Der Kreistag nimmt von der
Ausübung des Optionsrechts auf ein Grundteam im Zuge der ab dem 01. Januar 2005
bestehenden Zuständigkeit als untere Flurbereinigungsbehörde zustimmend
Kenntnis.
27.07.2004 - Kreistag
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung
wurde bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.