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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Herr Kreisoberverwaltungsrat Reinhold Schüler, Leiter der Rechnungsprüfung des Ostalbkreises, wird mit Wirkung ab 01.08.2014 zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 LBesG) befördert. Er wird zum gleichen Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Anmerkung: Der Sachverhalt wurde bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Sachverhalt/Begründung
Herr Reinhold Schüler nimmt seit 01.09.1999 die Funktion des Leiters der Rechnungsprüfung des Ostalbkreises wahr. Die Stelle wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG bewertet.
Herr Schüler erfüllt die Funktion des Leiters der Rechnungsprüfung in vorbildlicher und hervorragender Weise. Die Beförderung von Herrn Schüler nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG ist uneingeschränkt gerechtfertigt; die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung sind erfüllt.
Finanzierung und Folgekosten
Die mit der Ernennung von Herrn Schüler zum Kreisverwaltungsdirektor (Besoldungsgruppe A 15 LBesG) entstehenden Mehrkosten werden über den Personaletat 2014 abgewickelt.
Anlagen
Persönliche Daten von Herrn Schüler
Sichtvermerke
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