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Beschluss
Folgender Antrag der Verwaltung wird, bei vier Enthaltungen, einstimmig angenommen:
a) Die Zuweisung der Gemeinde Lorch zum NFD-Bezirk Schwäbisch Gmünd.
b) Eine Zuteilung von Rosenberg und Jagstzell zum NFD-Bezirk Ellwangen sehr zeitnah.
c) Eine weitere Notfallpraxis oder vergleichbare Versorgungsqualität für den östlichen Bereich der A 7 mit Sitz in Bopfingen. |
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