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Antrag der Verwaltung
Herr Landrat Dr. Joachim Bläse wird mit seinem Dienstantritt in die Besoldungsgruppe B 8 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Die Dienstbezüge der Landräte richten sich nach dem Gesetz über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten (Landeskommunalbesoldungsgesetz - LKomBesG). Gemäß § 1 Abs. 2 LKomBesG sind Landräte nach sachgerechter Bewertung insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes in eine der vorgesehenen Besoldungsgruppen einzuweisen. Für Landkreise über 175 000 Einwohner sieht § 2 LKomBesG die Besoldungsgruppen B 7 und B 8 vor. Seit der Einstellung von Herrn Landrat Dr. Winter im Jahr 1980 wurde beim Ostalbkreis die höhere Besoldungsgruppe aus folgenden Gründen beschlossen:
1. Der Ostalbkreis liegt mit derzeit rund 314 000 Einwohnern weit über der im Gesetz vorgegebenen Einwohnerzahl (175 000 Einwohner) für die nächsthöhere Besoldungs- gruppe.
2. Der Umfang und der Schwierigkeitsgrad des Amts des Landrats des Ostalbkreises sind ohne Zweifel außergewöhnlich hoch.
Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 07.07.2020 dafür ausgesprochen, Herrn Landrat Dr. Bläse mit seinem Dienstantritt am 12.09.2020 in die Besoldungsgruppe B 8 einzustufen.
Finanzierung und Folgekosten
Die Kosten für die Dienstbezüge des Landrats werden über den Personaletat abgewickelt.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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