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Vorlage - 203/2022  

 
 
Betreff: Nachbesetzung des Beirats des Jobcenters Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Vorberatung
09.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
20.12.2022 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss des Kreistags für Arbeit und Grundsicherung empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Der Beirat des Jobcenters Ostalbkreis setzt sich auf aufgrund von Änderungen der entsandten Mitglieder wie folgt neu zusammen:

 

Ordentliche Mitglieder    Stellvertretende Mitglieder

 

Landrat Dr. Joachim Bläse    Urtel Julia

Vorsitzender      Stellvertretende Vorsitzende

Ostalbkreis      Ostalbkreis

 

Rentschler Thilo     Schmid Markus

IHK Ostwürttemberg     IHK Ostwürttemberg

 

Horn Edgar      Michael Bader

Kreishandwerkerschaft Ostalb   Kreishandwerkerschaft Ostalb

 

Christian Zeeb     Bärbel Mauch

Deutscher Gewerkschaftsbund    Deutscher Gewerkschaftsbund

Kreisverband Ostalb     Kreisverband Ostalb  

 

Sylvia Caspari     Gunter Schäfer

Liga der freien Wohlfahrtspflege    Liga der freien Wohlfahrtspflege

im Ostalbkreis      im Ostalbkreis

 

Claudia Prusik     Carola Pelzer

Agentur für Arbeit Aalen    Agentur für Arbeit Aalen

 


Sachverhalt/Begründung

 

 

Bei jedem zugelassenen kommunalen Träger muss nach § 18d SGB II ein Beirat gebildet werden. Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Der zugelassene kommunale Träger Ostalbkreis ist für die Bildung eines Beirates und die Berufung seiner Mitglieder zuständig (vgl. § 18d Satz 6 SGB II). 

 

Der Kreistag beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere der Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen. Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirats sein.

 

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund Kreisverband Ostalb war Herr Yay-Müller als Mitglied im Beirat einberufen. Herr Yay-Müller hat mit Wirkung zum 31. Oktober 2022 sein Amt als Mitglied im Beirat des Jobcenters Ostalbkreis aufgrund von personellen, strukturellen und organisatorischen Änderungen bei dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) beigelegt. Als Nachfolger bekleidet nun Christian Zeeb als Regionssekretär die Position bei der DGB Aalen. Herr Christian Zeeb soll auf Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes Kreisverband Ostalb als Mitglied und Frau Bärbel Mauch als stellvertretendes Mitglied in den Beirat des Jobcenters Ostalbkreis berufen werden.

 

Für die Bundesagentur für Arbeit Aalen war Herr Martin Mayer als stellvertretendes Mitglied im Beirat tätig. Herr Martin Mayer hat sein Amt als Stellvertreter im Beirat des Jobcenters Ostalbkreis auf Grund seines Ruhestands niedergelegt. Als Nachfolgerin bekleidet nun Frau Carola Pelzer die Position als Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit in Aalen. Frau Carola Pelzer soll auf Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit als stellvertretendes Mitglied in den Beirat des Jobcenters Ostalbkreis berufen werden.

 


 


Anlagen

 

 

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Finanzierung und Folgekosten

 

 

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Sichtvermerke

 

gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter

gez. Urtel, Sozialdezernentin

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat