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Vorlage - 088-1/04  

 
 
Betreff: Kreisweite Tarifkooperation im ÖPNV
- Eckdaten der künftigen Fahrpreisgestaltung, Finanzierung und vertraglicher Ausgestaltung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
088/04
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
27.07.2004 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

1.Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nahm in seiner Sitzung vom 29. Juni 2004 die erste Grobabschätzung von Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverlusten zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Kreistag des Ostalbkreises, folgenden Anträgen der Verwaltung zuzustimmen:

 

a)Den Eckpunkten der künftigen kreisweiten Tarifkooperation wird zugestimmt.

 

b)Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, mit den Verkehrsunternehmen und dem Land Baden-Württemberg noch offene Punkte zu klären.

 

c)Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, die vertragliche Ausgestaltung auf Grundlage der vorgelegten Eckpunkte vorzunehmen.

 

2.Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, bei der weiteren Gestaltung der Abgabepreise die unter Ziffer 6 der Vorlage dargestellten Überlegungen zu berücksichtigen.


Sachverhalt/Begründung:

 

1.Beschlusslage

 

Die Landkreisverwaltung wurde auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 23. April 2002 beauftragt, zusammen mit den Verkehrsunternehmen die Einführung der kreisweiten Tarifkooperation im Ostalbkreis vorzubereiten. Zur fachlichen Begleitung und zur Ermittlung der kooperationsbedingten Aufwendungen vergab der Umweltausschuss am 29. November 2002 einen Auftrag an das Büro PTV aus Karlsruhe. Dem Umweltausschuss wurde in der Sitzung vom 4. Mai 2004 über die Ziele und den Bearbeitungsstand des Projektes berichtet und die Eckpunkte der künftigen Fahrpreisgestaltung vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, in der Sitzung vom 29. Juni 2004 erneut über den Bearbeitungsstand, insbesondere über die künftige Preisgestaltung und deren finanziellen Konsequenzen zu berichten.

 

2.Kernelemente der Fahrpreisgestaltung

 

Die in zahlreichen Sitzungen der Arbeitsgruppe des Landkreises mit den Verkehrsunternehmen ausgearbeiteten Eckpunkte zur künftigen Fahrpreisgestaltung wurden in der Sitzungsvorlage 064/04 für die Sitzung am 4. Mai 2004 vorgestellt. Wesentlicher Inhalt der kreisweiten Tarifkooperation sind einheitliche Fahrausweisarten mit einheitlichen Abgabepreisen. Letztere sind in ihrer Höhe je nach der Länge der beabsichtigten Fahrstrecke gestaffelt, die über einen Tarifzonenplan ermittelt wird.

 

a)Tarifzonenplan

 

Der augenblickliche Stand des Tarifzonenplanes liegt als Anlage 1 dieser Vorlage bei.

 

Beim vorliegenden Entwurf des Zonenplanes handelt es sich um ein Arbeitsexemplar, das von der Verwaltung ohne externe graphische Unterstützung hergestellt wurde. Eine gestalterische Umgestaltung ist künftig vorgesehen.

 

Bei der Anwendung des Zonenplanes zur Fahrpreisermittlung sind folgende Punkte zu beachten:

 

-Zur Preisermittlung werden Ein- und Ausstiegszonen mitgezählt.

 

-Jede berührte Tarifzone wird gezählt.

 

-Bei mehreren alternativen Wegen ist der kürzeste befahrbare Weg heranzuziehen.

 

-Der Fahrausweis gilt innerhalb der gesamten Zone.

 

b)Fahrausweisarten

 

Die vorgesehenen Fahrausweisarten sind mit deren jeweiligen Eckpunkten für die Variante A in Anlage 2 zusammengefasst. Gegenüber der heutigen Vielfalt an Kartenarten und den damit verknüpften unterschiedlichen Bedingungen stellt dieses Angebot eine deutliche Vereinfachung dar. Anlage 3 gibt einen Eindruck von der derzeitigen Vielfalt der Fahrpreisgestaltung bei den Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis, worunter die Übersichtlichkeit des Angebots leidet.

 

Zu bislang noch offenen Punkten hat sich die Landkreisverwaltung mit den Verkehrsunternehmen wie folgt geeinigt:

 

Unternehmensübergreifende Netzkarten und Tageskarten werden in das landkreisweite Angebot zunächst nicht aufgenommen. Hier besteht die Möglichkeit für Städte und Gemeinden, wie bisher im Rahmen ihrer Fahrpreismaßnahmen die bestehenden Angebote beizubehalten. Hinsichtlich der Ausgabe rabattierter Einzelfahrscheine auf Chipkarten ist der Fahrausweiserwerb an das jeweilige Verkaufssystem (kontaktlos bzw. kontaktbehaftet) gebunden. Unternehmensübergreifende Regelungen bei gleichen Kartensystemen sind vorgesehen. Für die Anerkennung dieser rabattierten Fahrscheine in den Zügen konnte eine Lösung gefunden werden.

 

c)Abgabepreise

 

Vor dem Hintergrund der bereits vorgestellten Eckpunkte war für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 29. Juni 2004 ein erster Vorschlag des neuen "Ostalb-Tarifs" (Variante A) ausgearbeitet worden. Er geht von einem vor allem auf die Gewinnung regelmäßiger Fahrgäste geprägten Fahrpreisaufbau aus. Dieser orientiert sich an einem Basispreis für Einzelfahrscheine, diesen gegenüber deutlich rabattierten Preisen für Chipkartennutzer (35 %) und attraktiven Zeitkartenangeboten.

 

Dieser verbreiteten Preissystematik steht vor allem im Raum Schwäbisch Gmünd eine abweichende Unternehmensphilosophie gegenüber. Hier wird bereits mit günstigen Preisen für bar verkaufte Einzelfahrscheine ein attraktives Einstiegsangebot geschaffen, die Rabatte auf Chipkarten fallen dagegen deutlich geringer aus (ca. 10 - 15 %), ebenfalls sind die Zeitkartenpreise höher. Daher liegen in Schwäbisch Gmünd die Preise für barverkaufte Einzelfahrscheine für vergleichbare Strecken zum Teil deutlich preisgünstiger als im Raum Aalen. Beispiel: Schwäbisch Gmünd ZOB - Hardt 1,15 €, Aalen ZOB - Grauleshof 1,60 €. Im Zeitkartenbereich liegen die vergleichbaren Preise für Erwachsene im Abonnement bei 40,40 € (Schwäbisch Gmünd) bzw. 37,00 € (Aalen).

 

Diesen unterschiedlichen Ansätzen wurde im Auftrag des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung durch die Entwicklung weiterer Varianten bei den Abgabepreisen und der Ermittlung der damit verbundenen Kosten Rechnung getragen. Die zwei weitere Varianten (B und C) gehen jeweils von günstigeren Einstiegspreisen im Einzelfahrscheinbereich (Barverkauf), einen Rabatt von 25 % beim Verkauf auf Chipkarten und höhere Zeitkartenpreisen bei weiteren Entfernungen aus. In Anlage 4 sind diese Varianten vorgestellt. Wie vom Ausschuss erbeten, liegt dieser Vorlage als Anlage 9 eine Zusammenstellung von Fahrpreisen der Verbünde in Baden-Württemberg bei.

 

3.Kooperationsbedingte Aufwendungen

 

Mit dem vorgestellten Zonenplan und der Variante A der Ausgestaltung des "Ostalb-Tarifs" erfolgte durch die PTV eine Gegenüberstellung der Einnahmen der Verkehrsunternehmen nach deren bisherigen Fahrpreissystem und den Einnahmen, die sie bei Anwendung des neuen Systems erzielt hätten. Die Differenz wird den Verkehrsunternehmen vom Landkreis ausgeglichen, der dazu Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg (Verkehrsministerium) erhält. Für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 29. Juni 2004 hatte das Büro PTV die entstehenden notwendigen Aufwendungen in einer ersten Abschätzung für die Variante A ermittelt. Inzwischen hat das Büro PTV diese erste Abschätzung um die Variante B und C erweitert (Anlage 5). Für die Variante A wird die Dokumentation der PTV wie folgt erläutert (vgl. Anlage 5, Variante A):

 

Die PTV geht unter den in der Dokumentation dargestellten Grundsätzen der Tarifsystematikfür die Variante A von laufenden Aufwendungen für die Anwendung eines landkreisweit durchgängigen Abgabepreises für die Durchtarifierung von einem Ausgleichsbetrag von 645.000 €/Jahr aus. Für die Anwendung eines einheitlichen Abgabepreises ist für die Harmonisierung der Fahrpreise mit einem Aufwand von 2.875.000 €/Jahr zu rechnen. In Tabelle 3 der Ergebnisabschätzung sind die Tarifwirkungen auf die einzelnen Fahrscheinarten aufgeschlüsselt dargestellt.

 

Seitens des Landes werden von den Harmonisierungsaufwendungen zum Start der Kooperation 50 % (ca. 1.438.000 €) übernommen. Dieser v. H.-Satz wird im noch abzuschließendem Vertrag des Ostalbkreises mit dem Land Baden-Württemberg für die erste Vertragsdauer (ca. 3 - 4 Jahre) festgeschrieben. Im Anschlussvertrag ist von einer geringfügigen jährlichen Degression auszugehen. Diese beläuft sich nach ersten noch unverbindlichen Äußerungen des zuständigen Referenten beim Verkehrsministerium auf ca. 1 - 2 %.

 

Von den Durchtarifierungsverlusten übernimmt das Land auf Dauer 50 % (ca. 323.000 €/Jahr). Auch dieser Betrag ist Gegenstand des Vertrages mit dem Land. Hier ist keine Degression vorgesehen.

 

Für den Ostalbkreis ist nach der ersten Grobabschätzung somit von einem Finanzierungsaufwand von ca. 1.760.000 €/Jahr für die Harmonisierung und die Durchtarifierung des Ostalb-Tarifs nach Variante A auszugehen. Dies entspricht 50 % aus der Summe der Harmonisierungs- und Druchtarfierungsverluste (3.520.000 €). Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich ebenfalls in Höhe von ca. 1.760.000 €/Jahr.

 

Entsprechend dem Auftrag des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 29. Juni 2004 wurde vom Büro PTV auf der Basis weiterer Varianten der Abgabepreise alternative Abschätzungen der Durchtarifierungs- und Harmonisierungsaufwendungen (Varianten B und C) vorgenommen. Für diese Varianten sowie für die bereits vorliegende Variante A ergeben sich folgende Aufwendungen:

 

Variante A:

 

Harmonisierungsaufwand2.875.000 €/Jahr

Durchtarifierungsaufwand                  645.000 €/Jahr

gesamt3.520.000 €/Jahr

 

Finanzierungsanteil Ostalbkreis1.760.000 €/Jahr

 

Variante B:

 

Harmonisierungsaufwand2.890.000 €/Jahr

Durchtarifierungsaufwand                  635.000 €/Jahr

gesamt3.525.000 €/Jahr

 

Finanzierungsanteil Ostalbkreis1.762.500 €/Jahr

 

Variante C:

 

Harmonisierungsaufwand3.320.000 €/Jahr

Durchtarifierungsaufwand                  625.000 €/Jahr

gesamt3.945.000 €/Jahr

 

Finanzierungsanteil Ostalbkreis1.972.500 €/Jahr

 

Die Tarifwirkung bei der Anwendung der Varianten A, B und C auf die verschiedenen Fahrscheinarten sind in der 2. Ergebnisabschätzung der PTV zusammengefasst. Demnach belaufen sich die Tarifierungseffekte bei Variante B ebenfalls auf ca. 3,5 Mio. €, die Wirkungen auf die einzelnen Fahrscheingattungen sind sehr unterschiedlich. Bei Einzelfahrscheinen im Barverkauf entstehen deutlich höhere Harmonisierungsaufwendungen als bei Variante A. Die weniger stark rabattierten Einzelfahrscheine und die höheren Abgabepreise für Zeitkarten gleichen diesen Effekt jedoch aus.

 

Bei Variante C entstehen auf Grund der abgesenkten Einstiegspreise für Einzelfahrscheine Tarifierungseffekte von nahezu 4,0 Mio. €.

 

In der jetzigen Abschätzung der PTV sind die Aufwendungen für den laufenden Betrieb und die Abwicklung der Abrechnung nicht enthalten. Diese Kosten der "Verbundorganisiation" sind abhängig von der vertraglichen und organisatorischen Ausgestaltung und können erst zu einem späteren Zeitpunkt beziffert werden. Diese Kosten werden vom Land auf Dauer ebenfalls mit 50 % bezuschusst. Ebenfalls nicht enthalten sind notwendige Erstinvestitionskosten, die mit Einführung des "Ostalb-Tarifs" verbunden sind. In diesen einmaligen Aufwendungen sind z. B. die Kosten für die Umprogrammierung von Fahrscheinautomaten an den Bahnhöfen im Ostalbkreis, eventuelle Neubeschaffungen von Automaten, die Programmierung und Änderung der Fahrscheindrucker im Bus, die Beschaffung von Soft- und Hardware für die Abrechnung und die Abrechnung des Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwandes, neue Informationsgestaltung, Schautafeln, Einführungswerbung u. a. enthalten. Auch diese Aufwendungen werden nach Abzug von eventuellen Investitionszuschüssen vom Land zu 50 % übernommen. Der Aufwand kann erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschätzt werden. Bei der Gründung der Tarifverbünde in den Landkreisen Heidenheim und Schwäbisch Hall (1998 und 2000) vielen für die Einführung Gesamtkosten in Höhe von jeweils ca. 1 Mio. € an. Von Kosten in dieser Größenordnung ist im Ostalbkreis mindestens auszugehen.

 

4.Finanzierungselemente des Ostalb-Tarifs

 

Der Haushalt des Ostalbkreises für ÖPNV-Zwecke (Haushaltsstelle 1.7921...) geht im Jahr 2004 von einem Gesamtansatz von 2,144 Mio. € aus. Ohne Personal- und Geschäftskosten stehen für ÖPNV-Fördermaßnahmen im Jahr 2004 1,858 Mio. € zur Verfügung. Hierin sind zahlreiche Maßnahmen enthalten, die künftig für die Finanzierung der landkreisweiten Tarifkooperation nach einer entsprechenden Änderung des Nahverkehrsentwicklungsplanes herangezogen werden können. In Anlage 6 sind diese direkt zuordenbare Finanzierungselemente der einzelnen Haushaltsstellen explizit aufgeführt.

 

Demnach stehen bereits 950.000 €/Jahr für die wichtigsten Finanzierungselemente, den Ausgleich der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen, zur Verfügung. Wichtigstes Finanzierungselement des Landkreises sind die Mittel, die im Zuge der Mitfinanzierung kommunaler Fahrpreismaßnahmen vom Landkreis übernommen werden (Haushaltsansatz 2004: 473.000 €, auf die Vorlage 087/04 wird verwiesen), Mittel für ABO- und umsteigTicket (217.000 €) sowie für den bereits heute erfolgenden Ausgleich für Harmonisierung und Durchtarifierung im Rahmen bestehender Kooperationen (260.000 €). Darüber hinaus stehen ca. 50.000 € in enger Verbindung zur landkreisweiten Kooperation, die konzentriert dafür eingesetzt werden könnten.

 

Somit wären für die Finanzierung der kreisweiten Tarifkooperation je nach Variante zusätzliche Mittel in Höhe zwischen 810.000 € und 1.026.000 € notwendig (Landkreisanteil jeweils abzüglich 950.000 €). Zu berücksichtigen ist weiter eine Entlastung der Ansätze für die Schülerbeförderung von mehr als 500.000 €, da künftig sich die vom Landkreis auszugleichende Differenz zwischen den Eigenanteilen und den Fahrpreisen der Unternehmen an den günstigeren kreisweiten Abgabepreisen ausrichtet. Die gesamten Finanzierungselemente für die erste Grobabschätzung (Variante A) sind in Anlage 7 zusammenfassend dargestellt.

 

Offen sind weiterhin die Kosten, die mit der notwendigen freizügigen Nutzung aller Verkehrsmittel auf parallel befahrenen Strecken verbunden sind. Hier erscheint der Abschluss bilateraler Regelungen auf den jeweils betroffenen Strecken analog bestehender Regelungen der Tarifgemeinschaften Mutlangen, Herlikofen und Leinzell am sinnvollsten. Die hier anfallenden pauschalen Beträge wären nach bilateralen Gesprächen auszuhandeln.

 

5.Wegfall der Landkreisbeteiligung an kommunalen Fahrpreismaßnahmen

 

Gegenüber den Städten und Gemeinden, die tarifliche Maßnahmen durchführen, bestehen Zusicherungen des Landkreises über die Gewährung des Kreisanteils. Dabei handelt es sich um Abtsgmünd, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen, Göggingen, Hüttlingen, Kirchheim, Lorch, Mutlangen, Schwäbisch Gmünd, Stödtlen, Waldstetten und Westhausen. Diese Zusicherungen werden gegenstandslos, wenn sich die Rechts- oder Sachlage ändert, z. B. die zu Grunde liegenden Regelungen des Nahverkehrsentwicklungsplanes über die Förderung von tariflichen Maßnahmen der Städte und Gemeinden durch den Landkreis aufgehoben bzw. geändert werden.

 

Mit der Stadt Aalen ist ein entsprechender Vertrag über die Förderung von tariflichen Maßnahmen der Stadt durch den Landkreis abgeschlossen worden. Dieser kann vom Landkreis nach Änderung des Nahverkehrsentwicklungsplanes gekündigt werden.

 

Die Änderung des Nahverkehrsentwicklungsplanes wird von der Landkreisverwaltung in den Gremien im Herbst 2004 zusammen mit der Zustimmung zu den noch mit dem Land Baden-Württemberg, den Verkehrsunternehmen und der DB Regio AG abzuschließenden Verträgen beantragt werden. Damit würde es den Städten und Gemeinden möglich, rechtzeitig bis zum Start der kreisweiten Tarifkooperation im Verlauf des Jahres 2005, ihre Verträge mit den Verkehrsunternehmen entsprechend anzupassen.

 

Der genannte Wegfall der Beteiligung des Ostalbkreises an kommunalen Fahrpreismaßnahmen hätte in den betroffenen Städten und Gemeinden zur Folge, dass sich die für eine weitere Verbilligung der Fahrpreise zur Verfügung stehenden Mittel halbieren. Mit diesen vom Landkreis hierfür bislang eingesetzten Geldern (473.000 €) wird jedoch zusammen mit der Landesbeteiligung landkreisweit ein flächendeckend günstigeres Fahrpreisniveau geschaffen.

 

Den Städten und Gemeinden steht es auch in Zukunft frei, mit ihren eigenen Finanzmitteln im jeweiligen Gemeindebereich ergänzende Fahrpreismaßnahmen beizubehalten bzw. einzuführen. Ausgangspunkt für weitere Verbilligungen ist dann stets der flächendeckend günstigere Abgabepreis (Ostalb-Tarif). Dies führt dazu, dass für die unterschiedlichen Maßnahmen in etwa mit dem selben Mitteleinsatz der Städte und Gemeinden wie bislang die preislich sehr attraktiven Angebote aufrecht erhalten werden können. Anlage 8 enthält dazu Beispiele für die Räume Aalen und Schwäbisch Gmünd.

 

6.Würdigung der verschiedenen Varianten der Abgabepreise

 

Die Variante A geht von einem vor allem auf die Gewinnung regelmäßiger Fahrgäste geprägten Fahrpreisaufbau aus, der der Unternehmensphilosophie  der allermeisten Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis entspricht. Sie hat den Nachteil, dass der Abgabepreis für nicht rabattierte Einzelfahrscheine im Barverkauf in Schwäbisch Gmünd in kurzen Entfernungsbereichen über dem Haustarif der Firma Abt liegt. Ein solcher Abgabepreis liegt nicht im Interesse der Fahrgäste. Würde aus diesem Grund der Abgabepreis kreisweit auf das Niveau des Haustarifs der Firma Abt abgesenkt, würden jährliche Mehrkosten in Höhe von mehr als 400.000 € entstehen, ohne dass der Raum Schwäbisch Gmünd daraus einen Vorteil hätte. Deshalb schlägt die Landkreisverwaltung vor, die niedrigen Preise auf kurzen Strecken mit nicht rabattierten Einzelfahrscheinen für den Raum Schwäbisch Gmünd als lokalen Sondertarif (z. B. "Parlertarif") zu belassen. Praktische Probleme entstehen durch diese lokale Durchbrechung des Grundsatzes kreiseinheitlicher Abgabepreise nicht. Bei längeren Fahrten im Raum Schwäbisch Gmünd und in diesen hinein bzw. heraus kommt bereits wieder der kreiseinheitliche Abgabepreis zur Anwendung. In vielen anderen Verbünden werden Probleme der hier vorliegenden Art ebenfalls über Sondertarife gelöst. Auch die Firma PTV spricht sich für die Einrichtung eines Sondertarifs für Schwäbisch Gmünd, begrenzt auf nicht rabattierte Einzelfahrscheine  (Barverkauf), aus. Auch die Firma Abt ist mit dieser Lösung einverstanden. Diese Überlegungen sprechen dafür, Variante A weiter zu verfolgen.

 

Ein weiteres wichtiges Element der Preisbildung ist der Rabatt der Einzelfahrscheine. Hier spricht sich die Landkreisverwaltung in Übereinstimmung mit dem Büro PTV für einen Rabatt in Höhe von 25 % aus. Dieser Satz ist bereits für den Fahrgast günstiger als die in anderen Verbünden gewährten Rabatte. Auch bleibt die Anerkennung der Bahncard möglich.

 

Bei den Zeitkarten wird vorgeschlagen, günstige Preise (z. B. Variante A) weiterzuverfolgen.

 

Eine endgültige Festlegung der Abgabepreise sollte die Entwicklung der Haustarife der Verkehrsunternehmen berücksichtigen und in Zeitnähe der praktischen Umsetzung der kreisweiten Tarifkooperation erfolgen. 

 

7.Weiteres Vorgehen

 

a)Ausarbeitung Fahrpreisgestaltung

 

Die genannten Varianten wurden ausgearbeitet und mit den damit verbundenen Kosten bewertet. Weiterhin werden die Eckpunkte weiter komplettiert und offene Punkte in der Arbeitsgruppe behandelt.

 

b)Vertragliche Eckpunkte

 

Nach dem augenblicklichen Verhandlungsstand sind folgende vertragliche Regelungen zu treffen:

 

-Kooperationsvertrag des Ostalbkreises und allen Verkehrsunternehmen über die Einrichtung und Betrieb einer landkreisweiten Tarifkooperation im Ostalbkreis

 

-Vertrag des Ostalbkreises und der DB Regio AG über deren Beteiligung an der landkreisweiten Tarifkooperation im Ostalbkreis

 

-Vereinbarung des Ostalbkreises mit dem Land Baden-Württemberg über die Finanzierung der landkreisweiten Tarifkooperation im Ostalbkreis

 

Im Kooperationsvertrag des Ostalbkreises mit allen Verkehrsunternehmen (inklusive DB Regio AG) über die Einrichtung und den Betrieb einer Tarifkooperation im Ostalbkreis, werden die Aufgaben und Pflichten der Verkehrsunternehmen (insbesondere Anwendung des Ostalb-Tarifs als gemeinsamer Kundenfahrpreis) und die Pflichten des Ostalbkreises (finanzielle Unterstützung) geregelt. Die tariflichen und finanziellen Regelungen zur Abrechnung des Ostalb-Tarifs mit den Haustarifen der Unternehmen deckt sich in ihrem Aufbau weitestgehend mit den Regelungen, die mit den Kooperationen FahrBus Ellwangen und FahrBus Gmünd in diesem bzw. vergangenen Jahr getroffen wurden. Die entsprechenden tariflichen Regelungen in diesen beiden Verträgen werden bei Einführung der landkreisweiten Tarifkooperation außer Kraft gesetzt. Ebenfalls ist in diesem Vertrag die Einrichtung eines Beschlussgremiums vorzusehen, das bei wichtigen Weichenstellungen zur Gestaltung des landkreisweit gültigen Tarifes und begleitender Fragen ein Mitspracherecht hat. Das Verkehrsministerium legt Wert darauf, in diesem Gremium vertreten zu sein. Ebenfalls soll in diesem Kooperationsvertrag eine Erfolgsbeteiligung des Ostalbkreises aufgenommen werden, wie dies bereits in den beiden Verträgen zu FahrBus Ellwangen und FahrBus Gmünd der Fall ist.

 

Der Vertrag des Ostalbkreises mit der DB Regio AG enthält Regelungen, mit denen die Anwendung des "Ostalb-Tarifs" in den Zügen der DB Regio AG sichergestellt wird, wenn der Fahrgast einen entsprechenden Fahrschein erwerben will. Daneben sollen die Preise der DB AG weiterhin gelten sollen. Dies ist z. B. für Fahrausweise die 1. Klasse, die Anerkennung der BahnCard 50, der Möglichkeit des Fahrausweiserwerbs in den Zügen oder zum kreisgrenzenüberschreitenden Verkehr von Bedeutung. Insbesondere sind in diesem Vertrag die Einnahmenerfassung und die Berechnung der der DB Regio AG zustehenden Zahlungen des Landkreises zu regeln. Soweit wie möglich sind die DB Regio AG betreffenden Regelungen in den zuerst genannten Vertrag einzubinden.

 

Die Vereinbarung des Ostalbkreises mit dem Land Baden-Württemberg enthält insbesondere die Verpflichtung des Landes zur Abdeckung der kooperationsbedingten Lasten, die dem Ostalbkreis mit der Einführung des "Ostalb-Tarifs" entstehen. Hier werden für einen noch zu definierenden Zeitraum (3 - 4 Jahre) die entstehenden Kosten für Durchtarifierung, Harmonisierung und Abrechnungsaufwendungen und der Übernahmesatz (50 %) und eine gewisse Bandbreite des kalkulierten Finanzbedarfs festgeschrieben. Ebenfalls wird geregelt, bis zu welcher Höhe das Land Kosten für Erstinvestitionen sowie zur Anpassung vorhandener Geräte und Systeme bezuschusst werden. Gleichzeitig verpflichtet sich der Ostalbkreis gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen ein einheitliches und landkreisweit gültiges Fahrpreissystem einzuführen.

 

Die drei Verträge werden dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung und dem Kreistag im Herbst dieses Jahres zur Zustimmung vorgelegt werden.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Eine erste Grobabschätzung der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen ergab je nach Variante der Preisgestaltung einen Umfang zwischen 3,52 und 3,95 Mio. € und damit einen Anteil des Ostalbkreises zwischen 1,76 Mio € und 1,98 Mio €/Jahr. Aus bestehenden Fahrpreismaßnahmen stehen bereits 950.000 € zur Verfügung. Im Schülerbeförderungshaushalt ist mit Einsparungen von mindestens 500.000 € zu rechnen. Damit würden dem Landkreis ohne die Kosten für die Verbundorganisation und die erforderlichen Erstinvestitionskosten zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von 310.000 € entstehen.

 

Bei einer Vorgehensweise wie unter Ziffer 6 dargestellt, würden sich die zusätzlichen jährlichen Kosten des Landkreises in Folge der Harmonisierung und Durchtarifierung in einer Größenordnung von ca. 300.000 € bewegen.


Anlagen:

 

9

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Maier

 

Fachdezernent__________________________________________________

Götz

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
088/04   Kreisweite Tarifkooperation im ÖPNV - Eckdaten der künftigen Fahrpreisgestaltung, Finanzierung und vertraglicher Ausgestaltung   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage
088-1/04   Kreisweite Tarifkooperation im ÖPNV - Eckdaten der künftigen Fahrpreisgestaltung, Finanzierung und vertraglicher Ausgestaltung   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage