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Vorlage - 234/2016  

 
 
Betreff: Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2017 des Ostalbkreises einschließlich der Wirtschaftspläne der Krankenhaus-Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2017
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
20.12.2016 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Grünes Deckblatt 2017
HH-Satzung des Ostalbkreises für das HH-Jahr 2017
Beschluss Wirtschaftspläne Kliniken 2017
Anlage 20-25
Anträge 2017 - Gesamtübersicht für KT 20122016

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

  1. Dem Haushaltsplan 2017 mit den dargestellten und im „Grünen Deckblatt“ detailliert aufgeführten Veränderungen wird zugestimmt.

 

  1. Der „Mittelfristigen Finanzplanung“ (vgl. Anlagen 1 und 2) wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtige Veränderungen seit Einbringung des Haushaltsplanentwurfs:

 

Das beiliegende „Grüne Deckblatt“ für den Haushaltsplan 2017 beinhaltet die seit der Einbringung im Kreistag am 08.11.2016 eingetretenen Veränderungen und die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen.

 

Im Ergebnishaushalt erhöhen sich die Erträge von 415.861.949 um

1.573.146 auf 417.435.095 . Die Aufwendungen von 410.123.593

erhöhen sich um 623.670 auf 410.747.263 .

 

Damit erhöhen sich die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um

1.573.146 von 412.469.156 auf 414.042.302 . Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen sich um 623.670 von 395.754.341

auf 396.378.011 .

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben mit 3.356.250 € unverändert, die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit 21.985.305 € ebenso.

 

Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf verringert sich damit um 949.476 von (-) 1.914.240 auf (-) 964.764 .

 

Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten reduzieren sich von 2.759.000 € um 925.000 € auf 1.834.000 €. Die Tilgung von Krediten bleibt mit 2.783.062 € unverändert.

 

Unter Berücksichtigung des veranschlagten Finanzierungsmittelbedarfs aus Finanzierungstätigkeit (Aufnahme und Tilgung von Krediten) ergibt sich eine Veränderung des veranschlagten Finanzierungsmittelbestandes zum Ende das Haushaltsjahres 2017 von

(-) 1.913.826 gegenüber bisher (-) 1.938.302 .

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Nachdem zur Erstellung des Haushaltplanentwurfs 2017 die Orientierungsdaten des Landes (Haushaltserlass 2017) noch nicht vorgelegen haben, war die Verwaltung gezwungen eigene Berechnungen zur möglichen Höhe der Zuweisungen anzustellen.

 

Zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen wurde von einem Kopfbetrag von 675 € ausgegangen. Im Haushaltserlass vom 17.11.2016 wurde dieser Betrag auf 664 € festgesetzt. Gegenüber der ursprünglichen Berechnung mit 40.967.163 € ergeben sich dadurch mit 39.652.765 € Wenigereinnahmen von 1.314.398 €.

 

Bei der Berechnung der Erstattungen für die Verwaltungsstrukturreform (VRG) wurde von einer Steigerung um 2% ausgegangen. Der Ostalbkreis erhält von den nun im Haushaltserlass für das gesamte Land mitgeteilten Betrag in Höhe von 339,8 Mio. € einen Anteil von 3,655%. Dadurch erhöht sich der Erstattungsbetrag für den Ostalbkreis von 11.625.300 € um 794.400 € auf 12.419.700 €.

 

Auch bei den Erstattungen für die Eingliederung der unteren Sonderbehörden (SoBEG) wurde mit einer Steigerungsrate von 2 % gerechnet. Von den landesweiten Erstattungen mit 132,5 Mio. € erhält der Ostalbkreis 3.683.500 €. Dies sind 159.200 € mehr als ursprünglich veranschlagt.

 

  1. Durch die mit Bescheid vom 15.11.2016 mitgeteilte Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden des Ostalbkreises wurde diese nachträglich um 2.008.425 € verringert. Bei einem Hebesatz von 32,25 % verringert sich auch die Kreisumlage um 647.720 €.

 

  1. Das Statistische Landesamt hat am 15.11.2016 die Berechnungsgrundlagen für den Soziallastenausgleich nach § 21 FAG und § 22 FAG (Status-Quo-Ausgleich) mitgeteilt. Diese Berechnungen wurden, nachdem bei einem Landkreis fehlerhafte Daten bei der Berechnung festgestellt wurden, mit Rundschreiben des Landkreistags vom 01.12.2016 korrigiert. Danach erhält der Ostalbkreis für den Soziallastenausgleich nach § 21 FAG im Jahr 2017 40% der ausgleichsfähigen Ausgaben aus dem Jahr 2015 mit einem Betrag von 1.112.345 €.

 

Für den Status-Quo-Ausgleich 2017 erhält der Ostalbkreis nach den o.g. Berechnungen den Betrag von 2.168.739 €.

 

  1. Der Bundestag hat am 25.11.2016 das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen beschlossen. Damit sollen die flüchtlingsbedingten Kosten der KdU voll vom Bund übernommen werden. Nachdem zunächst das Landesgesetz zur Ausführung des SGB II geändert werden muss, damit eine Verteilung auf die Stadt- und Landkreise erfolgen kann, ist mit einer Verteilung im Jahr 2016 nicht mehr zu rechnen. Für den Ostalbkreis ist aus heutiger Sicht mit einer höheren Erstattung von 200.000 €, die in 2017 eingeht zu rechnen.

 

  1. Der Landkreistag Baden-Württemberg hat mit Rundschreiben vom 23.11.2016 den Entwurf des Kultusministeriums, des Finanzministeriums und des Innenministeriums zur Änderung der Schullastenverordnung übersandt. Danach werden die Sachkostenbeiträge gegenüber dem Jahr 2016 für die beruflichen Schulen um über 9 % und der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren um über 21 % erhöht. Zusammen mit den endgültigen Schülerzahlen zum 19.10.2016 ergeben sich gegenüber den Haushaltsansätzen im Haushaltsplanentwurf 2017 Mehreinnahmen von zusammen 1.300.580 €.


  1. Im Haushaltsplan 2017 waren zur Abdeckung der Verluste der 3 Klinik-Eigenbetriebe bislang 3,5 Mio. € veranschlagt. Dieser Betrag wurde um 500.000 € auf 4,0 Mio.  € erhöht.

 

  1. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat am 05.12.2016 sowie der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2016 dem Antrag der CDU-Fraktion auf Unterstützung eines nachhaltigen Projekts in Krisengebieten auf Vorschlag von Herrn Landrat Pavel einstimmig entsprochen je 20.000 für 3 Projekte zur Hilfe in Krisengebieten bereitzustellen. Unterstützt werden sollen Hilfsprojekte in Antakya und in Armenien zum Aufbau der beruflichen Bildung. Weiterhin soll ein Teil für Stipendien an Auszubildende aus Satu Mare zum Besuch der EATA verwendet werden.

 

  1. In der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 11.10.2016 wurde beschlossen, dass dem Antrag der Gemeinde Westhausen auf Aufstockung der Schulsozialarbeiterstelle an der Probsteischule von 70% auf 80% zugestimmt wird.

 

  1. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.12.2016 beschlossen, dass dem Antrag der Gemeinde Essingen auf Förderung einer Schulsozialarbeiterstelle an der Parkschule mit einem Stellenumfang von 60% zugestimmt wird.

 

  1. Die globale Minderausgabe bei den Personalausgaben wurde von 550.000 € um 50.000 € auf 500.000 € reduziert.

 

  1. Die bislang vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 2.759.000 € wurde um 925.000 € auf 1.834.000 € reduziert.

 

Der Haushaltsplan 2017 wurde in den zuständigen Ausschüssen beraten und folgende Haushaltswirksamen Beschlüsse gefasst:

 

 

Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 02.12.2016

 

 

1.       Der Antrag der CDU-Fraktion auf Dynamisierung der Straßenbaumittel des Kreises wird bis zum Vorliegen der neuen Straßenzustandserfassung im Jahr 2018 zurück-gestellt. Im Nachgang wird vom Kreistag eine neue Prioritätenliste erstellt und über die notwendigen finanziellen Mittel entschieden.

 

2.       Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Installation dynamischer Fahrgastinformationssysteme sowie der Bereitstellung finanzieller Mittel in den Haushaltsplänen 2017 und 2018 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung entschieden, dass zunächst eine Darstellung vorhandener und möglicher Systeme am 07.02.2017 im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung erfolgen soll.

 

3.Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat dem „Mittelfristigen Ausbauprogramm für Kreisstraßen und Radwege 2016 - 2020“ zugestimmt.

 

4.Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2016 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

 

Ausschuss für Bildung und Finanzen am 05.12.2016

 

 

5.Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat am 05.12.2016 sowie der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2016 dem Antrag der CDU-Fraktion auf Unterstützung eines nachhaltigen Projekts in Krisengebieten auf Vorschlag von Herrn Landrat Pavel einstimmig entsprochen je 60.000 für 3 Projekte zur Hilfe in Krisengebieten bereitzustellen. Unterstützt werden sollen mit jeweils 20.000 € Hilfsprojekte in Antakya und in Armenien zum Aufbau der beruflichen Bildung. Weiterhin sollen 20.000 € für Stipendien an Auszubildende aus Satu Mare zum Besuch der EATA verwendet werden.

 

6.Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt den in seiner Zuständigkeit     liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2016 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

Ausschuss für Kliniken und Gesundheit am 06.12.2016

 

 

7.  Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit ist dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Haushalt zwei Millionen für den Auf- und Ausbau der Telemedizin sowie für die Einführung einer speziellen Spracherkennungssoftware in den Kliniken nicht näher getreten, da dies bereits Bestandteil des IT-Strategiekonzepts ist. Hierfür stehen finanzielle Mittel in 2017 in Höhe von 450.000 und insgesamt    6,3 Mio. zur Verfügung.

 

 

 

8.   Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit empfiehlt einstimmig dem Kreistag die Wirtschaftspläne der Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises für das Jahr 2017 zu beschließen. Ferner stimmt der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit der in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2017 zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit  liegen, zu beschließen.

 

 

 

Jugendhilfeausschuss am 07.12.2016

 

9.Der Jugendhilfeausschuss stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2017 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

 

Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung am 08.12.2016

 

 

10. Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit  liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2017 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

 

Sozialausschuss am 08.12.2016

 

11. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat am 05.12.2016 sowie der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2016 dem Antrag der CDU-Fraktion auf Unterstützung eines nachhaltigen Projekts in Krisengebieten auf Vorschlag von Herrn Landrat Pavel einstimmig entsprochen je 20.000 für 3 Projekte zur Hilfe in Krisengebieten bereitzustellen. Unterstützt werden sollen Hilfsprojekte in Antakya und in Armenien zum Aufbau der beruflichen Bildung. Weiterhin soll ein Teil für Stipendien an Auszubildende aus Satu Mare zum Besuch der EATA verwendet werden.

 

12.   Der Sozialausschuss stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2017 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

Sämtliche Ausschüsse haben dem Kreistag die Zustimmung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2017 des Ostalbkreises mit den im „Grünen Deckblatt“ enthaltenen Änderungen und Ergänzungen einschließlich der Wirtschaftspläne der Krankenhaus-

Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2017 empfohlen.

 

 

Hinsichtlich der weiteren Ergebnisse der Beratung der Anträge und Anregungen der Kreistagsfraktionen zum Haushalt 2017 wird auf die in der Anlage beigefügte Zusammenstellung der „Anträge und Anregungen zum Haushalt 2017 - Stand 09.12.2016“ verwiesen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Auf das beiliegende „Grüne Deckblatt“ wird verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

- „Grünes Deckblatt“

- Haushaltssatzung 2017 des Ostalbkreises

- Beschluss über die Wirtschaftspläne 2017 der Krankenhaus-Eigenbetriebe

- Wirtschaftspläne 2017 der Beteiligungen des Ostalbkreises (Anlagen 20-25)

- Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen -

  Gesamtübersicht

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich     

__________________________________________

 

Gutknecht

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grünes Deckblatt 2017 (107 KB)    
Anlage 5 2 HH-Satzung des Ostalbkreises für das HH-Jahr 2017 (123 KB)    
Anlage 2 3 Beschluss Wirtschaftspläne Kliniken 2017 (115 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 20-25 (1323 KB)    
Anlage 3 5 Anträge 2017 - Gesamtübersicht für KT 20122016 (131 KB)