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Vorlage - 059/2014  

 
 
Betreff: Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
06.05.2014 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
24.06.2014 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Eröffnungsbilanz 01.01.2012
Dokumentation Eröffnungsbilanz 01.01.2012
Prüfbericht Eröffnungsbilanz 01.01.2012

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / Der Kreistag beschließt:

 

1. Der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2012 (Anlage 1)wird mit folgenden

    Bilanzpositionen zugestimmt:

 

Aktiva

Immaterielles Vermögen              304.018,84

Sachvermögen              234.951.635,25

Finanzvermögen              62.994.940,45

Summe Aktivseite              298.250.594,54

 

Passiva

Basiskapital              166.707.894,25

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses              -1.898.614,94

Sonderposten              46.362.459,95

Rückstellungen              31.670.772,67

Verbindlichkeiten              55.408.082,61

Summe Passivseite              298.250.594,54

 

2. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz wird verzichtet

   (§ 62 Abs. 6 GemHVO).

 

3. Vom Prüfungsbericht des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung zur Eröffnungsbilanz wird

    Kenntnis genommen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Bereits im Jahr 1992 wurde in Baden-Württemberg das Reformprojekt „Umgestaltung des gemeindlichen Haushalts- und Rechnungswesens“ begonnen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umstellung auf die Doppik wurden mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04.05.2009 verabschiedet. Neufassungen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sowie der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) sind am 01.01.2010 in Kraft getreten.

 

Das Land Baden-Württemberg hat seinen Kommunen und Landkreisen eine Übergangsfrist zur Einführung des NKHR bis Ende 2019 gewährt. Ab dem 01.01.2020 sind alle Verwaltungen verpflichtet, das Haushalts- und Rechnungswesen auf Grundlage der doppischen Buchführung anzuwenden. Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 01.03.2011 beschlossen, die Doppik zum 01.01.2012 einzuführen.

 

Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Reformgesetzes ist zum Beginn des ersten Haushaltsjahres, in welchem das Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen angewendet wird, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die verbindliche Gliederung ist in § 52 GemHVO genannt. Auf der Aktivseite der Bilanz wird dabei der Vermögensbestand (Mittelverwendung), auf der Passivseite der Bilanz die Finanzmittel (Mittelherkunft) dargestellt. Außerdem ist sie um einen Anhang zu erweitern (§ 53 GemHVO).

 

Die Kreiskämmerei hat die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2012 - in enger Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Rechnungsprüfung - aufgestellt. Die in der Anlage beigefügte Dokumentation mit Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen geben einen Überblick über die Vorgehensweise bei der Bewertung, das Zustandekommen und die Zusammensetzung der einzelnen Beträge.

 

Gemäß § 40 Abs. 4 S. 1 GemHVO sollen geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst werden. Auf den Ansatz dieser Investitionszuweisungen kann nach § 62 Abs. 6 GemHVO verzichtet werden. Dies sind beim Ostalbkreis in erster Linie die an die Klinik-Eigenbetriebe vor dem 01.01.2012 bezahlten Investitionszuschüsse (sog. Trägermittel). Der Ostalbkreis macht von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch.

 

Nach Abs. 5 der Schluss- und Übergangsbestimmungen des Artikels 13 des Reformgesetzes ist die Eröffnungsbilanz nach Feststellung der letzten kameralen Jahresrechnung, spätestens zum Ende des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde, der Prüfungsbehörde (§ 113 GemO) und dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Sie soll vom Rechnungsprüfungsamt innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage und von der überörtlichen Prüfungsbehörde zusammen mit dem ersten doppischen Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres geprüft werden.

 

Der Prüfbericht des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung liegt der Sitzungsvorlage bei.

 


Anlagen

 

Anlage 1:  Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012

Anlage 2:  Dokumentation mit Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012

Anlage 3:  Prüfbericht des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Kreiskämmerei

__________________________________________

Dollmann                                          Schüler

cker                                          Gutknecht

 

Stocker                                          Gutknecht

 

 

Rechnungsprüfung

__________________________________________

 

Dollmann                                          Schüler

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Eröffnungsbilanz 01.01.2012 (431 KB)    
Anlage 1 2 Dokumentation Eröffnungsbilanz 01.01.2012 (539 KB)    
Anlage 3 3 Prüfbericht Eröffnungsbilanz 01.01.2012 (618 KB)