Der Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden
Beschluss:
1.Die Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Ostalbkreis
wird mit Wirkung zum 01. Januar 2005 neu gefasst. Die Sozialhilfedelegation an
die Stadt Ellwangen auf der Grundlage des Ausführungsgesetzes zum
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
erfolgt
längstens bis 30.06.2005.
2.Die Delegationssatzung des Ostalbkreises zur Durchführung von
Aufgaben nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbs-
minderung
(GSiG) wird mit Wirkung ab 01.01.2005 aufgehoben.
Anmerkung:
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2004
den Antrag der Verwaltung einstimmig als Empfehlung an den Kreistag
beschlossen.
14.12.2004 - Kreistag
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Dem
Antrag der Verwaltung wurde einstimmig entsprochen.