Die B 29 erfüllt eine großräumige Verbindungsfunktion zwischen der Metropolregion Stuttgart und dem Oberzentrum Augsburg. Gerade die aktuell im Donau-Ries-Kreis geplanten und in der Realisierung befindlichen Vorhaben führen zu einer weiteren Belastung der B 29 als Verbindung zur A7 und zur Metropolregion Stuttgart.
Aktueller Stand
Von der A7 kommend ist die B 29 auf 11,5 km bis zur Ortsdurchfahrt Bopfingen-Aufhausen und damit zur Hälfte der 22,7 km langen Strecke von der Autobahn bis zur Landesgrenze bereits ortsdurchfahrtsfrei. Der Bereich von Lauchheim nach Aufhausen wird derzeit beplant. Der geplante 3spurige Ausbau der Steigungsstrecken zur Röttinger Höhe verbessert die Sicherheit und den Verkehrsfluss auf der B 29 und ist ein weiterer Baustein zu besseren, d.h. u.a. schnelleren Anbindung des Rieses an die A 7.
Im Bereich Westhausen und Westhausen/Reichenbach werden aktuell von Bürgerinnen und Bürgern Beschwerden über Verkehrslärm vorgebracht.
Die Ortsdurchfahrt Aufhausen hat eine Länge von 650 m. Sie hat eine Regelfahrbahnbreite von 6,50 m, beidseits sind Gehwege vorhanden. Frühere Überlegungen aus den 60er Jahren, Aufhausen mit einer Tunneltrasse durch den Tonnenberg zu umgehen, sind heute durch die zwischenzeitliche Siedlungsentwicklung und der Ausweisung von Landschaftsschutz- und FFH-Gebieten erschwert. Die Möglichkeit einer Umfahrung von Aufhausen besteht nur gemeinsam mit der Umfahrung von Bopfingen.
In der Ortsdurchfahrt Bopfingen, Länge 1.500 m, verläuft die B 29 überwiegend in Stadtrandlage mit gewerblicher Nutzung. Lediglich in der Aalener Straße ist eine Wohnbebauung betroffen. Hier steht die Bebauung nur in wenigen Fällen sehr eng an der B 29. Ein großer Teil der Verkehrsbelastung ergibt sich aus örtlichem Quell- und Zielverkehr, in der Relation Kerkingen - Bopfingen - Trochtelfingen aus Werksschwerverkehr der Fa. Ladenburger und in der Relation Kerkingen - Bopfingen - Härtsfeld aus regionalem Querverkehr zur B 29. Die B29 zerschneidet die Wohngebiete und die Beziehungen zu wichtigen Infrastruktureinrichtung massiv. In den letzten 15 Jahren gab es einige Gedanken zur Verbesserung der innerstädtischen Verkehrsverhältnisse im Bestand. Diese Überlegungen könnten weiterentwickelt werden. Konkrete Überlegungen für eine Ortsumfahrung liegen nicht vor.
Die Ortsdurchfahrt Trochtelfingen hat eine Länge von rund 1.300 m. Überlegungen aus den 80er Jahren für eine gemeinsame südliche Ortsumfahrung von Trochtelfingen und Pflaumloch bis zur B 466 in Nördlingen scheiterten am Widerstand der bayerischen Bauern. Für die Umgehung Trochtelfingen wurde nach einer Anhörung der Träger öffentlicher Belange in den Jahren 1990/91 Mitte der 90er Jahre ein nochmaliger Anhörungsentwurf als Vorstufe für den RE-Genehmigungsentwurf gefertigt. Er sieht eine Südumfahrung vor. Die Trasse wird an die Bahnlinie herangeführt, um die Verkehre zu bündeln. In dem Entwurf war eine Beseitigung des Bahnübergangs im Zuge der K 3315 enthalten. Die Kosten werden aktuell mit 21,6 Mio. € geschätzt. Mit dieser Summe wurde die Maßnahme für den neuen BVWP angemeldet.
Die Ortsdurchfahrt Pflaumloch ist knapp 800 m lang. Die Fahrbahnbreite beträgt stellenweise weniger als 6,50 m, so dass die Begegnung zweier LKW schwierig ist. Die Gehwege sind in weiten Teilen unzureichend breit. Eine Planung auf dem Niveau eines Vorentwurfs liegt vor. Die Maßnahme wurde mit Kosten von 21,2 Mio. € für den BVWP angemeldet.
Aufgrund der hohen Belastung in der Raumschaft Bopfingen, Aufhausen, Trochtelfingen und Pflaumloch steht die Gründung einer BI bevor.
Verfahrensstand Fortschreibung Bundesverkehrswegeplan
Das Land hatte im Frühjahr 2013 sein Konzept zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans vorgelegt. Im Sommer fand dazu die Anhörung statt. Auf 4 Regionalkonferenzen wurde das Konzept vorgestellt. Die Stellungnahmen der Kommunen und Verbände wurden geprüft und bewertet. Das Anhörungsergebnis wurde Ende September veröffentlicht. So wurden die ursprünglich nicht berücksichtigten Maßnahmen
in die Maßnahmenliste des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Die Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg wurden Anfang Oktober für den Bundesverkehrswegeplan beim BMVBS angemeldet. Eine Priorisierung der Maßnahmen wurde dabei nicht vorgenommen.
Mittlerweile wurde vom Land eine Dringlichkeitsreihung vorgenommen und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Nächster Schritt ist die Bewertung der Maßnahmen durch das BMVBS unter den Gesichtspunkten:
Danach wird ein Referentenentwurf gefertigt, der in eine öffentliche Anhörung geht und den Ländern nach Konsultationsgesprächen zur Stellungnahme übersandt wird. Nach Einarbeitung der Anhörungsergebnisse und Länderstellungnahmen erfolgt die politische Entscheidung, die in einen Kabinettsbeschluss mündet. Dies soll Ende 2015 bzw. Anfang 2016 erfolgen.
Zu den Ortsumfahrungen von Bopfingen und Aufhausen teilt Verkehrsminister Hermann mit Schreiben vom 04. November 2013 mit, dass diese Ortsumfahrungen die Kriterien für Einzelmaßnahmen bzw. Ortsumgehungen erfüllen. Allerdings aufgrund der Diskrepanz der geforderten Maßnahmen und der vorhandenen Finanzmittel, werden die bislang nicht im Bedarfsplan enthaltenen Maßnahmen ebenfalls nicht in die Anmeldeliste des Landes zur jetzigen Fortschreibung des BVWP neu aufgenommen.
Weiteres Vorgehen
Für Pflaumloch und Trochtelfingen liegen neben den alten Planungen des damaligen Straßenbauamts Ellwangen aus den 90er und frühen 2000er Jahren weitere Überlegungen des GB Straßenbau vor, die für eine Machbarkeitsstudie aufgearbeitet und standardisiert werden müssen. Für die Röttinger Höhe gibt es eine Planung des Regierungspräsidiums. Die Umgehung Lauchheim und die B 29 westlich davon sind ortsdurchfahrtsfrei ausgebaut. Neue Überlegungen sind für Bopfingen/Aufhausen und die Ortsdurchfahrt Bopfingen anzustellen.
Für die B 29 östlich der A 7 bis zur Landesgrenze liegen für einzelne Ortsumfahrungen Planungen bzw. Überlegungen vor. Für die Bereiche OD Bopfingen und Bopfingen/Aufhausen sind aktuell jedoch keine Überlegungen vorhanden. Deshalb sollten im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, in Abstimmung mit der Stadt Bopfingen, Überlegungen angestellt werden, welche Möglichkeiten für eine ortsdurchfahrtsfreie B 29 von der Landesgrenze bei Nördlingen bis zur A 7 bestehen. Damit sollen auch die Hinweise des Bundes für eine überregionale Verbindung aufgenommen werden.
Der Geschäftsbereich Straßenbau würde hierzu eine erste Machbarkeitsstudie erstellen.
Das Landratsamt Ostalbkreis hat das Regierungspräsidium Stuttgart auf die Beschwerden über Verkehrslärm im Bereich Westhausen und Westhausen/Reichenbach hingewiesen. Das Regierungspräsidium Stuttgart erhebt aktuell die erforderlichen Daten, damit Maßnahmen zum Lärmschutz entschieden werden kann.
Finanzierung und Folgekosten
Für die Inanspruchnahme von Ingenieurleistungen werden im Haushalt 2014 25.000 € zu Verfügung gestellt. Anlagen
- Erklärung zur Priorisierung und zum Ausbau der B 29 und Karte
Sichtvermerke
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