Antrag der Verwaltung: Bis zu einer anderweitigen Empfehlung durch den Landkreistag Baden-Württemberg, bzw. bis zum Abschluss des durch den Landeswohlfahrtsverband Baden angestrengten Verwaltungsrechtsstreits gegen die Entscheidung der Schiedsstelle vom 03.05.2004, übernimmt der Ostalbkreis vorläufig auch weiterhin - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - die Kosten der Schulentgelte der Schulen für Erziehungshilfe am Heim im Ostalbkreis für die dort beschulten internen und externen Schülerinnen und Schüler aus dem Ostalbkreis. Anmerkung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 den Antrag der Verwaltung als Empfehlung an den Kreistag einstimmig beschlossen.
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