Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Im Bereich der Gemeinden Stimpfach und Jagstzell wurde vom Flurneuordnungsamt Crailsheim das Flurneuordnungsverfahren Stimpfach-Rechenberg/Jagstzell (Radweg) durchgeführt. Im betroffenen Gebietsteil verläuft die Gemeindegrenze zwischen Stimpfach-Rechenberg und Jagstzell. Die Gemeindegrenze ist in diesem Bereich identisch mit der Kreisgrenze zwischen dem Ostalbkreis und dem Kreis Schwäbisch Hall.
Wie das Flurneuordnungsamt mit Schreiben vom 4. Februar 2013 mitgeteilt hat, wird eine Verlegung der Gemeinde- und Kreisgrenze im betroffenen Gebietsteil in Anlehnung an das neue Wege- und Gewässernetz als zweckmäßig erachtet. Dadurch ergibt sich ein Stück weit eine „Begradigung“ der Kreisgrenze, wobei dies absolut flächenneutral geschieht. Der Ostalbkreis tritt an den Landkreis Schwäbisch Hall ca. 206 Ar ab und umgekehrt.
Nach § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes können durch den Flurbereinigungsplan Gemeinde- und Kreisgrenzen geändert werden, soweit es wegen der Flurneuordnung zweckmäßig ist. Die Änderung der Gemeinde- und Kreisgrenze bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Die betroffenen Gemeinden Jagstzell und Stimpfach haben mittels Gemeinderatsbeschluss der vorgeschlagenen Gemeindegrenzänderung bereits zugestimmt.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Lageplan Schreiben des Flurneuordnungsamts
Sichtvermerke
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