Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung:Der Kreistag wählt
entsprechend der vorliegenden Listen jeweils zehn Vertrauenspersonen für die
Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte Aalen, Ellwangen, Neresheim und
Schwäbisch Gmünd. Anmerkung: Die Empfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird dem Kreistag in seiner Sitzung am 27. Juli 2004 mündlich bekannt gegeben. Sachverhalt/Begründung:
Die Amtszeit der für die
Geschäftsjahre 2001 bis 2004 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.
Dezember 2004. Für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die
Geschäftsjahre 2005 bis 2008 ist es erforderlich, Schöffenwahlausschüsse zu
bilden. Diese Schöffenwahlausschüsse (Zehnerausschüsse) sind von den Gemeinderäten
der Stadtkreise bzw. den Kreistagen der Landkreise zu wählen und bis spätestens
17. September 2004 den zuständigen Amtsgerichten mitzuteilen. Im Ostalbkreis sind für die
Amtsgerichte Aalen, Ellwangen, Neresheim und Schwäbisch Gmünd jeweils zehn Vertrauenspersonen
zu benennen. Für die Wählbarkeit der Vertrauenspersonen gelten die §§ 31 bis 34
Gerichtsverfassungsgesetz; ein Auszug der gesetzlichen Bestimmungen liegt bei. Die Verwaltung hat mit
Schreiben vom 18. März 2004 die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen gebeten,
Vorschläge zur Wahl der Schöffenwahlausschüsse mitzuteilen. Diese Vorschläge
sind als Anlage beigefügt. Die Sitzverteilung erfolgt im
Einvernehmen mit den Vertretern der Kreistagsfraktionen. Finanzierung und
Folgekosten:
Keine. Anlagen:
Auszug aus
dem Gerichtsverfassungsgesetz Vorschlagslisten
aus der Mitte des Kreistags Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Winkler Fachdezernent/Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel
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