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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich der vom Kreistag zu erteilenden Zustimmung/der Kreistag stimmt wie folgt zu:
Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite 125.770.705,56 € davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen 28.471.434,60 € das Umlaufvermögen 96.654.308,17 €
davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital -17.007.002,34 € die Sonderposten 24.202.157,48 € die Rückstellungen 14.484.851,03 € die Verbindlichkeiten 104.014.492,35 €
Summe der Erträge 276.116.745,22 € Summe der Aufwendungen 295.252.880,15 € Jahresverlust lt. G+V -19.136.134,93 €
Entnahme aus der Kapitalrücklage für Betriebsmittelzinsen 11.834,10 € für Prüfungsgebühren 18.052,84 € Bilanzverlust -19.106.247,99 €
Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt zusammen:
Bilanzkreise Kliniken + Pflegeheim Wachkoma -19.572.564,92 € davon Kliniken -19.349.575,26 € davon Pflegeheim Wachkoma -222.989,66 €
Bilanzkreise Vermögensverwaltung 466.316,93 € davon Medizinisches Dienstleistungszentrum Aalen 415.483,16 € davon MediCenter Schwäbisch Gmünd 65.683,92 € davon Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen 3.306,99 € davon Vermögensverwaltung Immobilie Bopfingen -18.157,16 €
2. Verwendung des Jahresergebnisses: a) Der in den Bilanzkreisen der Kliniken entstandene Bilanzverlust in Höhe von - 19.349.575,26 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und vom Ostalbkreis ausgeglichen. b) Der im Pflegeheim für Menschen im Wachkoma entstandene Bilanzverlust in Höhe von - 222.989,66 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und vom Ostalbkreis ausgeglichen. c) Der im Medizinischen Dienstleistungszentrum Aalen erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 415.483,18 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. d) Der im MediCenter Schwäbisch Gmünd erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 65.683,92 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. e) Der im Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen entstandene Bilanzgewinn in Höhe von 3.306,99 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. f) Der in der Vermögensverwaltung der Immobilie Klinik am lpf entstandene Bilanzverlust in Höhe von - 18.157,16 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und - sobald und soweit nach dem EU-Beihilfenrecht zulässig - vom Ostalbkreis ausgeglichen. 3. Der Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR wird entlastet.
Sachverhalt/Begründung
Das vorläufige Rechnungsergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2021 wurde im Verwaltungsrat in der Sitzung am 20.06.2022 bekannt gegeben.
Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen der o. g. Bilanzkreise wurden aufgestellt am:
16.09.2022 Ostalb-Klinikum Aalen 07.06.2022 Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd 03.06.2022 St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen 02.06.2022 Pflegeheim für Menschen im Wachkoma Bopfingen 14.09.2022 Medizinisches Dienstleistungszentrum Aalen 16.05.2022 Medi-Center Schwäbisch Gmünd 30.05.2022 Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen 02.06.2022 Immobilie Klinik am Ipf Bopfingen 18.05.2022 Zentralapotheke Mutlangen
Für die Kliniken Ostalb gkAöR ist ein konsolidierter Jahresabschluss zu erstellen. Diese Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung datieren vom 26.09.2022.
Der Jahresabschluss der Kommunalanstalt ist gemäß § 102 d Abs. 1 GemO in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften durch einen Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht wurde am 14.11.2022 erstellt.
Die Stabstelle Rechnungsprüfung hat den Kliniken mit E-Mail vom 03.11.2022 den vorläufigen Prüfungsbericht übersandt. Nach einem Abschlussgespräch der Rechnungsprüfung mit den Vorständen Herrn Thomas Schneider und Frau Sylvia Pansow am 09.11.2022 erhielt die Kliniken Ostalb gkAöR mit Schreiben vom 15.11.2022 den endgültigen Schlussbericht.
Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses lautet wie folgt:
Die Stabstelle Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2021 der Kliniken Ostalb gkAöR entsprechend § 102 d Abs. 2 GemO i. V. mit § 111 Abs. 1 und § 110 Abs. 1 GemO i. V. mit § 48 LKrO, § 1 Abs. 1 Ziffer 2 GemPrO i. V. mit § 13 Abs. 1 GemPrO sachlich geprüft.
Die Prüfung hat sich auf Schwerpunkte und Stichproben beschränkt (§ 3 Abs. 2 GemPrO).
Es wird festgestellt, dass die Klinikverwaltung die gesetzlichen Vorschriften und Beschlüsse des Verwaltungsrates und des Kreistages beachtet hat. Insbesondere ist bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden. Außerdem sind die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt. Zudem sind das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden.
Bei der Ermittlung der Bilanzergebnisse des Ostalb-Klinikums Aalen, des Stauferklinikums Schwäbisch Gmünd und der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen wurden die auf den zinsfreien Betriebsmittelsockel von insgesamt 4,0 Mio. € entfallenden Zinsaufwendungen den Kapitalrücklagen entnommen (Kreistagsbeschluss vom 22.06.2004), ebenso der Trägerzuschuss zu den Prüfungsgebühren (Kreistagsbeschluss vom 17.10.2006). Der Beschlussfassung des Kreistags über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Kliniken Ostalb gkAöR steht seitens der Stabstelle somit nichts im Wege.
Verlustausgleich für die Vermögensverwaltung Bopfingen:
Im Bilanzkreis der Vermögensverwaltung Bopfingen wird die Vermietung und Bewirtschaftung der Immobilie Klinik am lpf geführt. Aufgrund der nicht vollständigen Vermietung (z. B. ehemaliger OP-Bereich der Klinik) und wegen des Alters und Gesamtzustandes des Gebäudes erforderlichen Reparaturen und Instandhaltungen in den vergangenen Jahren ergaben sich Bilanzverluste, die auf neue Rechnung vorgetragen bzw. vom Ostalbkreis ausgeglichen wurden. Auch das Wirtschaftsjahr 2021 wurde mit einem Verlust i.H.v. - 18.157,16 € abgeschlossen.
Da weitere Instandhaltungsarbeiten am Gebäude anstehen und es nicht absehbar ist, in welchem Zeitraum die aufgelaufenen Verluste durch Gewinne im Bilanzkreis ausgeglichen werden können, wird vorgeschlagen, den im Wirtschaftsjahr 2021 entstandenen Verlust i.H.v. - 18.157,16 € durch den Ostalbkreis auszugleichen, sobald und soweit dies nach dem EU-Beihilfenrecht möglich ist.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Jahresabschluss Anlage 2: Lagebericht Anlage 3: Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses
Sichtvermerke
gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender gez. T. Schneider, Vorstand gez. Kurz, Dezernat II gez. Dollmann, Stabstelle Rechnungsprüfung gez. Dr. Bläse, Landrat
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