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Antrag der Verwaltung
Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2014/2015, frühestens ab 01.09.2014, die unter Punkt II. aufgeführten Schulsozialarbeitsstellen im beantragten Stellenumfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“ (Stand Mai 2012) sowie der am 04.12.2013 vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kriterien zur Förderung der Jugendsozialarbeit.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Schulsozialarbeit ist mittlerweile zu einem wichtigen und unverzichtbaren Baustein der Jugendhilfe geworden. Schulsozialarbeit fördert junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung. Sie trägt dazu bei, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, berät und unterstützt Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte bei der Erziehung und trägt zu einer schülerfreundlichen Umwelt bei. Hierfür arbeitet Schulsozialarbeit mit Schule, Eltern sowie den Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen zusammen.
Auch im Ostalbkreis hat sich Schulsozialarbeit fest etabliert. Mit insgesamt 36 Schulsozialarbeiter/- innen im Umfang von 28,65 Vollzeitstellen profitieren 36 allgemeinbildende Schulen und die drei Beruflichen Schulzentren im Ostalbkreis von diesem unterstützenden Angebot. Träger der Schulsozialarbeit sind fünf Städte und Gemeinden sowie sechs Träger der freien Jugendhilfe.
Seit dem Jahr 2012 fördert das Land Baden-Württemberg die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen mit einer Pauschale von 16.700 € pro Vollzeitstelle und Jahr. Die restlichen Personalkosten werden je zur Hälfte vom Schulträger und vom Ostalbkreis getragen. Im Haushaltsplan des Ostalbkreises für das Jahr 2014 sind für die Schulsozialarbeit insgesamt 650.635 € eingestellt.
Grundlage für die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis bildet die Konzeption in der aktuell gültigen und vom Kreistag im Mai 2012 verabschiedeten Fassung. In dieser Konzeption werden u. a. die Fördervoraussetzungen, das Antragsverfahren und der Förderumfang definiert. Demnach kann Schulsozialarbeit analog der Fördergrundsätze des Landes grundsätzlich an allen öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen gefördert werden. Die Ostalb-Konzeption setzt allerdings besondere Prioritäten hinsichtlich der Bedarfslagen an den Schulen.
II. Neuanträge
Zum Schuljahr 2014/2015 gingen beim Ostalbkreis drei Neuanträge auf Förderung der Schulsozialarbeit ein sowie drei weitere Anträge auf Stellenerweiterung. Unter den Neuanträgen sind zwei Anträge von Kommunen, die im Jahr 2013 bzw. 2012 zurückgestellt wurden.
Im Gegenzug gibt es auch Stellenreduzierungen aufgrund rückläufiger Schülerzahlen. Bereits im Februar 2014 wurde eine 100 %-Stelle auf 50 % reduziert und zum Schuljahresende 2014 soll eine weitere 50 %-Stelle ganz eingestellt werden. Insgesamt bedeutet dies einen Netto-Stellenzuwachs zum Schuljahr 2014/2015 um 2,0 Vollzeitstellen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Schulen:
III. Förderempfehlung und Vorschlag der Verwaltung
Aus den Antragsbegründungen aller Schulen geht hervor, dass in den vergangenen Jahren die Problemstellungen deutlich zugenommen haben. Die Bandbreite reicht von Verhaltensauffälligkeiten einzelner Schüler/- innen (z. B. fehlende soziale Einstellungen, mangelnder Respekt gegenüber Erwachsenen, Schulverweigerung, mutwillige Sachbeschädigungen, rechtsradikale Äußerungen, Alkoholmissbrauch, Drogen, Suizidversuch …) über körperliche Gewalt, Störungen im Unterricht, Mobbing bis hin zur Hilfslosigkeit oder auch Gleichgültigkeit der Eltern sowie mangelnde Fürsorge oder Überforderung einschließlich der Gefahr der Kindeswohlgefährdung.
Außerdem stellen Sprachprobleme der Kinder mit Migrationshintergrund sowie Probleme aufgrund anderer Erziehungsmethoden in den Herkunftsländern in manchen Schulen eine besondere Herausforderung dar. Der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund liegt an den einzelnen Schulen zwischen 10 % und 41 %. Weiterhin werden eine zunehmende Leistungsheterogenität aufgrund des Wegfalls der verbindlichen Grundschulempfehlung und ein Anstieg der Zahl psychisch belasteter Kinder genannt.
Weitere Kriterien sind die Größe der Schule sowie die Einführung der Gemeinschaftsschule.
In den Antragsbegründungen spielt auch der präventive Ansatz der Schulsozialarbeit eine wichtige Rolle. Insbesondere vor dem Hintergrund der beschriebenen Problemlagen nimmt dieser Aspekt eine bedeutsame Funktion ein.
Die Anträge der Gemeinden Rosenberg und Hüttlingen wurden bislang zurückgestellt, weil noch keine Erfahrungen vorlagen, wie sich die Situation nach Einführung der Gemeinschaftsschule entwickelt. Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Gemeinschaftsschule. Hinzu kommt, dass beide Schulen gebundene Ganztagsschulen sind, d.h. dass sich die Schüler längere Zeit in der Schule aufhalten. Die Karl-Stirner-Schule Rosenberg ist zwar im Vergleich zu den anderen Schulen einer eher kleine Schule mit einem intakten Umfeld. Durch die Gemeinschaftsschule hat sich aber das Einzugsgebiet erweitert, was nach Auskunft der Schule die erzieherische Arbeit zunehmend erschwert. Die Alemannenschule Hüttlingen sieht sich schon seit längerer Zeit mit zunehmenden Problemstellungen konfrontiert, die von den Lehrkräften neben der Unterrichtstätigkeit nicht mehr bewältigt werden können. Aus Sicht des Staatlichen Schulamts ist Schulsozialarbeit nunmehr mit der Gemeinschaftsschule zu rechtfertigen und wäre eine angemessene Unterstützung.
Die Realschule Heubach mit rund 500 Schülern verweist im Antrag unter anderem auf den erheblichen Wandel des persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Umfelds der Schüler in den vergangenen Jahren. In vielen Familien werden Erziehungsaufgaben nicht mehr im erforderlichen Umfang wahrgenommen. Trotz verstärkter Initiativen der Schule kann das Lehrpersonal die Aufgaben nicht mehr ohne die Unterstützung durch Schulsozialarbeit alleine bewältigen.
Die Talschule und die Karl-Keßler-Realschule in Aalen-Wasseralfingen mit zusammen über 1.000 Schülern teilen sich bislang eine Schulsozialarbeiterin. Beide Schulen legten dar, dass sich seit Beginn der Schulsozialarbeit der Arbeitsumfang und die Rahmenbedingungen verschärft haben. Die tägliche Arbeit wie z.B. Krisen- und Konfliktmanagement „explodiert“. Außerdem wird die Realschule seit dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung aufgrund einer äußerst heterogenen Schülerschaft vor vielfältige Herausforderungen gestellt.
Auch an der Friedensschule Schwäbisch Gmünd konnte der Schulsozialarbeiter mit einem Stellenumfang von 50 % nur bedingt die Anforderungen erfüllen, die die Schüler, Lehrkräfte und Eltern an ihn herantrugen. Insbesondere schwierige familiäre Belastungen im Einzugsgebiet, vermehrt Schüler mit psychosozialen Problemen und ein hoher Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund kennzeichnen die Situation an der Schule. Die Friedensschule ist seit dem laufenden Schuljahr Gemeinschaftsschule.
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Göppingen schlägt die Verwaltung vor, ab dem Schuljahr 2014/2015 die Schulsozialarbeit an den oben genannten Schulen im beantragten Stellenumfang zu fördern.
IV. Fortschreibung der Konzeption
In den vergangenen Jahren hat sich die Schullandschaft stark verändert, insbesondere durch rückläufige Schülerzahlen, die Einführung der Gemeinschaftsschule, den Ausbau der Ganztagsschulen, den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung, das veränderte Schulwahlverhalten und die inklusive Beschulung von Kindern mit Behinderung. Dies führt zu der Notwendigkeit, die Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkreis“ zu überdenken und ggf. der veränderten Situation anzupassen.
Die Verwaltung soll deshalb beauftragt werden, in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Göppingen, den Schulträgern und den Schulen einen Vorschlag zu erarbeiten und diesen dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung bzw. dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. Finanzierung und Folgekosten
Der Landkreiszuschuss für die vorgeschlagenen 2,0 Stellen beläuft sich im Jahr 2014 abzüglich der Landesförderung auf rund 12.000 €. In den Folgejahren wird mit einem jährlichen Kreisanteil von ca. 36.000 € gerechnet. Anlagen
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Sichtvermerke
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