Bürgerinformationssystem

Vorlage - 013/2013  

 
 
Betreff: Ausscheiden von Herrn Achim Krafft, Rainau, aus dem Kreistag;
Nachrücken von Herrn Edwin Hahn, Adelmannsfelden, in den Kreistag;
Feststellung von Hinderungsgründen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
12.03.2013 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag stellt fest, dass Herr Achim Krafft mit dem Wechsel seiner Hauptwohnung von Rainau nach Langenargen (Bodenseekreis) seine Wählbarkeit in den Kreistag des Ostalbkreises § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) verliert und damit aus dem Kreistag des Ostalbkreises ausscheidet.
     
  2. Als Nachfolger für Herrn Achim Krafft rückt Herr Edwin Hahn, Adelmannsfelden, in den Kreistag des Ostalbkreises nach. Es wird festgestellt, dass gegen Herrn Edwin Hahn keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Herr Achim Krafft hat mit Schreiben vom 23. Februar 2013 sein Ausscheiden aus dem Kreistag beantragt, da er seit 1. Januar 2013 Bürgermeister der Gemeinde Langenargen (Bodenseekreis) ist und ab März 2013 auch seinen Hauptwohnsitz dorthin verlegt hat.

 

Mit dem Wechsel der Hauptwohnung verliert Herr Achim Krafft seine Wählbarkeit in den Kreistag des Ostalbkreises gemäß § 25 Abs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO). Der Kreistag hat dies formal festzustellen.

 

Herr Achim Krafft wurde bei der Wahl der Mitglieder des Kreistags am

7. Juni 2009 auf dem Wahlvorschlag der CDU im Wahlkreis IV (Virngrund) durch einen Direktsitz in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt.

Nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der CDU ist Herr Edwin Hahn, Kiefernweg 13, 73486 Adelmannsfelden. Herr Edwin Hahn hat mit Schreiben vom

25. Februar 2013 mitgeteilt, dass er bereit ist, das Amt als Kreisrat anzunehmen. Hinderungsgründe nach § 24 LKrO für Baden-Württemberg liegen nicht vor.

 

Finanzierung und Folgekosten

 

Anlagen

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Schneider

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel