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Vorlage - 241-1/2022  

 
 
Betreff: Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023 des Ostalbkreises einschließlich des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Wirtschaftsjahr 2023
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t II   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
20.12.2022 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
„Grünes Deckblatt“ - Stand 13.12.2022
Mittelfristige Finanzplanung - Stand 13.12.2022
Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen - Gesamtübersicht
Haushaltssatzung 2023 des Ostalbkreises
Berechnung der voraussichtlichen Steuerkraftsummen und Schlüsselzuweisungen (Anlage 14)
Übersicht über die Einwohnerzahlen, Steuerkraftsummen und Kreisumlageanteile der Städte und Gemeinden (Anlage 15)
Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken
Wirtschaftsplan 2023 der GOA mbH (Anlage 20)
Wirtschaftsplan 2023 der WiRO mbH (Anlage 21)
Wirtschaftsplan 2023 der OstalbMobil GmbH (Anlage 22)
Wirtschaftsplan 2023 der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (Anlage 23)

Antrag der Verwaltung

 

1. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2023 mit den dargestellten und im „Grünen Deckblatt“ detailliert aufgeführten Veränderungen wird zugestimmt.

 

2. Der „Mittelfristigen Finanzplanung“ (vgl. Anlagen 1 und 2 des Haushaltsplans) wird zugestimmt.

 

3. Dem Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben sich einzelne Themen und Aufgabenstellungen konkretisiert, die in der Zukunft haushaltswirksam und die im Folgenden kurz dargestellt werden:

 

Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Union-Gelände

Auf dem ehemaligen Union-Gelände, das der Landkreis erworben hat, soll ein zweiter Verwaltungsstandort für die Landkreisverwaltung entstehen. Die aktuellen Kostenschätzungen belaufen sich auf rund 106,4 Mio. €. Die Mobilitätsstation (Parkhaus) mit Baukosten von rund 8,4 Mio. € soll dabei von der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH übernommen und finanziert werden. Abzüglich der bereits in den Vorjahren bereitgestellten Haushaltsmittel hätte der Ostalbkreis noch einen Betrag von 76,9 Mio. € zu finanzieren. Die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen von der Kämmerei vorgestellten Überlegungen sehen eine Kreditaufnahme mit 50 Mio. € (bei einer 40-jährigen Laufzeit und 30 Jahre Zinsbindung) sowie jährliche Finanzierungsbeiträge in den zukünftigen Haushalten in Höhe von rund 4,5 Mio. € in den Jahren 2024 - 2029 vor. Diese Finanzierungsbeiträge werden durch moderate zeitliche Verschiebungen einzelner Sanierungs- und Investitionsvorhaben in den Haushalten zusätzlich berücksichtigt. Die Kreisumlage soll davon unberührt bleiben.

 

Klinikstruktur im Ostalbkreis

Derzeit erörtert der Kreistag des Ostalbkreises ein Konzept zur Umsetzung einer zukunftsfähigen, flächendeckenden regionalen Gesundheitsversorgungsstruktur - sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung für den Ostalbkreis. Diese beiden Prozesse, welche sich gegenseitig bedingen, sollen parallel entwickelt und umgesetzt werden. Aufgrund der betriebswirtschaftlichen, personellen und strukturellen Herausforderungen und der vorliegenden dreihäusigen Klinikstruktur ist ein Klinikbetrieb in dieser Form nicht zukunftsfähig. Daher sind grundlegende Veränderungen in der Klinikstruktur, einschließlich des Medizinkonzeptes, notwendig. Aktuell werden die verschiedenen Lösungsansätze in den Gremien diskutiert. Eine mögliche Variante wäre der Neubau eines regionalen Zentralklinikums mit mehreren Gesundheitscampen/ambulanten Gesund-heitszentren in der Fläche. Die aktuellen Schätzungen für die Realisierung dieser regionalen Gesundheitsversorgungsstruktur für den Ostalbkreis gehen von Investitionskosten von rund 700 Mio. € für den Ostalbkreis aus. Je nach Beteiligung des Landes Baden-Württemberg muss der Ostalbkreis einen Großteil der Investition tragen. Dieser Anteil kann nur bedingt über zukünftige Einsparungen im Kreishaushalt erbracht werden. Der überwiegende Anteil soll über langfristige Kredite finanziert werden.

 

Seit der Einbringung des Haushaltsplans 2023 am 08.11.2022 haben sich einige wichtige Rahmendaten verändert. Diese sowie zusätzliche Ausgabenansätze werden nachfolgend erläutert.

 

Der beiliegende Entwurf für das „Grüne Deckblatt“ (Stand 13.12.2022) für den Haushaltsplan 2023 beinhaltet die seit der Einbringung im Kreistag am 08.11.2022 eingetretenen Veränderungen und die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen.

 

1. Im Ergebnishaushalt erhöhen sich die Erträge von 548.827.399 € um 38.969 € auf 548.866.368 €. Die Aufwendungen von 548.809.963 € reduzieren sich um 297.750 € auf 548.512.213 €. Damit erhöhen sich die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 38.969 € von 544.597.344 € auf 544.636.313 €. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit reduzieren sich um 297.750 € von 530.172.881 € auf 529.875.131 €.

 

 Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben gegenüber dem Haushaltsplanentwurf unverändert. Der Planansatz für die Auszahlungen beim Neubau des Verwaltungsgebäudes auf dem Union-Gelände wird um 15,5 Mio. € verringert. Aufgrund der aktuellen Kostenschätzung und den aufgezeigten Finanzierungsmodellen wird der Planansatz in 2023 in dieser Form nicht benötigt.

 Im Gegenzug kann die Kreditermächtigung um den Betrag von 15,5 Mio. gekürzt werden. Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten werden gegenüber dem Planansatz mit 24.912.585 € um 15.500.000 € auf 9.412.585 € verringert. Die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten bleiben unverändert.

 

 Unter Berücksichtigung des veranschlagten Finanzierungsmittelbedarfs aus Finanzierungstätigkeit (Aufnahme und Tilgung von Krediten) ergibt sich bei der Veränderung des veranschlagten Finanzierungsmittelbestandes zum Ende das Haushaltsjahres 2023 eine Verbesserung um 336.719 € auf -913.281 € gegenüber bisher

-1.250.000 €.

 

2. Für die Weiterführung des Projekts „Partnerschaft für Demokratie“ des Kreisjugend-rings Ostalb e.V. muss die Kofinanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von 2.250 € sichergestellt werden. Der Zuschuss an den Kreisjugendring mit 135.000 € soll um diesen Betrag auf insgesamt 137.250 erhöht werden.

 

 

Der Haushaltsplan 2023 wurde in den zuständigen Ausschüssen beraten. Es wurden

folgende haushaltswirksamen Beschlüsse gefasst:

 

 

Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 02.12.2022

 

3. Der Antrag der SPD-Fraktion zur Weiterführung der Bezuschussung der regionalen Breitbandinitiative durch das Land Baden-Württemberg wird vom Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung einstimmig unterstützt. Der Ausschuss fordert, dass Bund und Land für den Ausbau der Breitbandinitiative mehr Fördermittel zur Verfügung stellen muss und dass die Kriterien zur Beantragung/Fördervoraussetzungen nicht zusätzlich erschwert werden dürfen.

 

4. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Unterstützung des Tierheims Dreherhof mit 25.000 € wegen zusätzlicher Aufwendungen in der Corona-Zeit wird nicht weiter verfolgt, da die Kosten des Tierheims „spitz“ mit dem Landkreis abgerechnet werden.

 

5. Weiter wurde beschlossen, dass der Antrag zur Unterstützung der Wildtierauffangstationen mit 10.000 €, ebenfalls beantragt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bis zur Sitzung am 07.02.2023 zurückgestellt wird. In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 07.02.2023 soll über die aktuelle Situation von Wildtierauffangstationen im Ostalbkreis berichtet werden.

 

6. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat dem Mittelfristigen Ausbauprogramm für Kreisstraßen und Radwege 2022 - 2026“ einstimmig zugestimmt.

 

7. Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2023 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.


Ausschuss für Bildung und Finanzen am 05.12.2022

 

8. Die CDU-Fraktion hat beantragt, die globale Minderausgabe bei den Personalkosten von 700.000 € auf 1 Mio. € zu erhöhen. Dem Antrag wurde bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.

 

9. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt einstimmig dem Kreistag voraussichtliche Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen wie folgt im Haushalt zu verwenden: 50 % der Erträge werden zur Reduzierung der Kreisumlage, 50 % der Erträge werden zur Reduzierung der Verschuldung eingesetzt.

 

10. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2023 mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses

Klinikimmobilien am 06.12.2022

 

11. Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien empfiehlt einstimmig dem Kreistag den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Jahr 2023 zu beschließen. Ferner stimmt der Betriebsausschuss Klinikimmobilien den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2023 zu und empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

12. Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 b) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags am 20.12.2022 einstimmig fest.

 

 

Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.12.2022

 

13. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2023 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 

 

Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.12.2022

 

14. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2023 mehrheitlich, bei einer Enthaltung, zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.


Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am 09.12.2022

 

15. Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2023 einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in seiner Zuständigkeit liegen, zu beschließen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Auf das beiliegende „Grüne Deckblatt“ wird verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

- „Grünes Deckblatt“ - Stand 13.12.2022

- Mittelfristige Finanzplanung - Stand 13.12.2022

- Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen -

 Gesamtübersicht

- Haushaltssatzung 2023 des Ostalbkreises

- Berechnung der voraussichtlichen Steuerkraftsummen und Schlüsselzuweisungen (Anlage 14)

- Übersicht über die Einwohnerzahlen, Steuerkraftsummen und Kreisumlageanteile der Städte und Gemeinden (Anlage 15)

- Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken

 Ostalb

- Wirtschaftsplan 2023 der GOA mbH (Anlage 20)

- Wirtschaftsplan 2023 der WiRO mbH (Anlage 21)

- Wirtschaftsplan 2023 der OstalbMobil GmbH (Anlage 22)

- Wirtschaftsplan 2023 der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (Anlage 23)

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Stocker, Kämmerei

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 „Grünes Deckblatt“ - Stand 13.12.2022 (88 KB)    
Anlage 2 2 Mittelfristige Finanzplanung - Stand 13.12.2022 (102 KB)    
Anlage 3 3 Zusammenstellung der Anträge und Anregungen des Kreistags für die Beratungen - Gesamtübersicht (155 KB)    
Anlage 4 4 Haushaltssatzung 2023 des Ostalbkreises (27 KB)    
Anlage 10 5 Berechnung der voraussichtlichen Steuerkraftsummen und Schlüsselzuweisungen (Anlage 14) (24 KB)    
Anlage 11 6 Übersicht über die Einwohnerzahlen, Steuerkraftsummen und Kreisumlageanteile der Städte und Gemeinden (Anlage 15) (77 KB)    
Anlage 5 7 Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken (76 KB)    
Anlage 6 8 Wirtschaftsplan 2023 der GOA mbH (Anlage 20) (95 KB)    
Anlage 7 9 Wirtschaftsplan 2023 der WiRO mbH (Anlage 21) (359 KB)    
Anlage 8 10 Wirtschaftsplan 2023 der OstalbMobil GmbH (Anlage 22) (247 KB)    
Anlage 9 11 Wirtschaftsplan 2023 der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (Anlage 23) (97 KB)