Antrag der Verwaltung Der Betriebsausschuss Immobilien Kliniken Ostalb empfiehlt dem Kreistag, folgende Neufassung der Betriebssatzung „Immobilien Kliniken Ostalb“ zu beschließen: § 3 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenarbeiten mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften des Klinikverbandes Kliniken Ostalb gemeinnützige gkAöR zum Wohle der Patienten und Bewohner. § 13 Abs. 2 Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm und der Stellenübersicht. Die fünfjährige Finanzplanung ist zu einem mittelfristigen Steuerungsinstrument zu entwickeln. § 13 Abs. 4 Buchführung und Kostenrechnung richten sich nach dem für Krankenhäuser und Eigenbetriebe (Eigenbetriebsgesetzes, sowie der Eigenbetriebsverordnung-HGB) geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen.
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