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Vorlage - 276-1/04  

 
 
Betreff: Realisierung einer Mechanisch-biologischen Stabilisierung (MBS) durch die GOA
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats / GOA   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
Kreistag Entscheidung
14.12.2004 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Anmerkung:

 

Dem Antrag der Verwaltung hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 26.11.2004 einstimmig zugestimmt.

 

 

Der Kreistag ermächtigt Herrn Landrat Pavel, in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH, dem Bau einer mechanisch-biologischen Abfallaufbereitungsanlage auf der Kreismülldeponie Ellert zuzustimmen.

 

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Auf Grund verschiedener gesetzlicher Regelungen, insbesondere der TASi (gilt bereits seit 1992) sowie der Deponieablagerungsverordnung (Ausfluss von EU-Recht), dürfen ab 01.06.2005 keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden.

 

Bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts des Landkreises musste gegenüber dem Ministerium für Umwelt und Verkehr die Abfallentsorgung ab 01.06.2005 dargelegt werden. Der Ostalbkreis hat sich damals dafür entschieden, mit den Müllverbrennungsanlagen in Ulm und Würzburg entsprechende Entsorgungsverträge für die Verbrennung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen abzuschließen. In Summe handelt es sich dabei um 30.000 to/a (Bring-or-Pay-Verträge) sowie einer Option im Müllheizkraftwerk Würzburg von weiteren 8.000 to/a Abfall. Die Beschränkung auf die Hausmüllmengen war eine Empfehlung von Cap-Gemini gegenüber dem Ostalbkreis, um das Risiko für den Landkreis einzuschränken. Hintergrund dieser Empfehlung war, dass damals davon auszugehen war, dass die Gewerbeabfallentsorgung bis zum 01.06.2005 liberalisiert sein wird. Dies wird sich, wie auch Vertreter des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg in der Klausurtagung des Aufsichtsrats und des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung erläutert haben, jedoch deutlich verzögern.

 

Schon damals wurde von Seiten der GOA darauf hingewiesen, dass für die über die 30.000 to hinausgehenden Müllmengen, welche der GOA angeliefert werden, weitere Verwertungswege zu suchen sind.

 

Nachdem alle Verbrennungskapazitäten im Land Baden-Württemberg voll ausgelastet sind, bietet sich als eine Möglichkeit der Behandlung von Abfällen eine MBA (mechanisch-biologische Aufbereitung) an. Diese Möglichkeit wurde von der MAGO bereits im Zuge der Teilprivatisierung der GOA als MBS (mechanisch-biologische Stabilisierung) angesprochen.

 

Das Thema Bau einer MBA wurde bei einer gemeinsamen Klausurtagung des Aufsichtsrats der GOA mit den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung beraten. Zwischenzeitlich liegen auch die entsprechenden Beschlüsse der Kreisgremien sowie des Aufsichtsrats für die Durchführung der Planung einer entsprechenden Anlage vor. Der Kreistag hat am 27.07.2004 folgenden Beschluss gefasst:

 

1.              Der Gesellschafter Ostalbkreis stimmt der Realisierung einer Mechanisch-Biologischen-Stabilisierungsanlage durch die GOA grundsätzlich zu.

 

2.               Die Geschäftsführung der GOA wird beauftragt, die Planungen für die Realisierung einer Mechanisch-Biologischen-Stabilisierungsanlage bis zur Baureife fortzuführen.

 

3.              Den Gesellschaftern und somit dem Kreistag des Ostalbkreises wird die endgültige Planung vorgestellt. Die Gesellschafter haben einen separaten Baubeschluss zu fassen.

 

Am 15.10.2004 fand beim Regierungspräsidium Stuttgart eine Besprechung über das Vorhaben statt, wobei auch zur Sprache kam, dass sich die Zuständigkeiten für die Genehmigung der MBS-Anlage auf der Deponie Ellert angesichts der Verwaltungsreform ändern werden. Die Genehmigung muss nun zweigeteilt werden. Für den rein mechanischen Teil (Aufarbeitung von Gewerbeabfällen) wird zukünftig das Landratsamt Ostalbkreis für die Genehmigung zuständig sein, für den biologischen Teil das Regierungspräsidium Stuttgart. An dem Gespräch nahm auch der zuständige Sachbearbeiter des Gewerbeaufsichtsamts Göppingen teil. Da auch dieses Amt von der Verwaltungsreform betroffen ist, wurde vereinbart, die Planunterlagen bis spätestens Ende November einzureichen. Damit ist sichergestellt, dass die Stellungnahme für beide Genehmigungsverfahren vom zuständigen Sachbearbeiter noch erledigt wird.

 

Die für die Nutzung als MBA vorgesehenen Gebäude auf der Deponie Ellert sind bisher Teile des Kompostwerkes. Dieses muss deshalb stillgelegt werden. Die Bioabfälle aus dem Landkreis sollen deshalb in einem in der Nähe liegenden Kompostwerk mitverarbeitet werden, was auf keinen Fall teurer sein wird.

 

Im rein mechanischen Teil der MBA wird schwerpunktmäßig Gewerbeabfall aufbereitet. Dies geschieht so, dass nach dem Entleeren der Anlieferungsfahrzeuge mittels eines Baggers eine gewisse Aussortierung von Wertstoffen, wie z. B. Holz oder Schrott, erfolgt. Der so vorsortierte Abfall wird anschließend zerkleinert und danach in verschiedenen Stufen abgesiebt bzw. über einen Windsichter geführt. Dieser Teil der Aufbereitung erfolgt in dem Gebäude, in welchem bisher der Bioabfall aufbereitet wurde und in einem Teil der Nachrottehalle.

 

Da davon auszugehen ist, dass eine Inbetriebnahme der Anlage bis zum 01.06.2005 nicht möglich ist, wird es zwei Betriebsphasen geben. In einem Teil der Halle wird mit bereits vorhandenen Geräten (Shredder, Sieb) ein Provisorium installiert. Dieses muss so lange in Betrieb bleiben, bis die eigentliche technische Anlage installiert ist. Diese Lösung garantiert, dass Teile des Gewerbemülls ab 01.06.2005 einer Wiederverwertung zugeführt werden können. Zur weiteren Absicherung wird mit der MVA Ingolstadt für eine Übergangszeit ein Vertrag für die Mitverbrennung von Gewerbeabfällen in der dortigen Anlage geschlossen. Dem hat der Aufsichtsrat der GOA in seiner Sitzung am 10.11.2004 zugestimmt.

 

Im mechanischen Teil der MBA wird Brennstoff mit verschiedenen Heizwerten erzeugt. Rund 47 % des Inputs fallen als Mittelkalorikfraktion (11.000 - 15.000 kJ), 21 - 22 % als Hochkalorikfraktion an. Die Schwerstofffraktion, die in der MBA zu ablagerungsfähigem Material weiterverarbeitet wird, dürfte bei 20 % liegen. Weiter werden NE- und FE-Metalle sowie Wertstoffe aussortiert.

 

Der biologische Teil der Anlage stellt im Grunde genommen eine Kompostierung dar. Die entsprechenden Stoffe, die für diesen Bereich anfallen, werden zerkleinert, abgesiebt und dann direkt in Rotteboxen eingebracht. Dort verbleiben sie ca. 7 - 8 Wochen zur Intensivrotte. Danach wird das Material aus den Kammern genommen und noch ca. 6 Wochen auf eine Nachrotte gesetzt. Anschließend kann das Material dann in die Deponie eingebaut werden.

 

Der biologische Anlagenteil der MBA wird teilweise in der bestehenden Nachrottehalle eingebaut. Für den Bau der Rottekammern muss eine zusätzliche Halle errichtet werden. Die Aufarbeitung der Abfälle im biologischen Teil der Anlage findet in Hallen statt, in denen ein Unterdruck herrscht. Die Abluft aus diesem Bereich muss gesondert erfasst und thermisch gereinigt werden.

 

Wie auch schon beim Planungsbeschluss ausgeführt, ist Voraussetzung für den Bau einer solchen Anlage die Sicherstellung der Verwertung der erzeugten Brennstoffe. Angedacht ist, dass die erzeugten Brennstoffe über die ARGE Stoffstrom BAWÜ  Nehlsen-BEM vermarktet werden. Der abzuschließende Abnahmevertrag basiert auf Lieferverträgen der ARGE, welche diese mit potenziellen Verwertern geschlossen hat. Ein Abnahmevertrag von BEM liegt im Original vor. Mit der gleichen Anlage hat die Firma Nehlsen ebenfalls einen Abnahme- bzw. Liefervertrag geschlossen. Darüber hinaus verfügt die ARGE noch über weitere Abnahmeschienen.

 

Damit kein Risiko für den Ostalbkreis entsteht, stellt die GOA sicher, dass die vertraglich gesicherten Behandlungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen Würzburg und Ulm in einer Größenordnung von 30.000 to/a eingehalten werden.

 

Von dem Bau einer MBA verspricht sich die GOA eine längerfristige Absicherung des Betriebes, da nur diejenigen am Markt längerfristig wirtschaftlich operieren können, welche Zugriff auf Mengenströme für eigene Anlagen haben. Über den Betrieb einer solchen Anlage kann auch dem Gewerbe und der Industrie dauerhaft eine gesetzmäßige Entsorgung zu überschaubaren Kosten angeboten werden, was auch für den Ostalbkreis als Wirtschaftsstandort sicherlich positiv zu bewerten ist. Nachdem in der Anlage auch ein erheblicher Teil der Abfälle in einen ablagerungsfähigen Stoff für die Deponie verwandelt wird, hat der Ostalbkreis auch zukünftig Einnahmen aus dem Deponiebetrieb, die dem Gebührenzahler zugute kommen. Darüber hinaus profitiert der Gebührenzahler zusätzlich auch durch die Gewinne, die mit dem Betrieb der Mechanisch-Biologischen Stabilisierung erwirtschaftet werden.

 

Am 16.11.2004 wurde der zuständige Ausschuss des Gemeinderats in Mögglingen über das Vorhaben informiert. Die Geschäftsleitung der GOA geht davon aus, dass nach Einreichen der Genehmigungsunterlagen vom Gemeinderat eine positive Stellungnahme abgegeben werden wird.

 

Der Geschäftsführer der GOA, Herr Herbert Roth, wird in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 26.11.2004 nähere Informationen vortragen.

 

 


 

 

Sichtvermerke:

Sichtvermerke:

 

 

Fachamt              __________________________________________________

                            Kurz                                                                      Roth

 

 

Hauptamt              __________________________________________________

                            Wolf

 

 

Kämmerei              __________________________________________________

                            Hubel

 

 

Landrat              __________________________________________________

                            Pavel