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Antrag der Verwaltung
Der Betriebsausschuss Immobilien Kliniken Ostalb empfiehlt / der Kreistag beschließt:
a) Der im Bilanzkreis Klinik Immobilien erwirtschaftete Bilanzgewinn in Höhe von 62.178,85 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
b) Der im Bilanzkreis Vermögensverwaltung erwirtschaftete Bilanzgewinn in Höhe von 60.058,43 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sachverhalt/Begründung
Das vorläufige Rechnungsergebnis des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Jahr 2022 wurde im Betriebsausschuss in der Sitzung am 15.06.2023 bekannt gegeben.
Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen wurden aufgestellt am: • 08.08.2023 Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb konsolidiert • 08.08.2023 Eigenbetrieb Bilanzkreis Klinik Immobilien • 08.08.2023 Eigenbetrieb Bilanzkreis Vermögensverwaltung
Der Jahresabschluss ist durch einen Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht wurde am 20.10.2023 erstellt.
Der Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb hat im Geschäftsjahr 2022 eine Vielzahl baulicher Maßnahmen an den Standorten der Kliniken Ostalb begleitet und teilweise abgeschlossen (siehe Lagebericht in der Anlage).
Die Stabsstelle Rechnungsprüfung hat dem Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb mit
Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses lautet wie folgt: Die Stabsstelle Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb entsprechend § 111 Abs. 1 GemO, i. V. mit § 13 Abs. 1 GemPrO sachlich geprüft:
Die Prüfung hat sich auf Schwerpunkte und Stichproben (§ 3 Abs. 2 GemPrO) beschränkt.
Es wird festgestellt, dass die Klinikverwaltung die gesetzlichen Vorschriften und Beschlüsse des Betriebsausschusses Klinikimmobilien und des Kreistages beachtet hat. Insbesondere ist bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden, die einzelnen Rechnungsbeträge sind sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt und das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen sind richtig nachgewiesen worden.
Gemäß Kreistagsbeschluss vom 22.06.2004 werden eventuelle Trägerzuschüsse für Instandhaltungen bei der Ermittlung des Bilanzergebnisses aus der Kapitalrücklage entnommen. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt abgezogen wird gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.10.2006 der Trägerzuschuss zu den Prüfungsgebühren.
Der Beschlussfassung des Kreistags über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb steht seitens der Stabsstelle Rechnungsprüfung nichts im Wege.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1 - Jahresabschluss Anlage 2 - Lagebericht Anlage 3 - Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses
Sichtvermerke
gez. T. Schneider, Betriebsleiter gez. Kurz, Dezernat II gez. Staudenmaier, Stabsstelle Rechnungsprüfung gez. Dr. Bläse, Landrat
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