1.Der Ostalbkreis bewirbt sich nicht um eine kommunale Option zur Umsetzung der Aufgaben nach dem SGB II.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem beigefügten Positionspapier (Anlage 2) die Vorbereitungen für die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II zu treffen.
20.07.2004 - Verwaltungs- und Finanzausschuss / Sozialausschuss
Ö 3 - geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Die Empfehlung an den Kreistag wurde entsprechend des
Vorschlags von Herrn Landrat Pavel beschlossen.
27.07.2004 - Kreistag
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Die Anträge 1 - 2 der Verwaltung, sowie der Ergänzungsantrag
wie von Landrat Pavel formuliert:
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine engste
Zusammenarbeit mit dem Landkreis Heidenheim anzustreben.“