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Tagesordnung - Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 19.12.2023 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Ostalbkreises
Enthält Anlagen
218/2023  
Ö 4  
Feststellung der Jahresergebnisse der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2022
Enthält Anlagen
196/2023  
Ö 5  
Feststellung der Jahresergebnisse des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Jahr 2022
Enthält Anlagen
197/2023  
Ö 6  
Feststellung des Jahresergebnisses 2022 für die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen (Jagst)
Enthält Anlagen
221/2023  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 des Ostalbkreises einschließlich des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Wirtschaftsjahr 2024
Enthält Anlagen
231/2023  
Ö 8  
Wirtschaftsplan der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2024
198/2023  
Ö 9  
Wirtschaftsplan der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen (Jagst) für das Jahr 2024
Enthält Anlagen
232/2023  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Bericht zu den Empfehlungen des Bürgerforums Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb gkAöR
Enthält Anlagen
224/2023  
Ö 11  
Schulentwicklungsplan 2023: Berufliche Schulen 2030
Enthält Anlagen
188/2023  
Ö 12  
Änderung der Besetzung von beschließenden Ausschüssen a) Ausschuss für Soziales und Gesundheit b) Jugendhilfeausschuss
229/2023  
Ö 13  
Änderung der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR
Enthält Anlagen
225/2023  
    VORLAGE
   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat empfiehlt dem Kreistag, folgende Änderungen der Satzung der Kliniken Ostalb gkAöR zu beschließen:

 

  • § 2 Abs. 4 wird neu eingefügt:

Die Kommunalanstalt hält jeweils hundert Prozent der Gesellschaftsanteile der drei Tochtergesellschaften Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH, MVZ Ostalb Kliniken gGmbH und Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH.

 

  • § 3 der Anstaltssatzung wird um folgenden Abs. 5 ergänzt:

Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenarbeiten mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften des Klinikverbandes Kliniken Ostalb gemeinnützige gkAöR zum Wohle der Patienten und Bewohner.

 

  • § 6 Abs. 7 wird geändert:

Der Vorsitzende des Vorstands ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Bediensteten der Kommunalanstalt mit Ausnahme der angestellten Mitglieder des Vorstands.

 

  • § 8 Abs. 1 wird geändert:

Der Verwaltungsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt. Der jeweilige Landrat des Ostalbkreises ist kraft Amtes Mitglied und Vorsitzender des Verwaltungsrats. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der angestellten Mitglieder des Vorstands der Kommunalanstalt. Der Kreistag des Ostalbkreises wählt einen Stellvertreter, der den Landrat als Vorsitzenden des Verwaltungsrats im Verhinderungsfall vertritt. 17 weitere Mitglieder und deren Stellvertreter werden vom Kreistag des Ostalbkreises aus dessen Mitte für fünf Jahre bestellt. Für das Wahlverfahren der weiteren Mitglieder gilt § 40 Abs. 2 GemO entsprechend.

 

  • § 9 Abs. 4 g) wird gestrichen.

 

  • § 10 Abs. 3 wird geändert:

Neben dem Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats sind zwei weitere Mitglieder des Gesamtpersonalrats berechtigt an den Sitzungen und Beratungen des Verwaltungsrats als ständige Gäste mit eigenem Rede- und Antragsrecht im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Landespersonalvertretungsgesetz teilzunehmen. Dabei soll jeder Klinikstandort vertreten sein. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt, der dieses im Verhinderungsfall vertritt (persönlicher Stellvertreter).

 

  • § 11 Abs. 2 wird geändert:

In entsprechender Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Vorstand jährlich einen Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm und der Stellenübersicht) auf. Der Wirtschaftsführung ist eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Wirtschaftsplan nebst Finanzplanung ist so rechtzeitig dem Verwaltungsrat vorzulegen, dass dieser vor oder zu Beginn des neuen Geschäftsjahres darüber beschließen kann. Im Übrigen gilt § 102a Abs. 6 GemO.

 

 

 

 

   
    05.12.2023 - Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien
    Ö 10.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Verwaltungsratsmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und verweisen die Beschlussfassung einstimmig an den Kreistag.

   
    19.12.2023 - Kreistag
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung im Rahmen der Pauschalabstimmung einstimmig zu (siehe TOP 1).

Ö 14  
Enthält Anlagen
Neufassung der Betriebssatzung Immobilien Kliniken Ostalb
Enthält Anlagen
227/2023  
Ö 15  
Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH
Enthält Anlagen
223/2023  
Ö 16  
Annahme von Spenden und Sponsoring
Enthält Anlagen
230/2023  
Ö 17  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 18  
Anfragen der Kreistagsmitglieder    
Ö 19  
Frageviertelstunde    
Ö 20  
Jahresrückschau