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Vorlage - 086/2014  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
03.06.2014 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
24.06.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Der vorgeschlagenen Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (SBKS) wird mit Wirkung zum 1. September 2014 zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  1. Ausgleichsregelungen für VVS Scool-Abo

 

Zum 1. Januar 2014 wurde die Übergangsregelung zwischen dem VVS (Verkehrsverbund Stuttgart) und OstalbMobil im Fahrscheinbereich für Jedermann und im Ausbildungsverkehr umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit von/nach Lorch fast die gesamte Fahrausweispalette des VVS zu erwerben.

 

Schüler mit Wohnsitz im Rems-Murr-Kreis, die eine Schule in Lorch besuchen, haben bislang jedoch ausschließlich die Möglichkeit, im Rahmen der Schülerbeförderung das 1997 eingeführte Ostalb-Abo zu nutzen. Das im VVS-Gebiet angebotene Scool-Abo kann von diesen Schülerinnen und Schülern noch nicht erworben werden.

 

Das Ostalb-Abo beinhaltet die Regelung, dass Schüler bzw. deren Eltern im Januar und Juli jeweils nur den halben Eigenanteil bezahlen müssen. Dieser beträgt für Schüler an Realschulen und Gymnasien zur Zeit 35,00 €. Inhaber eines Ostalb-Abos können die Schulwegstrecke uneingeschränkt und ab 12:00 Uhr alle Bus- und Schienenstrecken innerhalb des Ostalbkreises kostenlos nutzen.

 

Das VVS Scool-Abo ist wie folgt ausgestaltet:

Die Kosten für die Eltern belaufen sich ab 1. September 2014 auf 39,20 € je Monat (für 11 Monate je Schuljahr zu bezahlen). Der Preis der Fahrkarte beträgt 50,70 €, der Kostenanteil der Verbundlandkreise je Ticket 11,50 €. Der Kostenanteil der Eltern erhöht sich zum 1. Januar 2015 auf 40,55 €. Die Monatskarte des Monats August ist wie beim Ostalb-Abo kostenlos. Das Scool-Abo ist auf der Schulwegstrecke und im gesamten Verbundnetz des VVS gültig.

 

Künftig sollen Schüler aus dem Rems-Murr-Kreis mit Schulort Lorch (Geltungsbereich der Übergangsregelung OstalbMobil - VVS) alternativ zum Ostalb-Abo auch das Scool-Abo erwerben können. Voraussetzung ist, dass die Eltern/Schüler die VVS-weit einheitlichen Kosten (39,20 € bzw. 40,55 €) übernehmen und der Ostalbkreis die Differenz zum Ticketpreis (11,50 €) übernimmt.

 

Betroffen wären von dieser Möglichkeit insbesondere Schüler aus den Gemeinden Alfdorf und Plüderhausen, die das Gymnasium Friedrich II bzw. die Realschule in Lorch besuchen. Derzeit sind dies ca. 310 Schüler (150 aus Plüderhausen und 160 aus Alfdorf).

 

Durch den höheren Elternanteil für das Scool-Abo und vergleichbaren Ausgleichsbeträgen je Ticket ergeben sich für den Ostalbkreis durch diese Ergänzung der Fahrausweispalette für die Schülerinnen und Schüler geringere Ausgaben für die Schülermonatskarten nach Lorch. Sofern alle potenziellen Nutzer das Scool-Abo erwerben, würden sich die Ausgaben des Ostalbkreises für Schülermonatskarten für diesen Personenkreis um ca. 18.000,00 €/Schuljahr reduzieren.

 

Nach den landeseinheitlichen Regelungen ist der Sitz der Schule maßgebend für die Kostenerstattung durch den jeweiligen Landkreis. Der Kostenanteil für die Scool-Abo-Nutzer in Lorch ist von der Eigenanteilspflicht nach der SBKS (§ 6) bislang nicht abgedeckt. Hier ist eine Ergänzung wie folgt vorzusehen:

 

5.              Kostenanteil 39,20 € (ab. 1. Januar 2015 40,55 €) für Schüler mit Wohnort im Rems-Murr-Kreis, die eine Schule in Lorch besuchen und ein Scool-Abo wählen. Dieser Kostenanteil wird entsprechend der VVS-Tarifanpassung jährlich fortgeschrieben.

 

  1. Inkrafttreten

 

Es wird ein Inkrafttreten zum 1. September 2014 vorgeschlagen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Durch die Möglichkeit der Ausgabe des Scool-Abos für Schülerinnen und Schüler aus dem Rems-Murr-Kreis mit Schulort Lorch entstehen dem Ostalbkreis keine Mehraufwendungen.

 

 


Anlagen

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

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Maier

 

 

Dezernent/in

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Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel