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Vorlage - 238/2016  

 
 
Betreff: Genehmigung der Budget- und Entgeltvereinbarung 2016 für das Stauferklinikum
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Stauferklinikum
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
20.12.2016 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag stimmt der Budget- und Entgeltvereinbarung 2016 für das Stauferklinikum zu.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Am 17.11.16 wurde die Vereinbarung mit den Kostenträgern verhandelt.

 

Wichtige materielle Verhandlungspunkte waren:

 

Leistungsvereinbarung 2016
Da in den letzten zwei Jahren die Leistungen des Stauferklinikums unter der Vereinbarung blieben, musste am Ende der Verhandlung nach einer Vielzahl von Unterbrechungen eine Reduktion des Leistungsvolumens von 18.700 auf 18.500 Relativgewichte akzeptiert werden. Die Betriebsleitung konnte in der Verhandlung eine von den Kostenträgern stärker angestrebte Reduzierung des Leistungsvolumens verhindern.

 

Individuell bepreiste Zusatzentgelte

Im Verhältnis zur finanziellen Bedeutung, nahm die Verhandlung über die individuell bepreisten Zusatzentgelte viel Zeit in Anspruch. Die Notwendigkeit einzelner Entgelte war darzustellen. Menge und Preis jedes Entgelts wurde diskutiert.

 

Neonatalversorgung „Level 1“

In diesem Segment gibt es zur Zeit keine Mindestmengenproblematik mehr. Bis zum Verhandlungstag hatte das Stauferklinikum 20 Level-1-Kinder behandelt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Personalvorhalt für Pflegekräfte massiv erhöht. Die Forderung nach einem befristeten Zuschlag für die Finanzierung von Mehrkosten aufgrund der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene, die ab dem 05.11.2015 anfallen, werden bis zum Vorliegen der Rahmenvereinbarung der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene nach § 9 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 KHEntgG zurück gestellt. Das Stauferklinikum behält sich hier eine Nachforderung vor.

 

Förderprogramm Hygiene und Pflegepersonal

Die deutliche Erhöhung im Personal der Hygienefachkräfte und die konsequente Weiterbildung im ärztlichen Dienst haben eine Steigerung der Finanzierungssumme durch die Kostenträger ergeben.

Im Rahmen des Pflegeförderprogramms bekommt das Stauferklinikum 90 % von 1,88 Pflegestellen finanziert.

Beides zusammen ergibt ein Volumen von 255.636 €.

 

 

Wirtschaftliche Bewertung
Bei der Vereinbarung des Leistungsvolumens mussten Zugeständnisse gemacht werden, weil die vereinbarten Ziele 2015 nicht erreicht werden konnten. Eine realistische Vereinbarung ist im Sinne des Klinikums. Dennoch sinkt die abschlagsfreie Obergrenze des Klinikums um einen Wert von 200 Relativgewichten. Dies entspricht ca. 654.442 €.

 

 


Das Ergebnis im Detail:

 

 

  1. Das Erlösbudget nach § 4 Abs. 2 KHEntgG mit Überliegern:

61.761.676 €

 

  1. Im Erlösbudget enthalten sind für

Zusatzentgelte nach Anlage 2 und 5 zur FPV 2016

     1.225.791 €

 

 

  1. Die Erlössumme nach § 6 Abs. 3 KHentG          274.152 €

 

davon entfallen auf Krankenhausindividuelle Entgelte

gemäß Anlage 3 zur FPV 2016:           61.775 €

und auf Entgelte
gemäß Anlagen 4 und 6 zur FPV 2016:        212.377 €

 

  1. Summe der Bewertungsrelationen (mit Überlieger):         18.500,000

 

  1. Mittelwert der vereinbarten Bewertungsrelationen (CMI)
    gemäß § 3 Abs. 6 Satz 6 Nr. 2 KHEntgG:         0,911
     
  2. Entgelte für „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“

     46.898 €

 

  1. Der Verrechnungsbetrag für Ausgleiche:      1.657.711 €.
     
  2. Der Abschlagbetrag für Mehrleistungen
    1. nach § 4 Absatz 2a KHEntgG                0  €

 

  1. Jahresdurchschnittlicher Zuschlag für die Schwerpunkte und Zentren
    (Onkologischer Schwerpunkt und Geriatrischer Schwerpunkt):
    Zuschlag:                                                            0,72 %

 

  1. Jahresdurchschnittlicher Zuschlag für das Förderprogramm „Hygiene“:

             Zuschlag:                                                           0,26 %

 

  1. Krankenhausindividuelles  Ausbildungsbudget 2016
    (ohne den Ausgleich für 2014):     1.707.517 €.

 

 

Die Parteien haben eine Umsetzung der Budget- und Entgeltvereinbarung ab dem 1. Januar 2017 vereinbart. Dem Regierungspräsidium Stuttgart wird die Vereinbarung nach der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien zur Genehmigung vorgelegt.

Da eine verzögerte Umsetzung wirtschaftliche Nachteile für das Stauferklinikum zur Folge haben könnte, ist eine rasche Genehmigung der Budget- und Entgeltvereinbarung erforderlich.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Ergebnis der der Budget- und Entgeltvereinbarung wurde bei der Prognose des Jahresergebnisses 2016 bereits eingepreist und berücksichtigt.

 

 


Anlagen

 

-

 

 

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Hees

 

 

Koord. Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Janischowski

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel