Antrag der Betriebsleitung: Der Krankenhausausschuss und der Kreistag nehmen Kenntnis vom Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg sowie dem Abschluss der überörtlichen Prüfung nach § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO durch das Regierungspräsidium. Anmerkung: Der Krankenhausausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2004 den Antrag der Betriebsleitung einstimmig zur Kenntnis genommen.
|