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Vorlage - 003-1/2013  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Isolierbereiches am Stauferklinikum für stark immungeschwächte Patienten
Status:öffentlich  
Federführend:Stauferklinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
Kreistag Entscheidung
12.03.2013 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
02 12 034 1 Stauferklinikum PG 13 Isolierstation Kostenermit
02 12 034 1 Stauferklinikum 3.OG_104 VORENTWURF 20121008

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag stimmt der Entnahme des restlichen Finanzierungsaufwands für die Einrichtung eines Isolierbereichs für stark immungeschwächte Patienten am Stauferklinikum - neben den im Haushaltsplan des Jahres 2013 vorgesehenen Trägermittel in Höhe von 200.000 € - in der Größenordnung von rd. 115.000 € aus der freien Kapitalrücklage des Stauferklinikums zu.

 

 

 

 

Anmerkung:

Der Krankenhausausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2013 einstimmig beschlossen, am Stauferklinikum einen Isolierbereich für stark immungeschwächte Patienten einzurichten, den im Vermögenshaushalt 2013 versehenen Sperrvermerk aufzuheben und für die Maßnahme die Baufreigabe zu erteilen. Dem Kreistag wurde einstimmig empfohlen, der o. g. Teilfinanzierung über die Rücklagenentnahme aus der Kapitalrücklage des Stauferklinikums zuzustimmen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch- Institut (RKI) veröffentlichte im Bundesgesundheitsblatt 2010.53:357-388 Richtlinien zu

 

Anforderungen an die Hygiene bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten (immungeschwächten) Patienten.

 

Aufgrund der sich am Stauferklinikum ständig weiter ausweitenden Methoden in der ambulanten und stationären onkologischen Therapie ist ein kontinuierlicher Anstieg von Patienten, welche eine starke Schwächung des Immunsystems ausbilden, festzustellen. In der Mehrzahl handelt es sich hierbei um Patienten, bei welchen intensive Chemotherapien für bösartige Erkrankungen des Knochenmarks oder des lymphatischen Systems bestehen. Das Immunsystem dieser Patienten ist während weiter Teile der Behandlungsphase extrem geschwächt. D. h. sie sind für die Infektion durch Umgebungskeime enorm anfällig und auch in hohem Maße gefährdet.

 

Mit oben genannter Richtlinie des Robert Koch-Instituts soll Gewähr dafür geboten werden, diese Patienten vor Umgebungskeimen, welche durch die Umgebungsluft, Keime in der Verpflegung, Keime im Wasser oder auch Keime, die durch Mitarbeiter des Klinikums oder auch durch Besucher oder Angehörige übertragen werden können, im Wege einer Umkehrisolierung soweit wie nur möglich zu schützen. Von Isolierung spricht man, wenn Mitarbeiter des Klinikums oder auch Besucher und Angehörige von Keimen, welche der Patient in sicht trägt, geschützt werden müssen. Umkehrisolierung bedeutet das Gegenteil: Der Patient wird vor Umgebungskeimen (wie beschrieben) geschützt.

 

Seit Dienstbeginn des Herrn Prof. Dr. Hebart im Jahr 2005 wurden die Leistungsspektren in der Behandlung von Krebserkrankungen (Onkologie) ständig weiter ausgebaut. Neben der Einrichtung einer Palliativstation und des Aufbaus eines den ganzen Landkreis umfassenden Netzes der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) erfolgte eine intensive Weiterentwicklung der ambulanten als auch der stationären Methoden in der Krebsbehandlung. Das Stauferklinikum hat hierbei mittlerweile einen Standard erreicht, welcher im Raum zwischen Stuttgart und Ulm ohne Beispiel ist.

 

Im Rahmen der erwähnten ambulanten und stationären Behandlungsmethoden ist die Abteilung des Herrn Prof. Dr. Hebart an einer Vielzahl von nationalen und internationalen onkologischen Studien beteiligt. Die Beteiligung an diesen Studien ist im Weiteren auch Beweis für den Leistungsstandard dieser Abteilung.

 

Um diesen hohen Leistungsstandard auch weiterhin den Patienten unseres Einzugsbereiches und darüber hinaus anbieten zu können, muss das Stauferklinikum in der Lage sein, den Anforderungen entsprechend den Empfehlungen des RKI zu genügen. Es sind hierfür umfangreiche bauliche und raumlufttechnische Maßnahmen erforderlich.

 

Vorgesehen ist, am Kopfende der Station 13 (3. OG Bettenbau Ost) einen Isolierbereich einzurichten. Dieser Bereich ist durch eine Schleuse vom restlichen Teil der Station 13 abzutrennen. Der abgetrennte Bereich beinhaltet neben 4 Patientenzimmern einen Arzt- und einen Pflegearbeitsplatz, eine Küche zur sterilen Essensaufbereitung sowie einen Umkleidebereich. Durch die Schleuse und durch die besondere Raumlufttechnik können deutlich keimreduzierte Umgebungsbedingungen hergestellt werden, welche den RKI-Richtlinien entsprechen werden.

 

Die erforderlichen Umbaukosten werden entsprechend der Kostenberechnung nach DIN 276 der Fa. Schatz projectplan GmbH, Schorndorf, vom 08.10.2012 auf ein Volumen von 314.927,55 € veranschlagt.

 

 

Zeitplan

 

Entsprechend den erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen wird von einem Zeitbedarf von ca. 8 Wochen ausgegangen. Bei Zustimmung des Krankenhausausschusses zu dieser Maßnahme könnte unverzüglich mit der Ausschreibung der einzelnen Gewerke begonnen werden, so dass die Maßnahme noch vor der Sommerpause 2013 abgeschlossen werden kann.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Behandlung dieser Patienten ist den so genannten hochpreisigen Behandlungsfällen zuzuordnen. Ganz grundsätzlich sind diese Behandlungen den DRG-Fallgruppen B 61 und B 60 zuzuordnen. Im Durchschnitt ist von einem CMI von 2,3 Relativgewichten auszugehen, was einem Erlösvolumen von rd. 6.700 € pro Behandlungsfall entspricht. Hinzu kommt die Möglichkeit, für diese Patienten so genannte „Zusatzentgelte“ abzurechnen, das bedeutet, dass der hochpreisige Medikamenteneinsatz zusätzlich zu den vorgenannten Relativgewichten vergütet wird. Durch die Abrechnung dieser Zusatzentgelte ist eine kostendeckende Behandlungssituation sichergestellt, wobei das DRG-System keinerlei Finanzierungsanteile für investive Maßnahmen beinhaltet, sondern lediglich den laufenden Kostenaufwand berücksichtigt. Dies bedeutet, dass der vorgenannte investive Kostenaufwand in Höhe von rd. 315.000 € durch die DRGs nicht refinanzierbar ist und gesondert finanziert werden muss.

 

Im Vermögensplan des Jahres 2013 ist hierfür ein Zuschuss an Trägermitteln in Höhe von 200.000 € vorgesehen. Es wird vorgeschlagen, den voraussichtlich entstehenden darüber hinausgehenden Aufwand in Höhe von rd. 115.000 € aus der freien Kapitalrücklage des Stauferklinikums (Zuführung 2010 und 2011: 361.589,05 €) zu entnehmen.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Lageskizze

Kostenberechnung

 

 

 

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Hees

 

 

Koord. Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Janischowski

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02 12 034 1 Stauferklinikum PG 13 Isolierstation Kostenermit (103 KB)    
Anlage 2 2 02 12 034 1 Stauferklinikum 3.OG_104 VORENTWURF 20121008 (504 KB)