Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beschließt die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des OstalbMobil-Tarifs als Höchsttarif im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Ostalbkreis „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ zum 1. März 2023.
Sachverhalt/Begründung
Aufgrund der Einführung des „JugendTicket BW“ zum 1. März 2023 bedarf die Satzung einer Anpassung. Dabei werden das „JugendTicket BW“ mit aufgenommen, andere Produkte werden hingegen obsolet, z.B. das Ostalb-Abo, die Schulwegsicherheitskarten oder die Zusatzwertmarke zur Netzöffnung.
Hinweis: Im Rahmen der Diskussion rund um das „D-Ticket“ („Deutschlandticket“/ „49-Euro-Ticket“) ist eine neuerliche Anpassung im Laufe der kommenden Monate wahrscheinlich.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereichsleiter gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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