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Vorlage - 153/2020  

 
 
Betreff: Neubesetzung des Kreistags
a) Ausscheiden von Herrn Dr. Joachim Bläse, Schwäbisch Gmünd, aus dem Kreistag
b) Feststellung von Hinderungsgründen und Nachrücken von Herrn Wendelin Schmid, Schwäbisch Gmünd, in den Kreistag
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
28.07.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag stellt das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden von Herrn Dr. Joachim Bläse, Schwäbisch Gmünd, aus dem Kreistag des Ostalbkreises im Sinne des § 12 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg fest.

 

  1. Es wird festgestellt, dass bei Herrn Wendelin Schmid keine Hinderungsgründe nach § 24 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vorliegen. Als Nachfolger für Herrn Dr. Joachim Bläse rückt Herr Wendelin Schmid, Schwäbisch Gmünd, in den Kreistag des Ostalbkreises nach.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Herr Dr. Joachim Bläse wurde am 30. Juni 2020 zum neuen Landrat des Ostalbkreises gewählt und hat mit Schreiben vom 2. Juli 2020 sein Ausscheiden aus dem Kreistag beantragt.

 

Für sein Ausscheiden aus dem Kreistag sind bei Herrn Dr. Joachim Bläse die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 4 Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) erfüllt, da er bereits seit dem Jahr 2004 Mitglied des Kreistags ist und somit weit über zehn Jahre lang dem Kreistag angehört hat. Der Kreistag hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Ausscheiden von Herrn Dr. Joachim Bläse nach § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 LKrO formal festzustellen.

 

  1. Herr Dr. Joachim Bläse wurde bei der Wahl der Mitglieder des Kreistags am
    26. Mai 2019 auf dem Wahlvorschlag der CDU im Wahlkreis II „Schwäbisch Gmünd“ durch einen Direktsitz in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt. Als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der CDU wurde Herr Wendelin Schmid, Schwäbisch Gmünd, festgestellt.

 

Herr Wendelin Schmid hat mit Schreiben vom 16. Juli 2020 mitgeteilt, dass er bereit ist, die ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisrat anzunehmen. Hinderungsgründe nach § 24 LKrO liegen nicht vor.

 


 

 

 

 

 

 


Sichtvermerke

 

gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat