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Vorlage - 152/2020  

 
 
Betreff: Bericht der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) und Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der WiRO
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag
28.07.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage2_Bilanz_JAWiRO2019
Anlage3_GuV_JAWiRO2019
Anlage 4_Wirtschaftsplan2021ff
Jahresbericht Wiro 2019 Stand 17.02.20

Antrag der Verwaltung

 

1. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)

 

a)      den Jahresabschluss 2019 festzustellen und einen Defizitausgleich zu genehmigen

 

b)      die Entnahme der Zuschüsse des Ostalbkreises aus 2019 aus der Kapitalrücklage zu genehmigen

 

c)       dem Wirtschaftsplan 2021 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft zuzustimmen

 

d)      das Büro von Herrn Dipl. oec. Heinz Lutz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Irmler & Partner GmbH, Eutighofer Str. 120, 73525 Schwäbisch Gmünd, zum Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2020 zu bestellen.

 

2. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vetreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WIRO) der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu a)  Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Genehmigung des
Defizitausgleichs

 

Gemäß §17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirt­schaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Als Ergänzung zum Prüfungsauftrag wurde eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz HGrG vorgenommen.

 

Der Jahresabschluss 2019 wurde vom Büro Veit Reinhart Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aalen geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde am 24. Juni 2020 erteilt.

 

Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2019 weist eine Bilanzsumme (Anlage 1) in Höhe von 164.679,11 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 111.635,60 Euro aus. Berücksichtigt man die an die WiRO im Geschäftsjahr 2019 zugeflossenen Zuschüsse des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 105.000 Euro, ergibt sich ein Defizit von 6.635,60 Euro.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrats der WiRO am 22. Juli 2020 soll über die Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 6.635,60 Euro auszugleichen, entschieden werden. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Defizitausgleichsbetrag von 4.379,50 Euro. Der Zuschuss wird in die Kapitalrücklage mittels Bareinlage eingezahlt.

 

Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung.  Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu b)  Entnahme aus der Kapitalrücklage

 

Der unterjährige Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 105.000 Euro und der Defizitausgleichsbetrag von 6.635,60 Euro ist bzw. wird mittels Bareinlage in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Betrag von 111.635,60 Euro wird zur Deckung des Verlusts aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der Kapitalrücklage entnommen.

 

 

 

 

 

 

Zu c) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2021 und des 5-jährigen Finanzplans

 

Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für das Ge­schäftsjahr 2021 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen (Anlage 3). In der Sitzung des Aufsichtsrats der WiRO am 22. Juli 2020 soll über die Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung, den Wirtschaftsplan 2021 und den fünfjährigen Finanzplan zu genehmigen, entschieden werden.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu d) Bestellung des Wirtschaftsprüfers

 

Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrats der WiRO am 22. Juli 2020 soll über die Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung, das Büro von Herrn Dipl. oec. Heinz Lutz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Irmler & Partner GmbH, Eutighofer Str. 120, 73525 Schwäbisch Gmünd, für die Prüfung 2020 zu bestellen, entschieden werden.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 2. Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

 

Gemäß §7k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.

 


 


Anlagen

 

Anlage 1: Handelsbilanz zum 31.12 2019

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2019

Anlage 3:  Wirtschaftsplan 2021 und fünfjähriger Finanzplan

Anlage 4: Jahresbericht 2019 über die Aktivitäten der WiRO

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage2_Bilanz_JAWiRO2019 (57 KB)    
Anlage 3 2 Anlage3_GuV_JAWiRO2019 (55 KB)    
Anlage 4 3 Anlage 4_Wirtschaftsplan2021ff (148 KB)    
Anlage 1 4 Jahresbericht Wiro 2019 Stand 17.02.20 (4006 KB)