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Antrag der Verwaltung
Die beim Krankenhausträger zu wenig abgerufenen Mittel in Höhe von 11.707,37 € werden von der Kreiskämmerei noch an das Stauferklinikum überwiesen.
AnmerkungDem Antrag der Verwaltung wurde in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 5. Februar 2013 einstimmig zugestimmt. Sachverhalt/Begründung
Die ursprüngliche Apotheke des Stauferklinikums war nur für den Eigenbedarf, d. h. für 315 Betten ausgelegt. Nach der Aufwertung zur Zentralapotheke mussten folgende 7 Klinikstandorte des Kreises mit einer Gesamtbettenzahl von 1.274 Betten beliefert werden:
Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd413 Betten Ostalb-Klinikum Aalen 424 Betten Virngrund-Klinik Ellwangen200 Betten Klinik am Ipf, Bopfingen 32 Betten St. Anna-Klinik, Ellwangen 55 Betten Fachkrankenhaus Neresheim 20 Betten Margaritenhospital Schwäbisch Gmünd130 Betten ---------------------------------------------------------------------------------- Gesamtbettenzahl 1.274 Betten
Die bestehende Apotheke wurde dem erweiterten Versorgungsauftrag in keiner Weise gerecht und entsprach nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben.
Das Architekturbüro AEP wurde mit der Vorentwurfsplanung eines Apothekenneubaus inklusive weiterer Funktionsräume für den Bereitschaftsdienst, die Physikalische Therapie, die Verwaltung und den Betriebsarzt beauftragt.
In der Kreistagssitzung vom 27.07.1999 wurde die überarbeitete Planungskonzeption freigegeben. Die geschätzten Baukosten haben sich auf 13,5 Mio. DM zuzüglich 1,5 Mio. DM für medizinisches Gerät und Einrichtungsgegenstände erhöht, weil die Apotheke vergrößert wurde und zusätzlich die Bereiche Endoskopie, Labor, Röntgen und das Ambulante Operieren aufgenommen wurden.
Nach der Fusion mit dem Margaritenhospital wurde das Raumprogramm um den Umbau der angrenzenden Altbaubereiche und einen Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Neubaus erweitert. Am 25.07.2000 stimmte der Kreistag der erneut überarbeiteten Planungskonzeption mit Kosten von 20 Mio. DM zu und beauftragte die Verwaltung, einen Förderantrag zu stellen.
Durch eine größere Raumhöhe im Apothekenbereich, einer Verbreiterung des Hubschrauberlandeplatzes und zusätzlichen Maßnahmen in der Raumlufttechnik und der Medizintechnik erhöhte sich die Kostenberechnung auf 23.704.000 DM bzw. 12.119.650 €. Der Kreistag stimmte am 03.04.2001 den Mehrkosten zu und erteilte in der Sitzung vom 24.07.2001 die Baufreigabe.
In der Sitzung des Betriebsauschusses vom 04.12.2001 wurde die Baumaßnahme um die Planung einer umfassenden Sanierung der Energieversorgungsanlagen im Stauferklinikum erweitert. Das Fachingenieurbüro Illies wurde mit der Planung beauftragt.
In der Sitzung des Betriebsauschusses vom 15.07.2002 wurde dem Förderangebot des Sozialministeriums zugestimmt und die Freigabe erteilt zur Umsetzung des Energiekonzeptes mit Kosten von 2.692.000 €. Insgesamt standen somit
1)Neubau mit Zentralapotheke 2)Umbau der Altbereiche 3) Hubschrauberlandeplatz 4) Energiekonzeption.
Die Baumaßnahme wurde in den Jahren 2001 bis 2004 abgewickelt. Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgte in den Haushalten der Jahre 1999 bis 2004.
Das Land Baden-Württemberg beteiligte sich an der Finanzierung dieser Maßnahme mit einem Förderbetrag gemäß § 12 LKHG in Höhe von 7.300.000 €. Weitere Fördermittel kamen aus dem Förderprogramm „Holzenergie 2000“ (Energiekonzept) in Höhe von 108.649,53 €
Die Baumaßnahme wurde mit Kosten in Höhe von 14.454.194,90 € abgeschlossen. Die geplanten Kosten in Höhe von 14.811.650 € wurden somit um 357.455,10 € unterschritten.
Die vorliegende Baukostenabrechnung für diese Baumaßnahme wurde durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung des Ostalbkreises geprüft. Die getroffenen Prüfungsbeanstandungen konnten im Anschluss danach durch Übersendung von weiteren Unterlagen und Stellungnahmen erledigt und letztlich in einer Besprechung zwischen Kreiskämmerei, Rechnungsprüfungsamt und dem Stauferklinikum ausgeräumt werden. Für die Anerkennung der Schlussabrechnung ist gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe e der Betriebssatzung der Kliniken der Kreistag des Ostalbkreises zuständig.
Finanzierung:
Vom Stauferklinikum wurden bislang beim Landkreis Trägermittel in Höhe von 7.033.838 € abgerufen. Mit der Schlussrechnung sind noch Trägermittel in Höhe von 11.707,38 € zur Zahlung durch den Ostalbkreis an das Stauferklinikum offen, die noch nicht abgerufen wurden.
In der vorliegenden Abrechnung wurde ein Vorsteuerabzug berücksichtigt. Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn er im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen steht.
In der Zentralapotheke werden unter anderem die Zytostatika für die Behandlung der onkologischen Patienten in den Kliniken des Ostalbkreises hergestellt. Die Frage, ob die Lieferung von Zytostatika umsatzsteuerpflichtig ist, liegt zur Klärung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Derzeit geht die Steuerverwaltung von einer Umsatzsteuerpflicht aus, dies wurde in Vorjahren aber auch schon gegenteilig entschieden.
Parallel zur juristischen Prüfung auf europäischer Ebene findet eine Steuerprüfung vor Ort, d. h. im Landratsamt, statt. Auch diese ist noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich ab, dass im Falle auch einer Umsatzsteuerpflicht für die Zytostatikalieferungen ein Vorsteuerabzug von voraussichtlich 210.608,29 Euro gerechtfertigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre dieser Betrag dem Finanzamt zu erstatten, was die Baukosten entsprechend erhöhen würde. Die Baukosten für diese Maßnahme würden deswegen trotzdem rund 147.000 € unter dem Haushaltsansatz liegen.
Eine Entscheidung durch den EuGH wird für 2013 erwartet, sichere Prognosen können jedoch nicht gegeben werden. Solange die juristische Prüfung durch den EuGH nicht abgeschlossen ist, wird voraussichtlich auch die örtliche Steuerprüfung noch nicht endgültig abgewickelt.
Sichtvermerke
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