Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beschließt
1. die folgenden in der freien Kapitalrücklage der Klinik-Eigenbetriebe enthaltenen Bilanzgewinne aus Vorjahren werden zur teilweisen Abdeckung des Jahresfehlbetrages (GuV) der jeweiligen Klinik 2016 verwendet: a) Ostalb-Klinikum Aalen490.987,13 € b) Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd394.563,67 € c) St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen623.515,83 €,
2. die Entnahme aus der freien Kapitalrücklage erfolgt bei der Bilanzerstellung 2016.
Sachverhalt/Begründung
Gemäß dem Beschluss des Kreistags vom 22.06.2004 werden die Bilanzen der Krankenhaus-Eigenbetriebe seit dem Jahresabschluss 2004 jeweils unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Das bedeutet, dass zum Beispiel die aufwandswirksam in die Jahresergebnisse eingeflossenen Abschreibungen auf trägerfinanzierte Anlagegüter sofort der Kapitalrücklage entnommen werden.
Durch diese Entnahmen aus Mitteln der Kapitalrücklage entstanden in vergangenen Jahren zum Teil Bilanzgewinne, die zum überwiegenden Teil gemäß den jeweiligen Beschlüssen des Kreistages über die Verwendung des Jahresergebnisses dem freien Teil der Kapitalrücklage zugeführt wurden.
Dabei handelt es sich um folgende Beträge: Ostalb-Klinikum Aalen490.987,13 € Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd394.563,67 € St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen623.515,83 € -------------------------------------------------------------------- Summe1.509.066,63 €
Diese Mittel stehen dem Träger zur freien Verfügung und können bei der Ermittlung des Bilanzergebnisses 2016 den Kapitalrücklagen in der jeweils genannten Höhe zur Verlustabdeckung entnommen werden.
Finanzierung und Folgekosten
Durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage reduziert sich der ausgleichspflichtige Bilanzverlust durch den Krankenhausträger entsprechend.
Anlagen
-
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |