Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / Der Kreistag beschließt:
1. Der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2012 (Anlage 1)wird mit folgenden Bilanzpositionen zugestimmt:
Aktiva Immaterielles Vermögen 304.018,84 € Sachvermögen 234.951.635,25 € Finanzvermögen 62.994.940,45 € Summe Aktivseite 298.250.594,54 €
Passiva Basiskapital 166.707.894,25 € Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses -1.898.614,94 € Sonderposten 46.362.459,95 Rückstellungen 31.670.772,67 € Verbindlichkeiten 55.408.082,61 € Summe Passivseite 298.250.594,54 €
2. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz wird verzichtet (§ 62 Abs. 6 GemHVO).
3. Vom Prüfungsbericht des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung zur Eröffnungsbilanz wird Kenntnis genommen.
Sachverhalt/Begründung
Bereits im Jahr 1992 wurde in Baden-Württemberg das Reformprojekt „Umgestaltung des gemeindlichen Haushalts- und Rechnungswesens“ begonnen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umstellung auf die Doppik wurden mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 verabschiedet. Neufassungen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sowie der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) sind am 01.01.2010 in Kraft getreten.
Das Land Baden-Württemberg hat seinen Kommunen und Landkreisen eine Übergangsfrist zur Einführung des NKHR bis Ende 2019 gewährt. Ab dem 01.01.2020 sind alle Verwaltungen verpflichtet, das Haushalts- und Rechnungswesen auf Grundlage der doppischen Buchführung anzuwenden. Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 01.03.2011 beschlossen, die Doppik zum 01.01.2012 einzuführen.
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Reformgesetzes ist zum Beginn des ersten Haushaltsjahres, in welchem das Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen angewendet wird, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die verbindliche Gliederung ist in § 52 GemHVO genannt. Auf der Aktivseite der Bilanz wird dabei der Vermögensbestand (Mittelverwendung), auf der Passivseite der Bilanz die Finanzmittel (Mittelherkunft) dargestellt. Außerdem ist sie um einen Anhang zu erweitern (§ 53 GemHVO).
Die Kreiskämmerei hat die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2012 - in enger Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Rechnungsprüfung - aufgestellt. Die in der Anlage beigefügte Dokumentation mit Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen geben einen Überblick über die Vorgehensweise bei der Bewertung, das Zustandekommen und die Zusammensetzung der einzelnen Beträge.
Gemäß § 40 Abs. 4 S. 1 GemHVO sollen geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst werden. Auf den Ansatz dieser Investitionszuweisungen kann nach § 62 Abs. 6 GemHVO verzichtet werden. Dies sind beim Ostalbkreis in erster Linie die an die Klinik-Eigenbetriebe vor dem 01.01.2012 bezahlten Investitionszuschüsse (sog. Trägermittel). Der Ostalbkreis macht von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch.
Nach Abs. 5 der Schluss- und Übergangsbestimmungen des Artikels 13 des Reformgesetzes ist die Eröffnungsbilanz nach Feststellung der letzten kameralen Jahresrechnung, spätestens zum Ende des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde, der Prüfungsbehörde (§ 113 GemO) und dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Sie soll vom Rechnungsprüfungsamt innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage und von der überörtlichen Prüfungsbehörde zusammen mit dem ersten doppischen Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres geprüft werden.
Der Prüfbericht des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung liegt der Sitzungsvorlage bei.
Anlagen
Anlage 1: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 Anlage 2: Dokumentation mit Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 Anlage 3: Prüfbericht des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung
Sichtvermerke
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