Bürgerinformationssystem
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Antrag der Betriebsleitung:
Begründung
Der Krankenhausausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 mehrheitlich den Positionen 1 und 3 des Antrags der Betriebsleitung zugestimmt und dem Kreistag zur Entscheidung empfohlen.
Aktueller Sachstand bezüglich Ziffer 3 (Notarztversorgung):
Im Auftrag des Landkreises und des Vorsitzenden des Bereichsausschusses wurden weitere Gespräche geführt. Die Gespräche verliefen allesamt positiv, im Ergebnis lässt sich festhalten, dass es möglich sein wird, den Notarztdienst Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr mit Einzelpersonen abzudecken. Da es sich um mehrere Personen handeln wird, ist auch eine Ausfallregelung und Vertretungsmöglichkeit gegeben. Die bisherigen Gesprächsergebnisse zeigen, dass dieses System gegenüber dem heutigen wesentlich konstanter und berechenbarer sein wird und maximal um etwa 50.000 € teurer. Der zuständige Bereichsausschuss wird am 26. Januar 2004 diesen Punkt auf die Tagesordnung nehmen. Bis dahin werden die Gespräche abgeschlossen sein, so dass eine Beschlussfassung möglich ist. Unmittelbar danach werden die Gremien des Ostalbkreises informiert. Wir gehen heute davon aus, dass zum 1. Februar 2005 die neue Regelung in Kraft treten kann. Der Ostalbkreis wird bei dieser Variante ca. 50.000 € pro Jahr für die Aufrechterhaltung der Notarztversorgung in der Raumschaft Bopfingen beisteuern müssen.
Bezüglich Ziffer 2 des Antrags der Betriebsleitung wurde aus der Mitte des Krankenhausausschusses (SPD-Fraktion, Frau Dr. Merk-Rudolph) eine weitere Variante (Variante C, „Poliklinik“) ins Spiel gebracht. Über Ziffer 2 wurde deshalb nicht abgestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die neue Variante zu prüfen.
Inhalte der Variante C
Die Organisationsform „Poliklinik“ gibt es im deutschen Gesundheitssystem nicht. Wir können deshalb nur versuchen, die Funktionen einer Poliklinik mit den gültigen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen.
Der Antrag der SPD-Fraktion lässt sich in folgende Bausteine gliedern:
Welche Personalbesetzung im Ärztlichen Dienst wird benötigt, damit diese Funktionen adäquat abgedeckt werden können?
Montag: 1 Arzt 8-18 Uhr Ambulantes Operieren einschließlich Nachbetreuung 1 Arzt 7.30-16.30 Uhr Notarztdienst 1 Arzt 8-18 Uhr Praxistätigkeit, BG-Fälle
Dienstag bis Freitag: 1 Arzt 8-18 Uhr Praxistätigkeit, BG-Fälle 1 Arzt 7.30-16.30 Uhr Praxistätigkeit, BG-Fälle, Notarztdienst
Samstag: 1 Arzt 8-13 Uhr BG-Fälle
Zur Abdeckung dieser Zeiten müssten neben Dr. Wirsing noch ca. 2,5 Vollkräfte im Ärztlichen Dienst beschäftigt werden. Herr Dr. Wirsing kann an der Notarztversorgung nicht teilnehmen, da er nicht über die Fachkunde Rettungsdienst und somit auch nicht über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin verfügt.
Aufwand- und Ertragsrechnung
Erträge
Die Erlöse der Institution für
werden in einer Größenordnung von ca. 500.000 € pro Jahr liegen. Hier gibt es keine Konvergenzphase wie im stationären Bereich, durch die wir Erlössteigerungen in den nächsten Jahren erwarten könnten. Vielmehr könnte es durchaus zu Einbußen bei einem weiteren Verfall der Punktwerte kommen.
Aufwendungen
Aufgrund der Vorgaben ergibt sich ein voraussichtlicher Gesamtpersonalaufwand in Höhe von mindestens 460.000 € pro Jahr. Auch in diesem Bereich wären wir tarifgebunden und müssten die Auswirkungen der sogenannten BAT-Schere (höhere Personalkostensteigerung als Erlössteigerung) verkraften. Neben dem Medizinischen Sachbedarf schlagen vor allem die (zum Großteil fixen) Kosten für den Operationssaal, z.B. Wartung, Instandhaltung, Energiekosten, Kosten der Reinvestitionen zu Buche. Im rein ambulanten Bereich gibt es keine pauschalen Fördermittel des Landes für Investitionen. Abschreibung und Zinsen sind somit über die Erlöse zu erwirtschaften. Darüber hinaus müssen natürlich auch Kosten wie Reinigung, Büromaterial, EDV… einbezogen werden.
Insgesamt ist mit Kosten von etwa 950.000 € zu rechnen. Die Personalkosten betragen hier nur etwa 50 % der Gesamtkosten und nicht wie sonst im Krankenhaus üblich 70 % der Gesamtkosten. Dies ist mit der hohen Fixkostenbelastung durch den OP begründbar. Ein völlig ungünstiges Verhältnis zwischen OP-Volumen und OP-Vorhaltung ist deutlich erkennbar.
Ergebnis
Es ist mit einem voraussichtlichen Jahresfehlbetrag in der Größenordnung von ca. 450.000 € zu rechnen bei einer Schwankungsbreite von bis zu 100.000 €. Eine maßgebliche Einflussgröße auf das Jahresergebnis ist bei dieser Konstruktion die Anzahl der Leistungen. Über das normale planbare Maß hinausgehende Ausfallzeiten im Ärztlichen Dienst oder eine neue starke Konkurrenz im Ambulanten Operieren, z.B. in Nördlingen, können das Jahresergebnis deutlich verschlechtern.
Wie oben ausgeführt, ist eine stabile Notarztversorgung außerhalb der Klinik am Ipf mit einem Zuschuss des Ostalbkreises von ca. 50.000 € pro Jahr möglich. Folglich würde der Ostalbkreis bei der Variante C die ambulante chirurgische Versorgung der Region Bopfingen mit ca. 400.000 € pro Jahr bezuschussen, eine Aufgabe, die nicht zum Kerngeschäft eines Krankenhausträgers gehört.
Sichtvermerke:
_________________________________ Krankenhausdirektor
_________________________________ Koordinierender Krankenhausdirektor
_________________________________ Kreiskämmerer
_________________________________ Landrat
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