Antrag der Verwaltung Der Kreistag beschließt: Zur Honorierung besonderer Belastungen der Beschäftigten der Kliniken Ostalb durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2) zahlt der Ostalbkreis eine einmalige Corona-Prämie für nachfolgend genannte Berufsgruppen in Höhe von 500 Euro. Teilzeitkräfte erhalten die Prämie anteilig. Voraussetzung ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum 31. August 2020. Der Ostalbkreis verbindet damit die Hoffnung und Erwartung, dass der Bund den Krankenpflegekräften die gleiche Prämie bezahlt wie den Altenpflegekräften. Der Kreistag stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 750.000 Euro zu. Anmerkung: Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb hat in seiner Sitzung vom 14. Juli 2020 den Beschluss einstimmig dem Kreistag empfohlen.
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