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Antrag der Verwaltung
Der Betriebsausschuss Immobilien Kliniken Ostalb empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:
a) Der im Bilanzkreis Klinik Immobilien erwirtschaftete Bilanzgewinn in Höhe von 39.605,20 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
b) Der im Bilanzkreis Vermögensverwaltung erwirtschaftete Bilanzgewinn in Höhe von 61.315,19 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sachverhalt/Begründung
Das vorläufige Rechnungsergebnis des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Jahr 2021 wurde im Betriebsausschuss in der Sitzung am 20.06.2022 bekannt gegeben.
Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen wurden aufgestellt am:
Der Jahresabschluss ist durch einen Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht wurde am 04.11.2022 erstellt.
Der Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb hat im Geschäftsjahr 2021 eine Reihe baulicher Maßnahmen begleitet und Schlussabrechnungen für Bauprojekte aus vergangenen Jahren bearbeitet (s. Abschlussbericht).
Die Stabstelle Rechnungsprüfung hat dem Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb mit E-Mail vom 03.11.2022 den vorläufigen Prüfungsbericht übersandt. Nach einem Abschlussgespräch der Rechnungsprüfung mit dem Betriebsleiter Herrn Vorstand Thomas Schneider am 09.11.2022 erhielt der Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb mit Schreiben vom 15.11.2022 den endgültigen Schlussbericht.
Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses lautet wie folgt:
Die Stabstelle Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Im-mobilien Kliniken Ostalb entsprechend § 111 Abs. 1 GemO, i. V. mit § 13 Abs. 1 GemPrO sachlich geprüft:
Die Prüfung hat sich auf Schwerpunkte und Stichproben (§ 3 Abs. 2 GemPrO) beschränkt.
Es wird festgestellt, dass die Klinikverwaltung die gesetzlichen Vorschriften und Beschlüsse des Betriebsausschusses Klinikimmobilien und des Kreistages beachtet hat. Insbesondere ist bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden, sind die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt und sind das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden.
Gemäß Kreistagsbeschluss vom 22.06.2004 werden eventuelle Trägerzuschüsse für Instandhaltungen bei der Ermittlung des Bilanzergebnisses aus der Kapitalrücklage entnommen. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt abgezogen wird gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.10.2006 der Trägerzuschuss zu den Prüfungsgebühren.
Der Beschlussfassung des Kreistags über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb steht seitens der Stabstelle Rechnungsprüfung nichts im Wege.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Jahresabschluss Anlage 2: Lagebericht Anlage 3: Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses
Sichtvermerke
gez. Schneider, Betriebsleiter gez. Kurz, Dezernat II gez. Dollmann, Stabstelle Rechnungsprüfung gez. Dr. Bläse, Landrat
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