Antrag der Verwaltung Der Kreistag beschließt die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des OstalbMobil-Tarifs als Höchsttarif im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Ostalbkreis „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ zum 1. März 2023.
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