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Vorlage - 095-1/04  

 
 
Betreff: Kosten der Schulen für Erziehungshilfe am Heim im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
095/04
Federführend:Sozialdezernat / Kreisjugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
27.07.2004 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Bis zu einer anderweitigen Empfehlung durch den Landkreistag Baden-Württemberg, bzw. bis zum Abschluss des durch den Landeswohlfahrtsverband Baden angestrengten Verwaltungsrechtsstreits gegen die Entscheidung der Schiedsstelle vom 03.05.2004, übernimmt der Ostalbkreis vorläufig auch weiterhin - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - die Kosten der Schulentgelte der Schulen für Erziehungshilfe am Heim im Ostalbkreis für die dort beschulten internen und externen Schülerinnen und Schüler aus dem Ostalbkreis.

 

 

Anmerkung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 den Antrag der Verwaltung als Empfehlung an den Kreistag einstimmig beschlossen.

 


Sachverhalt/Begründung:

 

I.Ausgangssituation und Allgemeines:

 

Bereits am 12.06.2001 wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses die rechtliche Problematik der Kostenübernahme des Schulbesuchs von Schülerinnen und Schülern der privaten Schulen für Erziehungshilfe am Heim im Ostalbkreis im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe, vorgetragen. Weitere Berichterstattungen zu dieser Thematik erfolgten in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 25.03.2003 und 04.12.2003.

 

Anlass der Beratungen war die dem Grunde nach rechtlich umstrittene Situation, dass nach den aktuellen gesetzlichen Entgeltregelungen und der damit verbundenen Entgeltvereinbarungen, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Kostenanteile des Schulbesuches von Kindern und Jugendlichen an privaten Schulen für Erziehungshilfe zu tragen haben. Es handelt sich um die Kosten, die nicht durch Sachkostenzuschüsse des Landes gedeckt werden.

 

Noch in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.03.2003 war davon auszugehen, dass von Seiten des Landes bis zum 31.12.2003 eine neue Kostenerstattungsregelung für die privaten Schulen für Erziehungshilfe am Heim getroffen wird. Aus diesem Grunde beschloss der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2003, die Kosten für interne und externe Schülerinnen und Schüler an den Schulen für Erziehungshilfe im Ostalbkreis vorläufig bis 31.12.2003 im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe zu übernehmen.

 

Zum Ende des Jahres 2003 zeichnete sich schließlich ab, dass eine einheitliche Landesregelung nicht erwartet werden kann. Der Jugendhilfeausschuss beschloss daher in der Sitzung am 04.12.2003, dass bis zum Zeitpunkt einer anderweitigen Empfehlung durch den Landkreistag Baden-Württemberg, bzw. bis zum Abschluss des durch den Landeswohlfahrtsverband Baden angestrengten Schiedsstellenverfahrens, der Ostalbkreis – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – die Kosten der Schulentgelte auch weiterhin übernimmt.

 

II.   Aktuelle Situation:

 

Zwischenzeitlich liegen sowohl die Gesprächsergebnisse der Arbeitsgruppe der Kommunalen Spitzenverbände mit dem Land Baden-Württemberg, als auch das Ergebnis des Schiedsstellenverfahrens des Landeswohlfahrtsverbandes Baden vor. Beide  entsprechen in keinster Weise den Erwartungen der Landkreise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, weil für sie keine Kostenentlastung zustande kommt.

 

 

 

 

 

 

Mit Rundschreiben vom 06.04.2004 und vom 04.05.2004, teilte der Landkreistag Baden-Württemberg mit, dass die Gespräche in der Arbeitsgruppe mit dem Land Baden-Württemberg als gescheitert angesehen werden müssen.

 

Auch das Muster-Schiedsstellenverfahren des Landeswohlfahrtsverbandes Baden ist für die öffentlichen Jugendhilfeträger negativ verlaufen. Nach zwei mündlichen Verhandlungen am 22.12.2003 und 24.03.2004 hat die Schiedsstelle in ihrer Sitzung am 03.05.2004 mit der Stimme des Vorsitzenden entschieden, dass die öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Kosten des Schulbesuchs von Schülerinnen und Schülern an Schulen für Erziehungshilfe am Heim, wegen der “ganzheitlichen Sichtweise der Jugendhilfe” zu tragen haben.

 

Anlässlich einer Fachtagung der Sozialdezernenten und Jugendamtsleiter am 18.05.2004, wurde bekannt gegeben, dass der Landeswohlfahrtsverband Baden die Entscheidung der Schiedsstelle auf dem Verwaltungsrechtsweg anfechten wird. Gleichzeitig wurde jedoch auch aufgezeigt, dass die Landkreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gehalten sind, die bisher vereinbarten Pflegesätze weiter zu bezahlen. Eine Arbeitsgruppe beim Landkreistag Baden-Württemberg unter Beteiligung von drei badischen und drei württembergischen Landkreisen wird sich im Hinblick auf den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages mit den freien Trägern der Jugendhilfe in den nächsten Monaten mit neuen Entgeltregelungen und insbesondere mit der Berücksichtigung von Kosten der Schule für Erziehungshilfe auseinandersetzen. In dieser Arbeitsgemeinschaft ist auch der Ostalbkreis durch das Kreisjugendamt vertreten.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten:

 

Die jährlichen Kosten der Schulentgelte der Schulen für Erziehungshilfe am Heim im Ostalbkreis belaufen sich derzeit auf rd. 470.000 €. Die Finanzierung erfolgt über den allgemeinen Jugendhilfehaushalt (Haushaltsstelle 1.4550).

 


Anlagen:

 

keine

 

 

 

Sichtvermerke:

 

 

Fachamt__________________________________________________

Dauser

 

Fachdezernent__________________________________________________

Rettenmaier

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
095/04   Kosten der Schulen für Erziehungshilfe am Heim im Ostalbkreis   Sozialdezernat / Kreisjugendamt   Beschlussvorlage
095-1/04   Kosten der Schulen für Erziehungshilfe am Heim im Ostalbkreis   Sozialdezernat / Kreisjugendamt   Beschlussvorlage