Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung:Der Kreistag nimmt von der Ausübung des Optionsrechts auf ein Grundteam im Zuge der ab dem 01. Januar 2005 bestehenden Zuständigkeit als untere Flurbereinigungsbehörde zustimmend Kenntnis. Sachverhalt/Begründung:Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 das Gesetz zur Verwaltungsreform verabschiedet. Der umfassende Umbau der baden-württembergischen Landesverwaltung soll Abläufe in den Behörden effektiver gestalten und das Personal reduzieren. Die Landesregierung verspricht sich davon eine Kostenreduzierung um 20 % in den kommenden 7 Jahren. Durch die Bündelung der zergliederten Zuständigkeiten von Fach- und Sonderbehörden in den 4 Regierungspräsidien, 35 Landratsämtern und den Verwaltungen der 9 Stadtkreise sollen die Bürger bei den Behörden einheitliche Anlaufstellen mit kurzen Wegen erhalten. Im Zuge der Verwaltungsreform gehen auch die Aufgaben der bisherigen Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung auf die Landkreise über. Das Verwaltungsreformgesetz sieht vor, dass künftig die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden auch untere Flurbereinigungsbehörden sind. Die obere Flurbereinigungsbehörde für den Ostalbkreis ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Die oberen Flurbereinigungsbehörden üben die Fachaufsicht über die unteren Flurbereinigungsbehörden aus und erstellen im Einvernehmen mit den anderen Regierungspräsidien jährlich ein nach Prioritäten geordnetes, landesweites Arbeitsprogramm. Neuorganisation des bisherigen Amts für Flurneuordnung und Landentwicklung Ellwangen Der Dienstbezirk des Amtes für Flurneuordnung und Landentwicklung in Ellwangen umfasst bislang die gesamte Region Ostwürttemberg mit dem Ostalbkreis und dem Landkreis Heidenheim. Der Schwerpunkt der Arbeit dieses Amtes besteht in der Flurneuordnung, ausgelöst durch Straßenbaumaßnahmen und durch Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Daneben werden im Rahmen aller durchgeführten Flurneuordnungsmaßnahmen die Ziele verfolgt, eine bäuerlich geprägte Landwirtschaft durch die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen zu erhalten, insbesondere durch Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz, die Schaffung betriebswirtschaftlich günstiger Grundstücksformen sowie eine Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte im Rahmen von Biotopvernetzungen zum Erhalt der Entwicklung einer intakten Umwelt. Personalausstattung zur Übernahme des neuen AufgabenbereichsFür die Übernahme des neuen Aufgabenbereichs als untere Flurneuordnungsbehörde steht jedem Landratsamt das Optionsrecht auf Zuweisung eines Flurbereinigungsteams als Grundausstattung (sogenanntes Grundteam = 14 Stellen) zu. Hierfür erhalten die Landkreise im Rahmen des pauschalen finanziellen Ausgleichs entsprechend der Größe und Zusammensetzung des Teams die Kosten erstattet. Bei den 4 Regierungspräsidien werden für den darüber hinaus gehenden Bedarf sogenannte Poolteams vorgehalten, die den Landratsämtern entsprechend dem Bedarf nach dem landesweiten Arbeitsprogramm zugewiesen werden. Unabhängig davon, ob vom Optionsrecht auf ein Grundteam Gebrauch gemacht wird oder nicht gehen die Aufgaben der unteren Flurbereinigungsbehörde mit Wirkung vom 01.01.2005 in die Zuständigkeit der Landkreise über. Dies bedeutet, dass folgende alternative Möglichkeiten bestehen: 1.
Alternative 1: Ausübung des Optionsrechts 2.
Alternative 2: Verzicht auf das Grundteam Wertung der Alternativen
Räumliche Unterbringung und Fazit
Finanzierung und Folgekosten:
Keine. Die Personal- und Sachkosten für das Grundteam erhält der
Ostalbkreis im Rahmen des pauschalen FAG-Ausgleiches erstattet. Anlagen:Keine. Sichtvermerke:Fachdezernent/Hauptamt __________________________________________________ Wolf Kämmerei __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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