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Vorlage - 147/2020  

 
 
Betreff: Festsetzung der Dienstbezüge von Herrn Landrat Dr. Joachim Bläse
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Kreistag
28.07.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Herr Landrat Dr. Joachim Bläse wird mit seinem Dienstantritt in die Besoldungsgruppe

B 8 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) eingewiesen.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Dienstbezüge der Landräte richten sich nach dem Gesetz über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten (Landeskommunalbesoldungsgesetz - LKomBesG). Gemäß § 1 Abs. 2 LKomBesG sind Landräte nach sachgerechter Bewertung insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes in eine der vorgesehenen Besoldungsgruppen einzuweisen. Für Landkreise über 175 000 Einwohner sieht § 2 LKomBesG die Besoldungsgruppen B 7 und B 8 vor. Seit der Einstellung von Herrn Landrat Dr. Winter im Jahr 1980 wurde beim Ostalbkreis die höhere Besoldungsgruppe aus folgenden Gründen beschlossen:

 

1. Der Ostalbkreis liegt mit derzeit rund 314 000 Einwohnern weit über der im Gesetz   

    vorgegebenen Einwohnerzahl (175 000 Einwohner) für die nächsthöhere Besoldungs-

    gruppe.

 

2. Der Umfang und der Schwierigkeitsgrad des Amts des Landrats des Ostalbkreises sind   

    ohne Zweifel außergewöhnlich hoch.

 

Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 07.07.2020 dafür ausgesprochen, Herrn Landrat Dr. Bläse mit seinem Dienstantritt am 12.09.2020 in die Besoldungsgruppe B 8 einzustufen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Dienstbezüge des Landrats werden über den Personaletat abgewickelt.     

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat