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Vorlage - 090/2014  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co.KG
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
24.06.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co.KG am 24. Juni 2014

 

  1. den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit einem Jahresüberschuss von 60.261,51 festzustellen und der Verrechnung des Jahresüberschusses mit den Kapitalverlustkonten zuzustimmen,
     
  2. den Konzernprüfer der Stadtwerke Aalen GmbH für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2014 zu bestellen,

 

  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten und

 

  1. der Änderung des Gesellschaftsvertrags bzgl. herrenloserBeteiligungen zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG wurde am 01.10.1982 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb eines Thermal-Mineralbades in Aalen mit medizinischer Abteilung und anderen das Bad ergänzenden Einrichtungen, die sonstige Verwertung von Mineralwasser und die Beteiligung an Gesellschaften, die solche Einrichtungen betreiben.

 

Am Stammkapital in Höhe von 7.158.086,92 € ist der Ostalbkreis in Form einer Kommanditeinlage mit 255.645,90 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 3,57 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG mit 3,57 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Zustimmung zum

Gewinnvortrag

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2013 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INVRA Treuhand AG, München geprüft, die am 24. Februar 2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG zum 31.12.2013 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 5.939.197,24 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 60.261,51 € aus.

 

Der Aufsichtsrat der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat über den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 07. Mai 2014 beraten. In der Vorlage wird der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 60.261,51 € gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags den Kapitalverlustkonten gutzuschreiben. 

 

Nach § 9 Abs. 11 Zif. b) und c) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 2.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2014

 

Entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrats der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist der Konzernprüfer der Stadtwerke Aalen GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zu beauftragen. Da die Entscheidung zur Beauftragung des Wirtschaftsprüfers der Stadtwerke Aalen GmbH erst im Juli 2014 im Gemeinderat der Stadt Aalen getroffen wird, ist derzeit noch nicht bekannt, welche Prüfungsgesellschaft die Abschlussprüfung durchführen wird.

 

Gemäß § 9 Abs. 11 b) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2014 zu befürworten.

 

 

Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

 

Gemäß § 9 Abs. 11 Zif. e) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.

 

 

Zu 4.) Änderung des Gesellschaftsvertrags bzgl. „herrenloser“ Beteiligungen

 

Die Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat Kommanditanteile ausgegeben, bei denen die zeichnenden Kommanditisten inzwischen verstorben sind bzw. die KG-Anteile im Betriebsvermögen inzwischen liquidierter Gesellschaften gehalten wurden. Der Aufsichtsrat hat daraufhin im Mai 2013 beschlossen, dass diese „herrenlosen“ Beteiligungen den Stadtwerken Aalen (Treuhänderin) zugeschlagen werden. Eine Rückabwicklung im Falle einer später erkennbaren Nachfolgeregelung ist möglich. Für diese Übertragung von Kommanditanteilen ist eine Änderung bzw. Erweiterung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Es ist folgende unterstrichene Erweiterung vorgesehen:

§ 13

Erbfolge

Beim Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit den Erben fortgesetzt. Im Falle mehrerer Erben haben diese einen gemeinsamen Bevollmächtigten zur Wahrnehmung ihrer Rechte als Gesellschafter zu bestimmen. Solange die Bestellung eines Bevollmächtigten nicht erfolgt ist, ruhen die Gesellschaftsrechte mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust.

Herrenlose KG-Anteile (insbesondere von noch nicht ermittelten Erben, noch nicht abgeschlossener Liquidation einer Gesellschaft, die Eigentümer der Anteile war oder zunächst in der Liquidation einer Gesellschaft nicht berücksichtigte Anteile etc.), werden von der Treuhänderin (§ 3 (3), Absatz 2, Satz 2) weiter als KG-Anteile gehalten. Nach Klärung der Rechtsnachfolge sind diese Anteile dann den rechtmäßigen Eigentümern zu der dann aktuellen Bewertung zu übertragen.

 

Gemäß § 9 Abs. 11 f) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH ist die Gesellschafterversammlung für die Änderung des Gesellschaftsvertrags zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, der genannten Änderung bzw. Erweiterung des Gesellschaftsvertrag zuzustimmen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

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Graber

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel