Bürgerinformationssystem

Vorlage - 231/2023  

 
 
Betreff: Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 des Ostalbkreises einschließlich des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Wirtschaftsjahr 2024
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t II   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
19.12.2023 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Grünes Deckblatt - Stand 08.12.2023
Mittelfristige Finanzplanung - Stand 08.12.2023
Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen - Gesamtübersicht
Berechnung der voraussichtlichen Steuerkraftsummen und Schlüsselzuweisungen des Landkreises (Anlage 14)
Übersicht über die Einwohnerzahlen_ Steuerkraftsummen und Kreisumlageanteile der Städte und Gemeinden (Anlage 15)
Haushaltssatzung 2024 des Ostalbkreises
Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb
Wirtschaftsplan 2024 der GOA mbH (Anlage 20)
Wirtschaftsplan 2024 der WiRO mbH (Anlage 21)
Wirtschaftsplan 2024 der OstalbMobil GmbH (Anlage 22)
Wirtschaftsplan 2024 der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (Anlage 23)

 

Antrag der Verwaltung

 

1. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2024 mit den dargestellten und im

 „Grünen Deckblatt“ detailliert aufgeführten Veränderungen wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt zum Zwecke eines Ausgabencontrollings vier Arbeits-              gruppen für die Bereiche Soziales (BTHG/Pflege), ÖPNV/Schülerbeförderung, Kliniken               und Personal, unter Beteiligung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit, Umwelt-              schutz und Kreisentwicklung, Verwaltungsrat Kliniken sowie Bildung und Finanzen, ein-              zurichten.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der unterjährigen Haushaltsbewirtschaf-

 tung 1 % der ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts einzusparen. Hierzu               sind in den Bereichen Soziales (BTHG/Pflege), ÖPNV/Schülerbeförderung und Personal               6,5 Mio. € sowie im Bereich Kliniken 8,5 Mio. € als Zielgröße einzusparen.

 

4. Folgenden Sperrvermerken wird auf Empfehlung des Ausschusses für Umweltschutz und               Kreisentwicklung zugestimmt:

 - Halbstundentakt AA-Ebnat/Waldhausen bzw. Stundentakt nach Neresheim - 1.000.000 €

 - Umsetzung Nahverkehrsplan/Teilraumkonzepte - 1.258.000 €

 - On-Demand-Verkehr Teilraum Schwäbisch Gmünd - 512.026 €

 - Stadtverkehr Lorch - 100.000 €

 

5. Der Kreisumlagehebesatz wird auf 32,75 v. H. festgelegt.

 

 

 

6. Der „Mittelfristigen Finanzplanung“ (vgl. Anlagen 1 und 2 des Haushaltsplans) wird zu-              gestimmt.

 

7. Dem Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb wird zu-

 gestimmt.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Seit der Einbringung des Haushaltsplans 2024 am 07.11.2023 haben sich einige wichtige Rahmendaten verändert. Diese sowie zusätzliche Ausgabenansätze werden nachfolgend erläutert.

 

Der beiliegende Entwurf für das „Grüne Deckblatt“ (Stand 08.12.2023) für den Haushaltsplan 2024 beinhaltet die seit der Einbringung im Kreistag am 07.11.2023 eingetretenen Veränderungen und die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen.

 

1. Die Erträge im Ergebnishaushalt reduzieren sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf in Höhe von 623.958.753 € um 1.993.057 € auf 621.965.696 €. In gleicher Höhe verringern sich die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bleiben gegenüber dem Haushaltsplanentwurf unverändert.

 

 Die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben gegenüber dem Haushaltsplanentwurf unverändert. Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten werden gegenüber dem Planansatz mit 29.832.986 € um 1.993.057 € auf 31.826.043 € erhöht. Die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten bleiben unverändert.

 

 Insgesamt ergibt sich bei der veranschlagten Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende das Haushaltsjahres 2024 keine Veränderung gegenüber dem Haushaltsplanentwurf.

 

2. Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen (§ 8 FAG) ist der sog. Kopfbetrag nach § 10 FAG. Mit den Orientierungsdaten des Landes vom 11.07.2023 wurde dieser auf 875 € pro Einwohner festgelegt. Hieraus ergaben sich Schlüsselzuweisungen in Höhe von 45.100.762 €. Mit der aktuellen Fortschreibung der Orientierungsdaten vom 09.11.2023 wurde der neue Kopfbetrag mit 878 € je Einwohner bekannt gegeben. Die Schlüsselzuweisungen für 2024 erhöhen sich damit um 685.609 € auf 45.786.371 €.

 

3. Mit der aktualisierten Fortschreibung der Orientierungsdaten wurde auch der Soziallastenausgleich nach § 21 FAG und der Status-quo-Ausgleich nach § 22 FAG angepasst. Demnach erhöht sich die Erstattung beim Soziallastenausgleich um 190.617 € (Planansatz bisher: 1.250.000 € - Planansatz neu: 1.440.617 €). Beim Status-quo-Ausgleich erhöht sich die Erstattung um 527.266 € (Planansatz bisher: 1.000.000 € - Planansatz neu: 1.527.266 €).

 

 

Der Haushaltsplan 2024 wurde in den zuständigen Ausschüssen beraten. Es wurden folgende haushaltswirksamen Beschlüsse gefasst:

 

 

Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 01.12.2023

 

4. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt dem Kreistag zum Start eines Prozesses zur Aufgabenkritik die Einrichtung von vier Arbeitsgruppen für die Bereiche Soziales (BTHG/Pflege), ÖPNV/Schülerbeförderung, Kliniken und Personal, unter Beteiligung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit, Umweltschutz und Kreisentwicklung, Verwaltungsrat Kliniken sowie Bildung und Finanzen.

 

5. Der Antrag zur Aufnahme von Sperrvermerken für ÖPNV-Angebote im Ländlichen Raum, solange bis das Angebot für diese Teilräume insgesamt geklärt ist, wurde mit 4 Enthaltungen beschlossen. Konkret handelt es sich um folgende Sperrvermerke:

 1. Halbstundentakt AA-Ebnat/Waldhausen bzw. Stundentakt nach Neresheim -                                            1.000.000 €

 2. Umsetzung Nahverkehrsplan/Teilraumkonzepte - 1.258.000 €

 3. On-Demand-Verkehr Teilraum Schwäbisch Gmünd - 512.026 €

 4. Stadtverkehr Lorch - 100.000 €

 

6. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat dem Mittelfristigen Ausbauprogramm für Kreisstraßen und Radwege 2023 - 2027“ einstimmig zugestimmt.

 

7. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2024 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

Ausschuss für Bildung und Finanzen am 04.12.2023

 

8. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt mehrheitlich dem Kreistag zum Start eines Prozesses zur Aufgabenkritik die Einrichtung von vier Arbeitsgruppen für die Bereiche Soziales (BTHG/Pflege), ÖPNV/Schülerbeförderung, Kliniken und Personal, unter Beteiligung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit, Umweltschutz und Kreisentwicklung, Verwaltungsrat Kliniken sowie Bildung und Finanzen.

 

9. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt mehrheitlich dem Kreistag der Verwaltung die Einsparung in Höhe von 1 Prozent im Haushalt in Anlehnung zur Globalen Minderausgabe nach § 24 GemHVO als Handlungsauftrag vorzugeben. Hierzu sind in den Bereichen Soziales (BTHG/Pflege), ÖPNV/Schülerbeförderung und Personal 6,5 Mio. € sowie im Bereich Kliniken 8,5 Mio. € als Zielgröße einzusparen.

 

10. Die CDU-Fraktion hat beantragt die pauschale Kürzung im Bereich Personal von 1 Mio. € auf 2 Mio. € zu erhöhen. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt mehrheitlich dem Kreistag, dass die Erhöhung der pauschalen Kürzung Teil der 1 %-igen Einsparung im Ergebnishaushalt ist (siehe 9.).

 

11. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag mit 10 Ja- und 6 Nein-Stimmen die Kreisumlage um 0,5 %-Punkte, von 33,25 % auf 32,75 %, zu senken.

 

12. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2024 mehrheitlich, bei 11 Ja- und 3 Nein-Stimmen, zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses

Klinikimmobilien am 05.12.2023

 

13. Der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR empfiehlt dem Kreistag zum Start eines Prozesses zur Aufgabenkritik die Einrichtung von vier Arbeitsgruppen für die Bereiche Soziales (BTHG/Pflege), ÖPNV/Schülerbeförderung, Kliniken und Personal, unter Beteiligung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit, Umweltschutz und Kreisentwicklung, Verwaltungsrat Kliniken sowie Bildung und Finanzen. Hierzu sind im Bereich Kliniken 8,5 Mio. € als Zielgröße einzusparen.

 

14. Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt mehrheitlich, bei 14 Ja- und 3 Nein-Stimmen, dem Kreistag den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Jahr 2024 zu beschließen.

 

15. Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt mehrheitlich, bei 14 Ja- und 3 Nein-Stimmen, dem Kreistag die Wirtschaftspläne der Tochtergesellschaften Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH, Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH und MVZ Ostalb Kliniken gGmbH für das Jahr 2024 zu beschließen.

 

16. Ferner stimmt der Betriebsausschuss Klinikimmobilien mehrheitlich, bei 14 Ja- und 3 Nein-Stimmen, den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2024 zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

17. Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27.06.2023 (GBl. S. 229, 231) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 b) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags am 19.12.2023 mehrheitlich, bei 14 Ja- und 3 Nein-Stimmen, fest.

 

 

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.12.2023

 

18. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2024 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.12.2023

 

19. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Kreistag zum Start eines Prozesses zur Aufgabenkritik die Einrichtung von vier Arbeitsgruppen für die Bereiche Soziales (BTHG/Pflege), ÖPNV/Schülerbeförderung, Kliniken und Personal, unter Beteiligung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit, Umweltschutz und Kreisentwicklung, Verwaltungsrat Kliniken sowie Bildung und Finanzen.

 

 

20. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Kreistag der Verwaltung die Einsparung in Höhe von 1 Prozent im Haushalt in Anlehnung zur Globalen Minderausgabe nach § 24 GemHVO als Handlungsauftrag vorzugeben. Hierzu sind in den Bereichen Soziales (BTHG/Pflege), ÖPNV/Schülerbeförderung und Personal 6,5 Mio. € sowie im Bereich Kliniken 8,5 Mio. € als Zielgröße einzusparen.

 

21. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2024 mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am 08.12.2023

 

22. Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2024 bei einer Gegenstimme zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Auf das beiliegende „Grüne Deckblatt“ wird verwiesen.

 

 

 


Anlagen

 

- „Grünes Deckblatt“ - Stand 08.12.2023

- Mittelfristige Finanzplanung - Stand 08.12.2023

- Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen -

 Gesamtübersicht

- Berechnung der voraussichtlichen Steuerkraftsummen und Schlüsselzuweisungen des Landkreises (Anlage 14)

- Übersicht über die Einwohnerzahlen, Steuerkraftsummen und Kreisumlageanteile der

 Städte und Gemeinden (Anlage 15)

- Haushaltssatzung 2024 des Ostalbkreises

- Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb

- Wirtschaftsplan 2024 der GOA mbH (Anlage 20)

- Wirtschaftsplan 2024 der WiRO mbH (Anlage 21)

- Wirtschaftsplan 2024 der OstalbMobil GmbH (Anlage 22)

- Wirtschaftsplan 2024 der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (Anlage 23)

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Stocker, Geschäftsbereich Kämmerei

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grünes Deckblatt - Stand 08.12.2023 (52 KB)    
Anlage 2 2 Mittelfristige Finanzplanung - Stand 08.12.2023 (154 KB)    
Anlage 3 3 Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen - Gesamtübersicht (122 KB)    
Anlage 4 4 Berechnung der voraussichtlichen Steuerkraftsummen und Schlüsselzuweisungen des Landkreises (Anlage 14) (42 KB)    
Anlage 5 5 Übersicht über die Einwohnerzahlen_ Steuerkraftsummen und Kreisumlageanteile der Städte und Gemeinden (Anlage 15) (134 KB)    
Anlage 6 6 Haushaltssatzung 2024 des Ostalbkreises (46 KB)    
Anlage 7 7 Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb (70 KB)    
Anlage 8 8 Wirtschaftsplan 2024 der GOA mbH (Anlage 20) (811 KB)    
Anlage 9 9 Wirtschaftsplan 2024 der WiRO mbH (Anlage 21) (675 KB)    
Anlage 10 10 Wirtschaftsplan 2024 der OstalbMobil GmbH (Anlage 22) (492 KB)    
Anlage 11 11 Wirtschaftsplan 2024 der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (Anlage 23) (545 KB)