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Vorlage - 038/2013  

 
 
Betreff: Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes - aktueller Stand der Planungen für die Umsetzung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
12.03.2013 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlagen_SV_03-2013

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag nimmt den aktuellen Stand der Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und der Kreisärzteschaften Schwäbisch Gmünd und Aalen zur Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zur Kenntnis.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  1. Ausgangssituation

 

In den Sprechfreien Zeiten wird die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg gemeinsam von den niedergelassenen Privatärzten und den Vertragsärzten als Teil des Sicherstellungsauftrags gem. § 75 Abs 1 SGB V gewährleistet.

 

Bislang sind die Strukturen der Notdienstbezirke in Baden-Württemberg relativ kleinteilig, sehr heterogen und oft in ihrer räumlichen Ausgestaltung historisch gewachsen. In Baden-Württemberg gibt es für den allgemeinärztlichen Notdienst rund 370 Notfalldienstbereiche. In knapp der Hälfte der Bezirke (144) gibt es weniger als 15 diensttuende Ärzte, mit der Folge, dass die Dienstbelastung der Ärzte in den weniger gut mit Ärzten ausgestatteten Gebieten sehr hoch ist.

 

Die Analyse der Altersstruktur der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte im Ostalbkreis aus dem Jahr 2009 zeigt, dass im Ostalbreis in den nächsten 5 Jahren ca. 50 Prozent der Ärzte das übliche Rentenalter erreicht haben werden.

Hochrechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gehen davon aus, dass in Baden-Württemberg aufgrund des Ärztemangels ein Drittel der Hausarztpraxen nicht nachbesetzt werden kann. Dabei macht sich die Problematik aufgrund der Rahmenbedingungen im Ländlichen Raum besonders bemerkbar.

 

Nach den Erfahrungen der KVBW ist bei den Überlegungen einer Praxisgründung/Übernahme durch die nachrückende Ärztegeneration die Belastung durch Bereitschaftsdienste ein wichtiger Standortfaktor.

Im organisierten Notfalldienst führte eine Absenkung der Punktwerte für ärztliche Leistungen zu einer Unterfinanzierung des Bereitschaftsdienstes, die sich aufgrund der differierenden Größe der einzelnen Notdienstbereiche unterschiedliche auf die Erlössituation der diensttuenden Ärzte auswirkte.

Die oben beschriebene Faktoren führten offenbar auch dazu, dass sich die Vertragsärzte teilweise von qualifizierten Kollegen vertreten lassen, um die eigene Dienstbelastung zu reduzieren.

 

Grundsätzlich erfolgt der Notdienst in einer der folgenden Organisationsformen:

  • als Bereitschaftsdienst in einer Einzelpraxis,
  • als Bereitschaftsdienst in einer Notfallpraxis von Ärzteorganisationen oder
  • in Notfallpraxen an Krankenhäusern.

 

Im Ostalbkreis ist der Zuschnitt der insgesamt 15 Notfalldienstbezirke auch sehr unterschiedlich (vgl. Abbildung 1). Die Raumschaft Schwäbisch Gmünd wird - mit Ausnahme von Gschwend und Lorch - im Wesentlichen in einem Notdienstbereich zusammengefasst, der über die Notfallpraxis am Stauferklinikum abgedeckt wird.

 

Eine Notfallpraxis existiert auch an der St. Anna-Virngrund-Klinik, der Notdienstbereich erstreckt sich derzeit aber nur auf das Stadtgebiet Ellwangen mit angrenzenden Teilorten sowie die Gemeinde Rainau.

 

 

Abb. 1: Aktueller Stand der Notdienstbereiche im Ostalbkreis

 

 

  1. Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

 

Vor allem in den ländlichen Regionen wird es zunehmend schwieriger, den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu organisieren. Um die ambulante ärztliche Versorgung auch zukünftig zu gewährleisten, ist gemäß der Analyse der KVBW eine Reform des Bereitschaftsdienstes zwingend erforderlich. Nach den Beschlüssen der Vertreterversammlung der KVBW vom 4. Juli 2012 wird der ärztliche Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg künftig von der Kassenärztlichen Vereinigung einheitlich organisiert und finanziert.

Die Reformpläne des KVBW-Vorstandes sehen vor, die Patienten grundsätzlich in Bereitschaftsdienstpraxen der KVBW und durch organisierte Fahrdienste zu versorgen. Die bisher rund 380 allgemeinärztlichen Notdienstbereiche sollen zu ca. 70 Dienstgemeinschaften zusammengeführt werden. Aufgrund der sehr guten Erfahrungen und der Vorteile für die Patienten und die niedergelassenen Ärzte wird die KVBW in jedem dieser Bereitschaftsdienstbereiche eine oder mehrere zentrale Bereitschaftsdienstpraxen an einem Krankenhaus einrichten. Zusätzlich wird ein Arzt im Fahrdienst die Patienten besuchen, die aus medizinischen Gründen nicht in die Bereitschaftsdienstpraxis kommen können. Bis 1. Januar 2014 soll die gesamte Organisation des Bereitschaftsdienstes von der KVBW übernommen werden, um gleiche Dienstbedingungen für alle Ärzte in Baden-Württemberg zu garantieren.

 

Im Mittelpunkt der Notfalldienst-Reform steht die nachhaltige Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Mit der Reduzierung der Dienstbereiche sollen künftig deutlich mehr Ärzte je Bereich für die Einteilung zum Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen als in den kleinen Einheiten heute. Durch die Einrichtung von Notfallpraxen an Krankenhäusern wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass rund 40 Prozent der Patienten in Baden-Württemberg im Notfall direkt in eine Krankenhausambulanz gehen. Mit der räumlichen Nähe zwischen Klinik und Notfallpraxis entstehen auch Synergieeffekte, z. B. dass erforderliche weitere Untersuchungen direkt nebenan im Krankenhaus durchgeführt werden können oder der Patient bei Bedarf gleich ohne zusätzliche Transportwege stationär im Klinikum aufgenommen werden kann. Außerdem wird durch die Notfallpraxis am Klinikum sichergestellt, dass Patienten mit leichteren Erkrankungen in der für sie geeigneten Notfallpraxis und nicht in den für schwerere Fälle vorgesehenen Notaufnahmen der Krankenhäuser behandelt werden.

 

Bei der Einteilung der Dienstbereiche und Standorte der Notfallpraxen wurden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Jeder Dienstbereich hat mindestens eine zentrale Notfallpraxis – möglichst an einem Krankenhaus.
  • Jeder Bürger in Baden-Württemberg soll grundsätzlich eine Notfallpraxis innerhalb von 30 Fahrminuten mit dem PKW erreichen können.
  • Der Dienstbereich soll mindestens 70 Ärzte umfassen.

 

Die Zuordnung zu Dienstbereichen gilt ausschließlich für die Ärzte. Die Bürgerinnen und Bürger können frei wählen, welche Notfallpraxis sie in ihrer Umgebung in Anspruch nehmen wollen.

 

 

3.     Umsetzung der Reform im Ostalbkreis

 

Anfang November 2012 hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung die Kreisvorsitzenden des Gemeindetag sowie die Landräte schriftlich über die geplante Reform des Bereitschaftsdienstes und die angedachten neuen Notdienstbezirke informiert. Die Planungen der KVBW für den Ostalbkreis umfassten folgende Strukturen (vgl. Abb. 2):

  • Einteilung des Ostalbkreises in 3 Notdienstbezirke: Schwäbisch Gmünd, Aalen und Ellwangen,
  • Zuweisung der Gemeinden Rosenberg und Jagstzell zum Notfallbezirk Craislheim, ab 2014 zu Ellwangen,
  • Zuteilung der Gemeinde Alfdorf zum Bezirk Schwäbisch Gmünd,
  • Zuweisung von Lorch zum NFD-Bezirk Schorndorf.

 

 

Abb. 2: Geplante NFD-Bezirke

 

Die Neustrukturierung des Bereitschaftsdienstes war dann auch Thema in der Bürgermeister-Dienstbesprechung am 26. November 2012. Nach der Diskussion hat der Kreisvorsitzende des Ostalbkreises des Gemeindetags Baden-Württemberg, Bürgermeister Fischer, stellvertretend für die Kreisversammlung der Bürgermeister gegenüber der KVBW Ende November 2012 eine Stellungnahme abgegeben. Im Wesentlichen wurden folgende Punkte thematisiert und angeregt:

  • Zuteilung der Gemeinde Hüttlingen zum NFD-Bezirk Aalen,
  • Zuteilung des Teilorts Untergröningen der Gemeinde Abtsgmünd zum NFD-Bezirk Schwäbisch Gmünd,
  • Einrichtung einer eigenen Notfallpraxis für den östlichen Bereich des Ostalbkreises z. B. in Bopfingen,
  • Klärung der Zuteilung der Gemeinde Lorch zum NFD-Bezirk Schorndorf oder Schwäbisch Gmünd.

 

Die von den Gemeinden beim Landkreis bis Ende 2012 eingegangen Anregungen, Stellungnahmen und Hinweise decken sich im Grunde mit den in der Bürgergeister-Dienstbesprechung formulierten Punkten. Als zentrales Anliegen stellte sich eine kleinräumigere Einteilung des Gebietes östlich der A7 heraus, da eine Versorgung des östlichen Kreisgebietes über die Notfallpraxis in Aalen und Ellwangen als nicht ausreichend betrachtet wird. Von vielen Gemeinden wurde daher die Einrichtung einer eigenen Notfallpraxis für den östlichen Ostalbkreis in Bopfingen gefordert.

 

Aufgrund und nach dieser Rückmeldungen fand Ende Januar 2013 ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Landrat und den Vorsitzenden der Kreisärzteschaften Aalen, Hr. Gräter, und Schwäbisch Gmünd, Dr. Bode, statt. Das Gespräch war sehr konstruktiv und viele der Anregungen aus dem Bereich der Kommunen konnten für eine fortgeschriebene Planung berücksichtigt werden.

 

Als Ergebnis der Abstimmung wurden folgende Punkte festgehalten (vgl. Abb. 3):

  1. Zuteilung von Untergröningen zum NFD-Bezirk Schwäbisch Gmünd.
  2. Zuweisung der Gemeinde Hüttlingen zum NFD-Bezirk Aalen.
  3. Akzeptanz der Entscheidung der Ärzteschaft Lorch, dem NFD-Bezirk Schorndorf zuzugehören.
  4. Tolerieren der vorübergehenden Zuteilung von Rosenberg und Jagstzell zum NFD-Bezirk Crailsheim bis Ende 2013, mit der Bitte diese möglichst rasch dem NFD-Bezirk Ellwangen zuzugliedern.
  5. Überprüfung der Kreisärzteschaft, ob für das Gebiet östlich der A7 neben einem eigenen Fahrdienst auch eine Außenstelle der Notfallpraxis Aalen am Standort Bopfingen eingerichtet werden kann.

 

Abb. 3: Ergebnisse des Konsensgesprächs zur weiteren Umsetzung

 

 

Herr Gräter und Herr Dr. Bode werden in der Sitzung des Kreistags kurz über die Hintergründe der Bereitschaftsdienstreform, den aktuellen Stand und die weitere Umsetzung berichten.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1: Infoblatt der KVBW zur Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Anlage 2: FAQ zum Bereitschaftsdienst der KVBW

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

Stabsstelle

__________________________________________

 

Wagenknecht

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen_SV_03-2013 (5616 KB)