Antrag der Verwaltung Der Kreistag beschließt 1. die folgenden in der freien Kapitalrücklage der Klinik-Eigenbetriebe enthaltenen Bilanzgewinne aus Vorjahren werden zur teilweisen Abdeckung des Jahresfehlbetrages (GuV) der jeweiligen Klinik 2016 verwendet: a) Ostalb-Klinikum Aalen490.987,13 € b) Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd394.563,67 € c) St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen623.515,83 €, 2. die Entnahme aus der freien Kapitalrücklage erfolgt bei der Bilanzerstellung 2016.
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