Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme.
Sachverhalt/Begründung
Das Jahr 2019 war für das Jobcenter Ostalbkreis wieder ein erfolgreiches Jahr. Die Arbeitslosigkeit im SGB II konnte zum Jahresende auf 1,2 % gesenkt werden. Dies stellt die tiefste Arbeitslosenquote im SGB II seit Einführung dar. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat sich seit dem Jahr 2013 um 14.020 (+ 12,0 %) stetig auf nun mehr 130.462 erhöht. Im Jahr 2019 wurden 1.666 Personen in Arbeit integriert. Dies entspricht einer Integrationsquote von 25,8 %.
Die Integrationsarbeit in 2019 war geprägt von geschäftspolitischen Herausforderungen und der Arbeit mit besonderen Zielgruppen am Arbeitsmarkt. Menschen mit multiplen Handicaps und/oder schwierigem persönlichen Lebensumfeld benötigen mehr als zuvor die Hilfe und Unterstützung des Jobcenters. Zum einen wurden diese Kunden in ihrer Individualität und Vielfalt durch die Maßnahmen im Arbeitsmarktprogramm in ihrer beruflichen Integration unterstützt. Zum anderen machte die Entwicklung der Kunden hin zu immer komplexeren Profillagen es notwendig, organisatorische Prozesse und Strukturen anzupassen.
Ein weiterhin wichtiges Thema des Jahres 2019 war die Integrationsarbeit von Langzeitarbeitslosen. Trotz bislang guter Arbeitsmarktlage gelingt es langzeitarbeitslosen Personen kaum, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Durch das neue Teilhabechancengesetz, das seit Januar 2019 in Kraft getreten ist, können Langzeitarbeitslose verstärkt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden. Zum Jahresbeginn 2019 waren 1.125 Menschen in der Zuständigkeit des Jobcenters von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Mit Abschluss des Kalenderjahres hat sich die Anzahl der Langzeitarbeitslosen auf 1.087 verringert. Durch gezielte Arbeitgeberakquise des Jobcenters ist es möglich, die Bereitschaft bei Arbeitgebern zu erhöhen, langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten eine Chance auf eine Arbeitsstelle zu geben und somit neue Perspektiven und eine nachhaltige berufliche Eingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Durch gezielte Arbeitgeberakquise des Jobcenters ist es möglich, die Bereitschaft bei Arbeitgebern zu erhöhen, langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten eine Chance auf eine Arbeitsstelle zu geben und somit neue Perspektiven und eine nachhaltige berufliche Eingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen.
Ein weiterer sozialpolitischer Schwerpunkt war die Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII). Bereits mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen zum 01.01.2011 hat der Gesetzgeber die Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rechtskreis des SGB II, des SGB XII, des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sowie des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) anerkannt. Das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlages und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (kurz: Starke-Familien-Gesetz) wurde am 21.03.2019 durch den Bundestag verabschiedet und ist für die Bildungs- und Teilhabeleistungen zum 01.08.2019 in Kraft getreten. Durch die Änderungen sollen Eltern finanziell entlastet und der Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe im SGB II erleichtert werden. So gelten die Bildungs- und Teilhabeleistungen mit dem allgemeinen Grundantrag auf Lebensunterhaltsleistungen (Arbeitslosengeld II-Antrag) im Wesentlichen als mitbeantragt.
Neben einer Reihe von Statistikdaten werden im Geschäftsbericht 2019 die Schwerpunkte der Integrationsarbeit, die Tätigkeitsfelder und Projekte des vergangenen Jahres, die Zusammenarbeit mit Gremien und Organisationen und die organisatorischen Belange detailliert dargestellt.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Geschäftsbericht 2019 des Jobcenters
Sichtvermerke
gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter Jobcenter gez. Götz, i.V. von Urtel, Sozialdezernentin gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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