Bürgerinformationssystem

Vorlage - 231/2016  

 
 
Betreff: Verwendung der Bilanzgewinne der Kliniken des Ostalbkreises aus vergangenen Wirtschaftsjahren in der freien Kapitalrücklage zur Reduzierung der Jahresfehlbeträge der Kliniken im Jahr 2016
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Stabsstelle Rechnungsprüfung
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
20.12.2016 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt

 

1. die folgenden in der freien Kapitalrücklage der Klinik-Eigenbetriebe enthaltenen Bilanzgewinne aus Vorjahren werden zur teilweisen Abdeckung des Jahresfehlbetrages (GuV) der jeweiligen Klinik 2016 verwendet:

a)      Ostalb-Klinikum Aalen490.987,13 €

b)      Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd394.563,67 €

c)       St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen623.515,83 €,

 

2. die Entnahme aus der freien Kapitalrücklage erfolgt bei der Bilanzerstellung 2016.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß dem Beschluss des Kreistags vom 22.06.2004 werden die Bilanzen der Krankenhaus-Eigenbetriebe seit dem Jahresabschluss 2004 jeweils unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Das bedeutet, dass zum Beispiel die aufwandswirksam in die Jahresergebnisse eingeflossenen Abschreibungen auf trägerfinanzierte Anlagegüter sofort der Kapitalrücklage entnommen werden.

 

Durch diese Entnahmen aus Mitteln der Kapitalrücklage entstanden in vergangenen Jahren zum Teil Bilanzgewinne, die zum überwiegenden Teil gemäß den jeweiligen Beschlüssen des Kreistages über die Verwendung des Jahresergebnisses dem freien Teil der Kapitalrücklage zugeführt wurden.

 

Dabei handelt es sich um folgende Beträge:

Ostalb-Klinikum Aalen490.987,13 €

Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd394.563,67 €

St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen623.515,83 €

--------------------------------------------------------------------

Summe1.509.066,63 €

 

Diese Mittel stehen dem Träger zur freien Verfügung und können bei der Ermittlung des Bilanzergebnisses 2016 den Kapitalrücklagen in der jeweils genannten Höhe zur Verlustabdeckung entnommen werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage reduziert sich der ausgleichspflichtige Bilanzverlust durch den Krankenhausträger entsprechend.

 

 

 


Anlagen

 

-

 

 

Sichtvermerke

 

Stabsstellen

__________________________________________

 

WagenknechtDollmann

 

 

Koord. Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Janischowski

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel