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Vorlage - 146/04  

 
 
Betreff: Verwaltungsreform - Entscheidung über die Ausübung des Optionsrechts für ein Flurbereinigungsteam
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
27.07.2004 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Kreistag nimmt von der Ausübung des Optionsrechts auf ein Grundteam im Zuge der ab dem 01. Januar 2005 bestehenden Zuständigkeit als untere Flurbereinigungsbehörde zustimmend Kenntnis.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2004 das Gesetz zur Verwaltungsreform verabschiedet. Der umfassende Umbau der baden-württembergischen Landesverwaltung soll Abläufe in den Behörden effektiver gestalten und das Personal reduzieren. Die Landesregierung verspricht sich davon eine Kostenreduzierung um 20 % in den kommenden 7 Jahren. Durch die Bündelung der zergliederten Zuständigkeiten von Fach- und Sonderbehörden in den 4 Regierungspräsidien, 35 Landratsämtern und den Verwaltungen der 9 Stadtkreise sollen die Bürger bei den Behörden einheitliche Anlaufstellen mit kurzen Wegen erhalten.

 

Im Zuge der Verwaltungsreform gehen auch die Aufgaben der bisherigen Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung auf die Landkreise über. Das Verwaltungsreformgesetz sieht vor, dass künftig die Landratsämter als untere Verwaltungsbehörden auch untere Flurbereinigungsbehörden sind. Die obere Flurbereinigungsbehörde für den Ostalbkreis ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Die oberen Flurbereinigungsbehörden üben die Fachaufsicht über die unteren Flurbereinigungsbehörden aus und erstellen im Einvernehmen mit den anderen Regierungspräsidien jährlich ein nach Prioritäten geordnetes, landesweites Arbeitsprogramm.

 

Neuorganisation des bisherigen Amts für Flurneuordnung und Landentwicklung Ellwangen

 

Der Dienstbezirk des Amtes für Flurneuordnung und Landentwicklung in Ellwangen umfasst bislang die gesamte Region Ostwürttemberg mit dem Ostalbkreis und dem Landkreis Heidenheim. Der Schwerpunkt der Arbeit dieses Amtes besteht in der Flurneuordnung, ausgelöst durch Straßenbaumaßnahmen und durch Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Daneben werden im Rahmen aller durchgeführten Flurneuordnungsmaßnahmen die Ziele verfolgt, eine bäuerlich geprägte Landwirtschaft durch die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen zu erhalten, insbesondere durch Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz, die Schaffung betriebswirtschaftlich günstiger Grundstücksformen sowie eine Neugestaltung des Wege- und Gewässernetzes unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte im Rahmen von Biotopvernetzungen zum Erhalt der Entwicklung einer intakten Umwelt.

 

Personalausstattung zur Übernahme des neuen Aufgabenbereichs

 

Für die Übernahme des neuen Aufgabenbereichs als untere Flurneuordnungsbehörde steht jedem Landratsamt das Optionsrecht auf Zuweisung eines Flurbereinigungsteams als Grundausstattung (sogenanntes Grundteam = 14 Stellen) zu. Hierfür erhalten die Landkreise im Rahmen des pauschalen finanziellen Ausgleichs entsprechend der Größe und Zusammensetzung des Teams die Kosten erstattet. Bei den 4 Regierungspräsidien werden für den darüber hinaus gehenden Bedarf sogenannte Poolteams vorgehalten, die den Landratsämtern entsprechend dem Bedarf nach dem landesweiten Arbeitsprogramm zugewiesen werden.

 

Unabhängig davon, ob vom Optionsrecht auf ein Grundteam Gebrauch gemacht wird oder nicht gehen die Aufgaben der unteren Flurbereinigungsbehörde mit Wirkung vom 01.01.2005 in die Zuständigkeit der Landkreise über.

 

Dies bedeutet, dass folgende alternative Möglichkeiten bestehen:

 

1.        Alternative 1: Ausübung des Optionsrechts

Der Ostalbkreis übt das Optionsrecht auf ein Grundteam aus. In diesem Fall werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Grundteams Beschäftigte des Ostalbkreises. Die Personal- und Sachkosten für dieses Grundteam hätte der Ostalbkreis zu tragen und auch die Effizienzrendite zu erwirtschaften. Hierfür erfolgt jedoch die Erstattung im Wege des pauschalen finanziellen Ausgleichs durch das Land. Für den weiteren Bedarf werden Poolteams zum Ostalbkreis abgeordnet, wobei das Regierungspräsidium über den Sitz der Poolteams bestimmt. Die Personal- und Sachkosten für die Poolteams gehen zu Lasten des Landes.

2.        Alternative 2: Verzicht auf das Grundteam

Macht der Ostalbkreis vom Optionsrecht auf ein Grundteam keinen Gebrauch, so gehen keine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des heutigen Amts für Flurneuordnung und Landentwicklung in den Dienst des Landkreises über. In diesem Fall werden dem Ostalbkreis entsprechend dem Arbeitsanfall Poolteams zugewiesen, wobei das Land für die Personal- und Sachkosten in vollem Umfang verantwortlich ist. Somit ist auch das Erwirtschaften der Effizienzrendite nicht Sache des Landkreises sondern ausschließlich des Landes. Beim pauschalen finanziellen Ausgleich werden die Kosten für das Grundteam jedoch in diesem Falle abgezogen, so dass dem Landkreis auch die Möglichkeit genommen wird, über die Effizienzrendite hinaus die eigenen Kosten zu optimieren.

Wertung der Alternativen


Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass aufgrund der zahlreichen im Ostalbkreis laufenden Flurbereinigungsverfahren das Regierungspräsidium als Sitz für die Poolteams weiterhin am Standort Ellwangen festhält. Insofern ergeben sich für die Praxis zwischen den beiden oben dargestellten Alternativen nur geringe Unterschiede. Im Hinblick darauf, dass im Ostalbkreis zahlreiche Flurbereinigungsverfahren im Gange sind und auch in den nächsten Jahren heranstehen liegt es nahe, vom Optionsrecht auf ein Grundteam Gebrauch zu machen. Auch würde es sicherlich für Verwunderung sorgen, wenn einer der größten Flächenlandkreise in Baden-Württemberg mit ungemein vielen, laufenden Flurbereinigungsverfahren den Anspruch auf ein Grundteam nicht geltend macht. In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 12. Juli 2004 wurde einhellig die Auffassung vertreten, dass bei Ausübung des Optionsrechts auf ein Grundteam der Ostalbkreis größere Gestaltungsmöglichkeiten hat und mehr Einfluss auf die Durchführung von Flurbereinigungsverfahren ausüben kann. Mit der Personalhoheit über das Grundteam wäre die Einflussmöglichkeit des Ostalbkreises auch langfristig sichergestellt. Zudem könnte aus dem Personal des Grundteams auch der Leiter für diesen Aufgabenbereich bestimmt werden.

 

Räumliche Unterbringung und Fazit


Im Hinblick auf die große Bedeutung der Flurbereinigungsverfahren im Ostalbkreis wird aus Sicht der Landkreisverwaltung daher die Auffassung vertreten, vom Optionsrecht auf ein Grundteam Gebrauch zu machen. Die räumliche Unterbringung des Grundteams ist im ehemaligen Landratsamtsgebäude in Ellwangen, in unmittelbarer Nachbarschaft zur neuen Dienststelle des Landratsamts und den Gebäuden, in denen die Unterbringung der Poolteams erfolgt vorgesehen. Ebenso ist im ehemaligen Landratsamtsgebäude die Unterbringung der Mitarbeiter, welche im Zuge der Verwaltungsreform von der Gewässerdirektion und dem Straßenbauamt zum Ostalbkreis überwechseln, angedacht. Die Bürgerschaft hätte dadurch den Vorteil, dass sämtliche Dienstleistungsbereiche der Landkreisverwaltung in Ellwangen in unmittelbarer Nähe konzentriert zur Verfügung stehen.

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Keine. Die Personal- und Sachkosten für das Grundteam erhält der Ostalbkreis im Rahmen des pauschalen FAG-Ausgleiches erstattet.

Anlagen:

Anlagen:

 

Keine.

 

Sichtvermerke:

 

Fachdezernent/Hauptamt        __________________________________________________

                                                Wolf

 

Kämmerei                             __________________________________________________

                                                Hubel

 

Landrat                                 __________________________________________________

                                                Pavel