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Vorlage - 148/2020  

 
 
Betreff: Konzept zur weiteren Vorsorge wegen der Corona-Pandemie
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gesundheit Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Kreistag Vorberatung
28.07.2020 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Auszug HH-Zwischenbericht_Corona-bedingte Erträge und Aufwendungen

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Situation ab Beginn der Corona-Pandemie im Ostalbkreis

 

Das Landratsamt Ostalbkreis hat von Beginn der Corona-Pandemie an Vorbereitungen für den Fall eines sprunghaften Anstiegs von Corona-Patienten, die wegen schwerer Krankheitsverläufe stationär und sogar intensiv behandelt werden müssen, getroffen. Alle relevanten Akteure sind seit Februar 2020 sensibilisiert und mit den wesentlichen aktuellen Informationen versorgt. Die Kliniken, niedergelassene Ärzte und die Landkreisverwaltung -insbesondere das Gesundheitsamt Ostalbkreis- arbeiten seitdem in engem Schulterschluss zusammen und stehen in regelmäßigem Austausch.

 

Der erste aktive Corona-Fall wurde am 4. März 2020 diagnostiziert. Bereits am

11. März 2020 waren insgesamt sieben Personen im Ostalbkreis positiv getestet worden. Ziel war bereits zu diesem Zeitpunkt, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen, damit eine Überlastung des Gesundheitssystems und insbesondere der Kliniken vermieden wird und dadurch Patienten mit schwereren Verläufen und akuten Notfällen weiterhin eine adäquate medizinische Versorgung erhalten können. 

 

Um die unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus im Ostalbkreis zeitnah einzudämmen, wurden am 12. März 2020 Teilnehmende von Skiausfahrten aus Ischgl direkt nach ihrer Rückkehr kontaktiert und konnten am 13. März 2020 im Corona-Drive-In-Testcenter am Aalener Greutplatz getestet werden. Das Drive-In-Testcenter wurde innerhalb eines Tages im Netzwerk mit den Hilfsorganisationen, dem Gesundheitsamt und den niedergelassenen Ärzten realisiert. Ein weiteres Drive-In-Testcenter konnte am

17. März 2020 auf dem Schießtalplatz in Schwäbisch Gmünd in Betrieb genommen werden.

 

Angesichts der zu diesem Zeitpunkt steigenden Zahlen an Corona-Erkrankten wurde der Dienstbetrieb der Landkreisverwaltung ab 15. März 2020 stark eingeschränkt und ein zentrales Bürgerbüro eingerichtet. Ende April 2020 kehrte die Landkreisverwaltung stufenweise wieder zum Normalbetrieb zurück und hat zum heutigen Stand den Dienstbetrieb in vollem Umfang wiederaufgenommen.

 

Die Kliniken Ostalbkreis haben Mitte März die planbaren Operationen abgesagt, so dass an den Kliniken bis zu 100 Betten zur Behandlung von Corona-Patienten geschaffen werden konnten. Alle Notfälle wurden an den drei Kliniken während der Corona-Pandemie weiterhin behandelt.

 

Am 29. März 2020 musste der Ostalbkreis den ersten Todesfall verzeichnen. Bis zum Stand vom 13. Juli 2020 sind insgesamt 42 Todesfälle bekannt.

 

Am Samstag, 4. April 2020 hat die sogenannte Fieberambulanz in Aalen auf dem Greutplatz ihren Betrieb aufgenommen. Die Fieberambulanz übernahm bis zum

30. Juni 2020 erste Schlüsselfunktionen im medizinischen Corona-Netzwerk des Ostalbkreises. Angesichts der damals steigenden Zahl von Corona-Erkrankten war das Ziel der Fieberambulanz, die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen im Ostalbkreis zu entlasten. In vielen Praxen war es zu Anfang der Corona-Pandemie vor Ort vielfach nicht möglich, fiebernde Patienten mit Corona-Verdacht im Empfangs- und Wartebereich zu separieren. Die Patienten mit fieberhaftem Infekt konnten an die Fieberambulanzen überwiesen werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verfügten dort über die für die Behandlung erforderliche Schutzausrüstung und Infrastruktur zur Diagnose.

Erforderlichenfalls wurde parallel zur Untersuchung gleich ein Corona-Abstrich vorgenommen.

 

In der Ulrich-Pfeifle-Halle hat der Landkreis parallel zur Fieberambulanz, in Form einer eigenständigen Abteilung der Kliniken Ostalb, ein ärztliches Notfallzentrum mit Notfallbetten eingerichtet. Dies hätte die Möglichkeit eingeräumt, neben den bis zu 100 Betten in den drei Kliniken, weitere 200 Plätze für eine stationäre Patientenversorgung verfügbar zu machen.

 

Das ärztliche Notfallzentrum ist so konzipiert, dass es grundsätzlich über eine sogenannte Clearingstelle mit Klinikärzten verfügt, die rund um die Uhr, an sieben Tagen der Woche, tätig sein können. Je nach Beschwerdebild des Patienten wird er der für ihn geeigneten stationären Versorgungsstufe zugewiesen. Die Ärztinnen und Ärzte der Clearingstelle können die vorhandenen Bettenkapazitäten der Kliniken einsehen und die Zuweisung der Patienten an die Standorte Aalen, Ellwangen oder Schwäbisch Gmünd steuern. Übersteigt der Bedarf an Behandlungsplätzen die an den Kliniken vorhandenen Betten, erfolgt die Verlegung von nicht intensivpflichtigen Patienten in das ärztliche Notfallzentrum. Sollten in Aalen die Bettenkapazitäten überschritten werden, wird das ärztliche Notfallzentrum in Schwäbisch Gmünd aktiviert. Eine Erweiterung auf Ellwangen erfolgt nach Beurteilung der Zahl der Erkrankten.

 

Die ärztlichen Notfallzentren in Aalen und Schwäbisch Gmünd mussten nicht in Anspruch genommen.

 

Zum Corona-Netzwerk im Ostalbkreis gehörte bis zum 30. Juni 2020 noch eine weitere Komponente für die nachsorgende Pflege. Vor allem für ältere Patienten, etwa aus stationären Pflegeeinrichtungen, wurde in Zusammenarbeit mit dem DRK-Kreisverband Aalen im Seniorenzentrum Neuler ein nachsorgendes Pflegezentrum eingerichtet. Eine vergleichbare Einrichtung wurde in Schwäbisch Gmünd bei der Vinzenz von Paul gGmbH im Pflegeheim St. Anna gefunden und eingerichtet. In beiden Pflegeeinrichtungen können Seniorinnen und Senioren bis zur Entlassung in die häusliche Umgebung oder Aufnahme in ihre Alten- und Pflegeeinrichtungen für weitere zwei bis drei Wochen versorgt werden.

 

Der Aufbau des Corona-Netzwerkes im Ostalbkreis wird anhand des folgenden Ablaufschemas zur „Behandlung von Fieberpatienten“ verdeutlicht:

 

Stand: April 2020

Ein wesentlicher Bestandteil der Eindämmungsstrategie des Gesundheitsamtes war von Beginn an eine sorgfältige und genaue Ermittlung von Kontaktpersonen zu Covid-19-Erkrankten. Die frühzeitige Erkennung einzelner Infektionen und damit verbundene Maßnahmen zur Eindämmung, wie z.B. die Anordnung von häuslicher Isolation (Quarantäne), kann die Verbreitung des Virus lange verzögern. Der Erstkontakt zu Erkrankten und Kontaktpersonen erfolgt grundsätzlich über das Gesundheitsamt.

 

Zur rechtlichen Umsetzung von Quarantänemaßnahmen wurde am 28. März 2020 eine „Allgemeinverfügung über die häusliche Isolation (Quarantäne) von Personen, die mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, und deren Kontaktpersonen zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19“ durch das Landratsamt Ostalbkreis erlassen. Ab dem 15. Juni 2020 verfügen die jeweiligen Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinden des Ostalbkreises die häusliche Isolation erneut - wie vor dem 28. März 2020 - in Einzelverfügungen.

 

Am 2. April 2020 hat das Regierungspräsidium Stuttgart darüber informiert, dass ein 32-jähriger Bewohner der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen (LEA) positiv auf SARS-Cov-2 getestet und innerhalb der Erstaufnahmestelle in einem isolierten Quarantäne-Bereich untergebracht wurde. Auf Empfehlung des Landratsamts Ostalbkreis und im Einvernehmen mit dem Innenministerium Baden-Württemberg sowie dem Regierungspräsidium Stuttgart hat die Stadt Ellwangen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes am

5. April 2020, eine Ausgangs- und Kontaktsperre für die Bewohnerinnen und Bewohner der LEA bis letztlich zum 10. Mai 2020 angeordnet. In insgesamt sechs Testläufen wurden alle Bewohnerinnen und Bewohner der LEA getestet, zeitweise auch in einem separaten Quarantänebereich innerhalb der LEA untergebracht, sowie in andere Landkreise verlegt. Seit dem 27. Mai 2020 sind alle Bewohnerinnen und Bewohner der LEA gesundet.

 

Am 11. April 2020 wurden erstmals alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Seniorenzentrums in Schwäbisch Gmünd auf das Coronavirus getestet. Der Teststrategie des Landes-Baden-Württemberg folgend wurde im Mai 2020 allen Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Ostalbkreis die flächendeckende asymptomatische Testung angeboten. Dieses Angebot wurde von einer Vielzahl der Einrichtungen angenommen. So konnten bis Anfang Juli 2020 bereits 4.666 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getestet werden.

 

Abstriche wurden und werden im Ostalbkreis an verschiedenen Stellen genommen: beim Gesundheitsamt in Aalen, den Drive-In-Testcentern in Aalen und Schwäbisch Gmünd, in den Fieberambulanzen in Aalen und Schwäbisch Gmünd, in der LEA vor Ort, in den Kliniken, in den stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen, in den Corona-Schwerpunktpraxen sowie in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Ostalbkreis. Insgesamt konnten somit mit Stand vom 29. Juni 2020 weit über 17.000 Testungen vorgenommen werden.

 

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat im Mai 2020 eine Konzeption zur schrittweisen Wiederaufnahme des stationären Regelbetriebs in den Krankenhäusern vorgelegt. Seit Anfang März 2020 hatten die Kliniken Ostalb rund

50 Prozent der Betten für Corona-Patienten vorgehalten. Insgesamt 82 an Covid-19 erkrankten Patienten wurden seit Beginn der Corona-Pandemie auf der Isolierstation behandelt. Weitere 39 Patienten benötigten eine Intensivbetreuung. Zusätzlich wurden bis Ende Juni 250 Corona-Verdachtsfälle in den Kliniken Ostalb versorgt.

 

Mit dem 11. Mai 2020 begann die Schrittweise Anpassung der Operationskapazität bei gleichzeitiger Sicherstellung von 25 Prozent Beatmungskapazität, so dass bis zum

12. Juni 2020 90 Prozent elektive Operationskapazitäten wieder zur Verfügung stand. Die Intensivbetten-Reserve wird seit diesem Zeitpunkt schrittweise in 21-tägigem Abstand um jeweils fünf Prozent gesenkt, so dass derzeit insgesamt 9 Betten zur Behandlung von Corona-Patienten zur Verfügung stehen.

 

Insgesamt stehen derzeit 22 Betten zur Behandlung von Covid-19 Patienten oder Verdachtsfälle in den Kliniken Ostalb zur Verfügung.

 

Der Ostalbkreis veröffentlicht regelmäßig seine aktuellen Statistiken auf der Homepage der Landkreisverwaltung. Täglich werden die Neuinfektionen, Entisolierung und Todesfälle erhoben. Der Anzahl von Neuinfektionen stehen die bereits gesundeten Menschen, sogenannte Entisolierungen, entgegen, sodass mit Stand vom 13. Juli 2020 acht aktive Fälle im Ostalbkreis verzeichnet werden:

 

 

Hinweis: Die klinisch-epidemiologisch Erkrankten werden nicht über die offiziellen Statistikzahlen des Sozialministeriums Baden-Württemberg erfasst.

 

Im Ergebnis ist es dem Ostalbkreis mit seiner Corona-Strategie gelungen, bestmöglich vorbereitet zu sein, um bisher durch diese kritische Situation zu kommen.

 

 

III. Konzept zur weiteren Vorsorge wegen der Corona-Pandemie

 

Die aktuelle Situation im Ostalbkreis lässt es zu, dass die Pandemievorbereitung und

-bewältigung evaluiert werden kann. Die Vorbereitung auf eine mögliche weitere pandemische Welle muss im Blick gehalten werden und die Maßstäbe und Kriterien für künftig notwendiges Handeln festgesetzt und beurteilt werden.

 

Hierzu hat der Ostalbkreis für sich verschiedene Faktoren und Messgrößen des Pandemie-Managements festgelegt. Einige der wichtigsten Faktoren werden im Folgenden dargestellt werden.

 

1. Berichtswesen

 

Es werden wochentäglich (Montag bis Freitag) jeweils drei Parameter im Berichtswesen des Ostalbkreises erfasst:

 

  1. Anzahl der belegten Intensivbetten von Corona-Patienten an den drei Kliniken
  2. die 7-Tage-Inzidenz im Ostalbkreis und
  3. der Mittlere R-Wert (Reproduktionszahl) in Baden-Württemberg

 

1.1 Anzahl der belegten Intensivbetten von Corona-Patienten

 

Die Anzahl der Intensivbetten wird ermittelt durch die Belegung von Verdachts- und bestätigten Fällen auf COVID-19 im Intensivbereich.

Aus den Erfahrungen der vergangenen Monate wird der derzeit kritische Wert für die Kliniken im Ostalbkreis bei mehr als sechs belegten Betten durch infizierte Patienten oder auch Verdachtsfälle aller Kliniken gesamt gesehen.

 

1.2 Die 7-Tage-Inzidenz im Ostalbkreis

 

Seit dem 7. Mai 2020 wird die 7-Tage-Inzidenz für Baden-Württemberg erhoben. Die 7-Tage-Inzidenz dient als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und kann zur Risikoabwägung herangezogen werden.

Die kumulative Inzidenz entspricht der Anzahl aller seit dem 25. Februar 2020 (erster SARS-CoV-2-Nachweis in Baden-Württemberg) bis zum aktuellen Berichtstag gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Für die Berechnung wird das Meldedatum der Fälle, das heißt der Tag, an dem das Gesundheitsamt den SARS-CoV-2 PCR-Nachweis durch das meldende Labor erhalten hat, herangezogen. Die 7-Tage-Inzidenz liefert daher ein genaueres Bild zum aktuellen Infektionsgeschehen im Kreis. Am Beispiel des 9. Juli 2020 sind die einzelnen 7-Tage-Inzidenzen in der folgenden Tabelle des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg dargestellt:

Hierbei ist zu beachten, dass die 7-Tage-Inzidenz von mehreren Faktoren abhängt, wie z.B. der Testhäufigkeit oder Ausbruchsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtungen oder anderen Einrichtungen. Mit Datenstand vom 10. Juli 2020 liegen alle Meldekreise unter dem Grenzwert von 50 gemeldeten Fällen pro 100.000 Einwohner der letzten 7 Tage.

 

Der kritische Wert zur Einleitung erster Maßnahmen (z.B. Einberufung des Führungsstabes, Information von Netzwerkpartnern, Öffentlichkeitsarbeit) wurde innerhalb der Landkreisverwaltung aktuell auf einen Grenzwert von 25 gemeldeten Fällen pro 100.000 Einwohner aufsummiert auf die letzten 7 Tage festgelegt. Für den Ostalbkreis mit 314.002 Einwohnern (Stand 31.Dezember 2018) liegt bei diesem die Gesamtzahl im Ostlabkreis somit bei 78 gemeldeten Fällen innerhalb der letzten 7 Tagen.

 

1.3 Der Mittlere R-Wert (Reproduktionszahl) in Baden-Württemberg:

 

Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte am 11. Juni 2020 eine Schätzung der effektiven Reproduktionszahl R für die einzelnen Bundesländer. Die Reproduktionszahl bezeichnet die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einem Fall angesteckt werden. Diese lässt sich nicht aus den Meldedaten ablesen, sondern nur durch statistische Verfahren schätzen. Der 7-Tage-R-Wert berücksichtigt das Infektionsgeschehen über einen längeren Zeitraum, gleicht Schwankungen aus und bildet einen zuverlässigen Trend in den Fallzahlen ab. Gleichzeitig wird durch zugrunde legen des R-Wert auf Baden-Württemberg das Umfeld des Ostalbkreises bei der Entwicklung des Infektionsgeschehen mitberücksichtigt.

 

Für eine Bewertung der Lage hat sich der Ostalbkreis auf die Betrachtung der Entwicklung der 7-Tagesmittelwerte ausgesprochen. Der kritische Wert des mittleren R-Wertes wurde für den Ostalbkreis auf derzeit 2,0 festgelegt.

 

Alle drei Faktoren werden wochentäglich an einen fest definierten Personenkreis kommuniziert und beurteilt.

 

2. Kriterien für ein Einsetzen von erneuten Maßnahmen

 

Bereits bei Abweichung von einem Parameter erfolgt eine umgehende Besprechung im Führungskräftekreis der Landkreisverwaltung unter Einbeziehung der Kliniken Ostalbkreis. Im ersten Schritt erfolgt die Analyse der Abweichungen und in einem weiteren Schritt die Absprache von Maßnahmen bei individueller Einzelfall-Betrachtung. Im Einzelfall sind folgende Punkte bei der Beurteilung heranzuziehen:

 

  • Testverfahren
  • Umfeld des Ausbruchs
  • Auswirkungen des Ausbruchs auf:

Kliniken, Alten- und Pflegeeinrichtungen o.ä., Kindertagesstätten/ Kindergärten, Schulen, Betriebe und Unternehmen, Arztpraxen, Gastronomie, Einzelhandel, Vereinsleben, Veranstaltungen, Öffentliche Sitzungen, Maskenpflicht /Schutzausrüstung, Gottesdienste, Wochenmärkte, Öffentlicher Personennahverkehr, Fieberambulanz

 

3. Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs

 

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs orientieren sich grundsätzlich an den oben ausgeführten Faktoren. In der Folge kann dies

 

  • auf überörtlicher Ebene (Landkreis Ostalbkreis) zu Quarantänemaßnahmen für den gesamten Landkreis oder Regionen/ Raumschaften (überörtlicher Shutdown)
  • auf örtlicher Ebene (Städte und Gemeinden) zu Quarantänemaßnahmen für einzelne oder mehrere Städte und Gemeinden (örtlicher Shutdown) und
  • auf lokaler Ebene (z.B. Schulklassen, Kindergartengruppen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Wohngebäude, Unternehmen) für einzelne Einrichtungen, (Wohn-) Gebäude oder Unternehmen, aber auch zu Einschränkungen und Absagen von Veranstaltungen (lokaler Shutdown)

 

führen.

 

4. Monitoring des Ausbruchs

 

Zur Kontrolle und Monitoring in der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist eine zielgerichtete Testung -insbesondere der symptomatischen Verdachtsfälle- erforderlich.

 

Abstriche werden entsprechend der Anzahl der betroffenen Personen durch

  • das Gesundheitsamt (bis zu 40 Abstriche je Tag)
  • die Corona-Schwerpunktpraxen im Ostalbkreis oder
  • durch freiwillige Ärzte der Krankenkassen im Team mit den Hilfsorganisationen, wie z.B. Deutsches Rotes Kreuz oder Malteser Hilfsdienst

 

entnommen.

 

Durch ein langfristiges Monitoring kann die Entwicklung im Ostalbkreis dauerhaft kontrolliert werden. Das erneute „Hochfahren“ des Corona-Netzwerkes, z.B. bei einer Masseninfektion oder einer möglichen zweiten Welle, kann innerhalb weniger Stunden bzw. Tage erfolgen.

 

5. Kriterien zur Beendigung verhängter Quarantänemaßnahmen (Shutdown)

 

Das Ausbruchsgeschehen gilt als beendet, sobald die Entisolierung eintritt, z.B. bei einer lokalen Quarantänemaßnahme einer Kindergartengruppe.

 

Alternativ müssen sich alle Parameter (Intensivbettenbelegung der Kliniken, die 7-Tage-Inzidenz und der mittlere R-Wert) unter den definierten kritischen Werten (im grünen Bereich) für mindestens eine Woche einfinden.

 

Die Landkreisverwaltung sieht sich für die künftige Entwicklung der Corona-Pandemie gut gerüstet. Dennoch müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger im Ostalbkreis aber weiter miteinander dafür einsetzen, dass nicht leichtfertig mit Hygienevorschriften und Abstandsregelungen umgegangen wird.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt des Ostalbkreises sind noch nicht abschließend absehbar und beurteilbar. Die Corona-bedingten Erträge und Aufwendungen zum Stand 30.06.2020 sind der Anlage zu entnehmen.

 

 

 

 


Anlagen

 

Auszug aus dem Zwischenbericht zum Kreishaushalt zum Stand 30.06.2020

 

Sichtvermerke

 

gez. Bopp-Haas, Geschäftsbereich Gesundheit

gez. Götz, i. V. von Urtel, Sozialdezernentin

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug HH-Zwischenbericht_Corona-bedingte Erträge und Aufwendungen (30 KB)