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Vorlage - 034/2013  

 
 
Betreff: Änderung der Landkreisgrenze zwischen dem Ostalbkreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall im Bereich der Gemeinden Jagstzell und Stimpfach-Rechenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kommunalaufsicht   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
12.03.2013 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
SRJ_Kreisgrenzausgleich 012013 Lageplan
LRA SHA 4-2-13

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

 

  1. Der Kreistag stimmt der Änderung der Kreisgrenze zwischen Jagstzell (Ostalbkreis) und Stimpfach-Rechenberg (Landkreis Schwäbisch Hall) zu. Der Verlauf der neuen Kreisgrenze ist in der Kartenbeilage dargstellt.

 

  1. Ein Geldausgleich zwischen den Landkreisen findet nicht statt.

 

  1. Das Landratsamt Schwäbisch Hall - Flurneuordnungsamt - wird gebeten, im Flurbereinigungsplan der Flurbereinigung Stimpfach-Rechenberg/Jagstzell das Erforderliche zu veranlassen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Im Bereich der Gemeinden Stimpfach und Jagstzell wurde vom Flurneuordnungsamt Crailsheim das Flurneuordnungsverfahren Stimpfach-Rechenberg/Jagstzell (Radweg) durchgeführt. Im betroffenen Gebietsteil verläuft die Gemeindegrenze zwischen Stimpfach-Rechenberg und Jagstzell. Die Gemeindegrenze ist in diesem Bereich identisch mit der Kreisgrenze zwischen dem Ostalbkreis und dem Kreis Schwäbisch Hall.

 

Wie das Flurneuordnungsamt mit Schreiben vom 4. Februar 2013 mitgeteilt hat, wird eine Verlegung der Gemeinde- und Kreisgrenze im betroffenen Gebietsteil in Anlehnung an das neue Wege- und Gewässernetz als zweckmäßig erachtet. Dadurch ergibt sich ein Stück weit eine „Begradigung“ der Kreisgrenze, wobei dies absolut flächenneutral geschieht. Der Ostalbkreis tritt an den Landkreis Schwäbisch Hall ca. 206 Ar ab und umgekehrt.

 

Nach § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes können durch den Flurbereinigungsplan Gemeinde- und Kreisgrenzen geändert werden, soweit es wegen der Flurneuordnung zweckmäßig ist. Die Änderung der Gemeinde- und Kreisgrenze bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Die betroffenen Gemeinden Jagstzell und Stimpfach haben mittels Gemeinderatsbeschluss der vorgeschlagenen Gemeindegrenzänderung bereits zugestimmt.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

Anlagen

 

Lageplan

Schreiben des Flurneuordnungsamts

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Strobel

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SRJ_Kreisgrenzausgleich 012013 Lageplan (2406 KB)    
Anlage 2 2 LRA SHA 4-2-13 (1110 KB)