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Antrag der Verwaltung
a) Der bisherige Geschäftsführer der Gesellschaft, Herr Robert Filter, wird zum 30.06.2014 abberufen.
b) Herr Filter wird zukünftig der Gesellschaft wieder in seiner früheren Funktion als Prokurist zur Verfügung stehen. Herrn Robert Filter wird daher ab 01.07.2014 die Einzelprokura (Alleinvertretungsberechtigung) erteilt.
c) Herr Krankenhausdirektor Thomas Schneider wird ab 01.07.2014 zum neuen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Der neue Geschäftsführer, Herr Thomas Schneider, ist stets einzelvertretungsberechtigt und berechtigt, im Namen der Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung gemäß §181 Alt. 2 BGB).
Anmerkung: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat per Umlaufbeschluss am 03.06.2014 die Ziffer 1 des Beschlussantrags der Gesellschafterversammlung empfohlen. Sachverhalt/Begründung
Nach dem Ausscheiden des früheren Krankenhausdirektors und Geschäftsführers der Servicegesellschaft, Jürgen Juft, hatte sich der bisherige Prokurist, Robert Filter, bereit erklärt, vorübergehend die Geschäftsführung der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH zu übernehmen. Mit Wirkung ab 1. Februar 2014 wurde Herr Filter daher zum Geschäftsführer der Gesellschaft berufen.
Inzwischen hat Herr Thomas Schneider am 1. April 2014 die Nachfolge von Herrn Luft als Krankenhausdirektor der St. Anna-Virngrund-Klinik angetreten. Die Geschäftsführerposition der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH soll nun an Herrn Schneider übergehen. Die Personalunion des Krankenhausdirektors und des Geschäftsführers der Servicegesellschaft ist insbesondere vor dem Hintergrund der steuerlichen Organschaft beider Unternehmen (z. B. werden Umsätze als Innenumsätze nicht der Umsatzsteuer unterworfen) von Bedeutung.
Herr Filter hat sich sowohl als langjähriger Prokurist als auch als Interimsgeschäftsführer der Gesellschaft sehr gut bewährt und soll der Gesellschaft daher in seiner alten Funktion als Prokurist erhalten bleiben.
Anlagen
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Sichtvermerke
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