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Vorlage - 099/2014  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)
Status:öffentlich  
Federführend:WiRO - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Ostwürttemberg   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
24.06.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresbericht WiRO
Handelsbilanz 31.12.2013
Gewinn- und Verlustrechnung 2013
Wirtschaftsplan 2015 und fünfjähriger Finanzplan

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)

 

a)      den Jahresabschluss 2013 festzustellen, einen Defizitausgleich zu genehmigen und das verbleibende Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen

 

b)      der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zuzustimmen

 

c)       dem Wirtschaftsplan 2015 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft zuzustimmen

 

d)      die Helmer und Partner, Wirt­schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zum Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2014 zu bestellen.

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu a)              Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Genehmigung des
Defizitausgleichs

 

Gemäß §17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirt­schaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Als Ergänzung zum Prüfungsauftrag wurde eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz HGrG vorgenommen.

 

Der Jahresabschluss 2013 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Helmer & Partner, Heidenheim geprüft, die am 14. Februar 2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2013 weist eine Bilanzsumme (Anlage 2) in Höhe von 216.147,33 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 3) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 33.256,91 Euro aus. Durch außerordentliche Erträge aus der Verlustübernahme des Jahresergebnisses 2012 in Höhe von 26.985,27 Euro durch die Gesellschafter ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von  - 6.271,64 Euro.

 

Das Ergebnis berücksichtigt die der WiRO im Geschäftsjahr 2013 zugeflossenen planmäßigen Zuschüsse des Ostalbkreises in Höhe von 50.000 Euro und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 25.000 Euro. Durch projektbezogene Einnahmen und Zuschüsse aus öffentlichen Förderprogrammen fiel der darüber hinausgehende Finanzierungsaufwand für die Gesellschafter um 25.689 Euro niedriger als im Wirtschaftsplan 2013 vorgesehen aus, so dass sich der Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf 33.256,91 Euro beläuft.

 

Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 12.  März 2014 der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 33.256,91 Euro auszugleichen sowie das Jahresergebnis in Höhe von – 6.271,64 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Defizitausgleichsbetrag von 21.949,56 Euro.

 

Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung.  Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu b)              Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

 

Gemäß §7k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.

 

 

Zu c) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2015 und des 5-jährigen Finanzplans

 

Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für das Ge­schäftsjahr 2014 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen. (Anlage 4). Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 12. März 2014 der Gesellschafterversammlung empfohlen den Wirtschaftsplan 2015 und den fünfjährigen Finanzplan zu genehmigen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu d) Bestellung des Wirtschaftsprüfers

 

Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresab­schluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

 

Die Helmer und Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, August-Lösch-Straße 26/1, 89522 Heidenheim hat bereits den Jahresabschluss 2013 geprüft und sich bereit erklärt, den Prüfungsauftrag für das Jahr 2014 zu übernehmen.

 

Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 12. März 2014 der Gesellschafterversammlung empfohlen die Helmer und Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft für die Prüfung 2014 zu bestellen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.


 


Anlagen

 

Anlage 1:              Jahresbericht über die Aktivitäten der WiRO

Anlage 2:              Handelsbilanz zum 31.12 2013

Anlage 3:               Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2013

Anlage 4:              Wirtschaftsplan 2015 und fünfjähriger Finanzplan

 

 

Sichtvermerke

 

WiRO

__________________________________________

 

Dr. Bilger

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresbericht WiRO (1345 KB)    
Anlage 2 2 Handelsbilanz 31.12.2013 (68 KB)    
Anlage 3 3 Gewinn- und Verlustrechnung 2013 (64 KB)    
Anlage 4 4 Wirtschaftsplan 2015 und fünfjähriger Finanzplan (30 KB)