Bürgerinformationssystem

Vorlage - 227/2023  

 
 
Betreff: Neufassung der Betriebssatzung Immobilien Kliniken Ostalb
Status:öffentlich  
Federführend:Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien Vorberatung
05.12.2023 
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
19.12.2023 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Synopse Neufassung Betriebssatzung des Eigenbetriebs "Immobilien Kliniken Ostalb"
Anlage 2 Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs "Immobilien Kliniken Ostalb"

Antrag der Verwaltung

 

Der Betriebsausschuss Immobilien Kliniken Ostalb empfiehlt dem Kreistag, folgende Neufassung der Betriebssatzung „Immobilien Kliniken Ostalb“ zu beschließen:

 

§ 3 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:

Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenarbeiten mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften des Klinikverbandes Kliniken Ostalb gemeinnützige gkAöR zum Wohle der Patienten und Bewohner.

 

§ 13 Abs. 2

Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm und der Stellenübersicht. Die fünfjährige Finanzplanung ist zu einem mittelfristigen Steuerungsinstrument zu entwickeln.

 

§ 13 Abs. 4

Buchführung und Kostenrechnung richten sich nach dem für Krankenhäuser und Eigenbetriebe (Eigenbetriebsgesetzes, sowie der Eigenbetriebsverordnung-HGB) geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannten Kommunalanstalt Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR ist. Beide Einrichtungen haben ihren Sitz in Aalen und werden beim Finanzamt geführt.

 

Die Servicegesellschaft wird bisher als steuerpflichtige Tochterkapitalgesellschaft geführt. Zu den Gesellschaftszwecken gehört die Erbringung von sog. Tertiärleistungen (Reinigung, Küche, Wäscherei, Logistikdienste) – aber beispielsweise auch der Verkauf von energiebasierten Produkten und der damit verbundenen Serviceleistungen. Die Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH erbringt Stand heute überwiegend Leistungen für die Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR und deren Tochtergesellschaften.

 

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde § 57 Abs. 3 AO n. F. eingeführt, der die Möglichkeit der Steuerbegünstigung von Servicegesellschaften vorsieht. Mittlerweile wurde durch zwei Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF-Schreiben) auch der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 57 Abs. 3 AO n. F. ergänzt. Die Inanspruchnahme des § 57 Abs. 3 AO n. F. erfordert auch die Voraussetzungen der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit.

 

Gemäß § 57 Abs. 3 AO verfolgt eine Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke i. S. d. § 57 Abs. 1 AO auch dann unmittelbar, wenn sie satzungsgemäß durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht.

 

AEAO Nr. 8 Satz 2 zu § 57 Abs. 3 AO bestimmt, dass Körperschaften mit denen kooperiert wird und die Art und Weise der Kooperation in den Satzungen der Beteiligten bezeichnet werden müssen. Aus diesem Grund müssen auch

 

  • die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb
  • die Anstaltsatzung der Kliniken Ostalb gkAöR
  • der Gesellschaftsvertrag der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH
  • der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft Service Gesellschaft Ostalb Kliniken mbH
  • der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft MVZ Ostalb Kliniken mbH

 

entsprechend ergänzt werden.

 

Die Änderungen im Paragraph 13 Wirtschaftsplan und Wirtschaftsführung unter Abs. 2 und 4 müssen aufgrund des neuen Eigenbetriebsrechts angepasst werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

---


Anlagen

 

Anlage 1: Synopse Neufassung Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Immobilien Kliniken
      Ostalb“

Anlage 2: Neufassung Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Immobilien Kliniken Ostalb“

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Kümmel, Kliniken und Gesundheitsstrategien 

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Synopse Neufassung Betriebssatzung des Eigenbetriebs "Immobilien Kliniken Ostalb" (544 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs "Immobilien Kliniken Ostalb" (499 KB)