1.Das Angebot der
stationären Chirurgie an der Klinik am Ipf Bopfingen wird in der ersten
Jahreshälfte 2005 eingestellt. Der ausgewiesene ausgleichspflichtige Fehlbetrag
von
-144.039 € ist der limitierende Faktor bezüglich des Schließungstermins.
2.Die Notarztversorgung in
der Raumschaft Bopfingen wird vom Ostalbkreis aufrechterhalten. Die Verwaltung
wird beauftragt, zusammen mit dem Bereichsausschuss ein langfristig tragfähiges
Konzept zu erarbeiten und in der nächsten Krankenhausausschusssitzung
vorzutragen. Der Aufbau eines eigenständigen Notarztsystems ist im
Kreishaushalt darzustellen und zu finanzieren.
3.Die zu überprüfende
Variante C ist nicht wirtschaftlich zu führen und wird deshalb abgelehnt.
4.Die Verwaltung wird die
freiwerdenden Räume mit medizinischen Dienstleistungen belegen (vermieten).
14.12.2004 - Kreistag
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Die Anträge der
Verwaltung wurden bei 18 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen.