Der Kreistag stellt fest, dass Herr Achim Krafft mit dem Wechsel seiner Hauptwohnung von Rainau nach Langenargen (Bodenseekreis) seine Wählbarkeit in den Kreistag des Ostalbkreises § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) verliert und damit aus dem Kreistag des Ostalbkreises ausscheidet.
Als Nachfolger für Herrn Achim Krafft rückt Herr Edwin Hahn, Adelmannsfelden, in den Kreistag des Ostalbkreises nach. Es wird festgestellt, dass gegen Herrn Edwin Hahn keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen.
12.03.2013 - Kreistag
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.